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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Auch in Diesel-Fällen: Kein Schadensersatz ohne (bezifferbaren) Schaden


Steigende Preise für gebrauchte Wohnmobile können auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche wegen illegaler Abschalteinrichtungen haben.  

Letzte Aktualisierung: 27.04.2023

Wohnmobil im Grünen

Die Klägerin erwarb im Mai 2019 von einem Händler ein Wohnmobil der Marke Fiat Ducato mit einem Diesel-Motor. Unter Verweis auf Feststellungen bei vergleichbaren Motoren nahm sie an, dass auch in ihrem Wohnmobil illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden seien, die Einfluss auf die Abgaswerte hätten. Deswegen verlangte die Klägerin nun von dem Hersteller des Wohnmobils Schadensersatz.

Noch während des laufenden Verfahrens trennte sich die Klägerin wieder von ihrem Reisemobil. Der Weiterverkaufspreis ließ sich nicht aufklären.

Das Landgericht Lübeck wies die Klage mit Urteil aus dem April 2023 ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht. Hierbei komme es in diesem Falle gar nicht darauf an, ob in das Wohnmobil wirklich eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sei. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch sei nämlich, dass tatsächlich auch ein Schaden bestimmbar sei. Da der Weiterverkaufspreis jedoch nicht mitgeteilt worden war, hatte das Gericht hier Zweifel.

Auch sei dem Gericht bekannt, dass im Zuge der Corona-Pandemie eine erhebliche Nachfrage an Wohnmobilen eingesetzt habe. Angesichts des geringen Angebotes an lieferbaren Fahrzeugen seien für gebrauchte Wohnmobile teilweise sogar höhere Preise als für erst Monate später lieferbare Neufahrzeuge gezahlt worden. Denkbar sei also, dass auch die Klägerin bei dem Weiterverkauf von diesem Trend profitiert und einen Verkaufspreis erzielt habe, der über dem ursprünglichen Kaufpreis gelegen habe.

Aktenzeichen 3 O 160/21 – die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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