Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes nach Schüssen auf Ex-Frau in Büchen
Das Landgericht Lübeck hat einen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann heimtückisch und aus niederen Beweggründen handelte.
Einem Mann wird vorgeworfen, seine geschiedene Ehefrau auf einem Waldweg erschossen zu haben. Der Mann war zuvor rechtskräftig zur Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 1,6 Mio. Euro verurteilt worden. Er hatte der Familie jahrelang gedroht, sie umzubringen. Er gesteht die Tat, plädiert aber auf Totschlag – die Frau habe jahrelang in Angst gelebt und mit der Tat rechnen müssen.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht sah das anders und verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Das Gericht war überzeugt, dass die Frau arg- und wehrlos war – der Mann sei in einer nicht einsehbaren Kurve mit einer Waffe auf sie zugekommen. In diesem Moment habe sie nicht mit einem Angriff gerechnet und keine Fluchtmöglichkeit gehabt. Die latente Angst auf Grund der jahrelangen Drohungen führe nicht zum Wegfall der Arglosigkeit. Der Mann habe mehrmals geschossen, zuletzt in den Kopf, als sie schon am Boden gelegen habe. Der Mann habe die Tat aus einem patriarchischen und narzisstischen Selbstbild heraus geplant: die Trennung der Frau sei aus seiner Sicht ein unverzeihlicher Verrat gewesen, von einem Mann wie ihm trenne man sich nicht.
Was ist Mord aus Heimtücke?
Mord aus Heimtücke liegt vor, wenn das Opfer arg- und wehrlos ist, d.h. mit einem Angriff nicht rechnet und sich nicht wehren kann. Ein Opfer kann kann trotz einer latenten Bedrohungslage arglos sein, denn es kommt gerade auf den Moment der Tat an; maßgeblich ist, ob das Opfer in diesem Moment mit einem Angriff rechnete oder überrascht wurde und sich deswegen nicht wehren kann.
Das Urteil vom 23.5.2025 (Az. 1 Ks 705 Js 44964/24) ist nicht rechtskräftig.
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