Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, möchten Sie vielleicht wissen, ob sie rechtlich zulässig ist. In Lübeck gibt es einen sogenannten Mietspiegel, der Ihnen dabei helfen kann. Der Mietspiegel ist eine Liste, die von der Stadt Lübeck veröffentlicht wird und Ihnen zeigt, wie viel Miete für vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend angemessen ist. Sie können den Mietspiegel auf der Website der Stadt Lübeck finden (Link unten).
Mieterhöhungen sind in Deutschland gesetzlich begrenzt. Der Vermieter darf nicht mehr als die "ortsübliche Vergleichsmiete" verlangen, was so etwas wie die durchschnittliche Miete in der Umgebung ist (gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Mietspiegel ist auch nützlich, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn der Mietspiegel ordnungsgemäß erstellt wurde, wird vermutet, dass die angegebenen Mietpreise die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt widerspiegeln. Diese Vermutung gilt auch vor Gericht. Das bedeutet, dass Sie dann kein teures Gutachten eines Sachverständigen benötigen, um die "richtige" Miete festzustellen. Das hat jetzt auch die für die Hansestadt Lübeck zuständige Berufungskammer des Landgerichts Lübeck entschieden.
Kurz gesagt: Wenn Sie Fragen zur Mieterhöhung haben, können Sie den Lübecker Mietspiegel konsultieren. Er gibt Ihnen eine Vorstellung davon, wie viel Miete angemessen ist, und seine Angaben sind auch vor Gericht grundsätzlich verbindlich, um die zulässige Miethöhe zu bestimmen.
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