Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.
Wenn jemand infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann sie oder er darauf angewiesen sein, dass das Gericht zur Unterstützung einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin bestellt. Das reformierte Betreuungsrecht sichert die größtmögliche Selbstbestimmung eines Menschen und stellt dessen Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin trifft und umsetzt. Außerdem werden durch die Reform Mindeststandards für die Eignung und Qualifikation beruflicher Betreuerinnen und Betreuer gesetzlich festgelegt und Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer etabliert.
Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992.
Weiterführende Informationen zur rechtlichen Betreuung und den Änderungen durch die Gesetzesreform können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter folgendem Link abrufen: BMJ I Rechtliche Betreuung.
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