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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Kein Schadensersatz für Sturz in Bus

Das Landgericht Lübeck hat die Klage eines in einem Bus gestürzten Passagiers abgewiesen. Dessen Gehbehinderung sei nicht zu erkennen gewesen.

Letzte Aktualisierung: 05.11.2021

Bus Innen
Innenansicht eines Linienbusses

Der 80-Jährige fuhr im Mai 2017 in einen Bus der Linie 5. Nach seiner Behauptung stürzte er beim schwungvollen Abbiegen. Er erlitt einen Bruch des Oberschenkels. Beim Einsteigen hatte der Kläger einen Schwerbehindertenausweis vorgezeigt, der auch als Fahrkarte diente. Nach Auffassung des Klägers hätte der Busfahrer seine Gehbehinderung erkennen und mit dem Anfahren bis zum Erreichen eines Sitzplatzes warten müssen.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Grundsätzlich müsse sich ein Fahrgast im Bus vor den Gefahren der typischen Fahrbewegungen selbst schützen und geeigneten Halt verschaffen. Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn der Busfahrer eine besondere Hilfsbedürftigkeit oder Gebrechlichkeit ohne weiteres erkennen könne. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der Busfahrer habe eine Gehbehinderung des Klägers beim Einsteigen nicht erkennen müssen. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises lasse nicht den Schluss zu, dass der Kläger sich nicht ausreichend festhalten könne. Mit entsprechender Wertmarke diene der Ausweis lediglich als Fahrkartenersatz. Der Kläger habe den Sturz letztlich selbst verschuldet. Er habe weder den Busfahrer auf eine besondere Sturzgefahr hingewiesen, noch sich um einen Sitzplatz bemüht, sondern sei im Gang stehen geblieben.

Das Urteil ist rechtskräftig. Aktenzeichen 12 O 153/18. Ansprechpartner: Online-Redaktion@lg-luebeck.landsh.de

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