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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Ein Sonntagmorgen am Burgfeld


Die Polizei arbeitet natürlich auch am Wochenende. Oft braucht sie dabei den gerichtlichen Bereitschaftsdienst, denn viele Entscheidungen darf nur ein Richter oder eine Richterin treffen. Ein Richter vom Landgericht Lübeck berichtet hier, wie ein solcher Einsatz typischerweise abläuft.

Letzte Aktualisierung: 21.07.2023

Graue Fläche mit Text "Was macht eigentlich der richterliche Bereitschaftsdienst in Haftsachen?"

Es ist Sonntagmorgen. Kurz vor 11 Uhr. Es ist ruhig vor dem Gerichtsgebäude Am Burgfeld. Nur der Bereitschaftsrichter und eine Protokollantin sind dort. Der Richter hatte seit 6 Uhr schon viel zu tun.

Die Bereitschafts-Staatsanwältin hat den Richter angerufen und gesagt, dass am Samstag ein junger Mann vorläufig festgenommen wurde. Der Mann wird verdächtigt, in seinem Haus ein Feuer gelegt zu haben. Die Feuerwehr konnte einen Mitbewohner gerade noch rechtzeitig retten. Die Staatsanwältin möchte, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft kommt, weil ihm eine lange Gefängnisstrafe droht. Sie denkt, dass Fluchtgefahr besteht. Darüber muss jetzt der Richter unverzüglich entscheiden.

Der Bereitschaftsrichter hat den Termin für die Anhörung auf 11 Uhr festgelegt. Die Protokollführerin hat bereits die Polizei, den Beschuldigten und die Staatsanwältin zu dem Termin bestellt. Da der Beschuldigte keinen Anwalt hat, hat der Richter den Notdienst für Strafverteidiger informiert.

Im Gerichtsgebäude gibt es einen besonders sicheren Raum für solche Termine. Weil Sonntag ist, haben die Justizwachtmeister frei. Deshalb öffnet der Richter persönlich das Gericht für die Polizeibeamten, als sie den Beschuldigten bringen. Die Bereitschafts-Staatsanwältin und ein Rechtsanwalt sind auch pünktlich da. Bevor es losgeht, bekommen der Anwalt und der Beschuldigte Zeit für eine Besprechung in einem sicheren Nebenraum.

Die eigentliche Anhörung beginnt mit der Feststellung der Personalien des Beschuldigten. Dann erklärt der Richter dem Festgenommenen die Situation und fasst die Vorwürfe zusammen. Er erklärt dem Beschuldigten, welche Rechte dieser hat. Zum Beispiel muss der Beschuldigte sich nicht zu den Vorwürfen äußern und er hat das Recht auf einen Anwalt. Nach einem kurzen Gespräch wird der Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger des Beschuldigten ernannt. Das hat übrigens nichts mit der Frage zu tun, ob der Beschuldigte seinen Anwalt selbst bezahlen könnte. Das Gesetz schreibt vor, dass in bestimmten Situationen ein Pflichtverteidiger notwendig ist.

Der Beschuldigte möchte nichts zu den Vorwürfen sagen. Sein Anwalt schlägt vor, dass der Haftbefehl ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass der Beschuldigte nicht ins Gefängnis muss. Stattdessen könnte er verpflichtet werden, regelmäßig zur Polizeiwache zu gehen. Die Staatsanwältin ist dagegen. Der Richter entscheidet schließlich und erlässt einen Haftbefehl. Der Richter fragt dann bei dem Beschuldigten wichtige Informationen für das Gefängnis ab, zum Beispiel ob er regelmäßig Medikamente nehmen muss oder drogenabhängig ist. Dann wird der Beschuldigte von der Polizei ins Gefängnis gebracht.

Einige Zeit später ist es vor dem Gerichtsgebäude wieder ruhig. Der Bereitschaftsdienst geht heute noch bis 21 Uhr. Welche weiteren Aufgaben der Tag noch bringen wird ist offen. Es gibt viele Entscheidungen, die grundsätzlich nur Richterinnen und Richter treffen dürfen: Durchsuchungserlaubnisse für Wohnungen oder Geschäftsräume, Anordnungen von Blutproben, Telefonüberwachungen, Ortungen von Mobiltelefonen und vieles mehr.

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