Ein 59-jähriger Mann stach in einem Treppenhaus in Geesthacht ohne näheren Anlass mit einem Messer auf eine 84-jährige Frau ein. Die Frau überlebte schwer verletzt.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht hat den Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Der Mann sei schuldfähig gewesen, der Grund für den Angriff ließ sich nicht aufklären. Strafschärfend hat das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass der Mann bereits wegen versuchten Mordes vor rund 20 Jahren vorbestraft war. Strafmildernd fiel dagegen insbesondere ins Gewicht, dass sich der Mann der Polizei gestellt hatte, vor Gericht geständig war, er sich bei der Frau entschuldigen wollte und diese fast vollständig ohne verbleibende Schäden genesen sei.
Das Urteil vom 17.9.2025 (Aktenzeichen: 1 Ks 705 Js 23684/25) ist nicht rechtskräftig.
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