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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Von „Stuhlurteilen“ und „Verkündungsterminen“

Auch mancher Nichtjurist hat den Begriff „Stuhlurteil“ oder „Verkündungstermin“ vielleicht schon mal gehört. Was ist das eigentlich? Und was soll das?

Letzte Aktualisierung: 30.10.2024

Was ist ein „Stuhlurteil“?

Eine typische Filmszene: Nach einer Gerichtsverhandlung erheben sich alle Anwesenden und die Richterin oder der Richter verkündet das Urteil. Gerade in Zivilverfahren ist ein solches „Stuhlurteil“, also ein Urteilsspruch direkt nach der Sitzung die Ausnahme. Im Zivilprozess werden die Urteile überwiegend in einem gesonderten Termin verkündet – dem sogenannten Verkündungstermin. Dies gibt dem Gericht die Gelegenheit, den Eindruck aus der Verhandlung wirken zu lassen und die rechtlichen Argumente nochmals intensiv und in Ruhe zu prüfen. In jedem Fall bedarf es dann aber trotzdem einer Verkündung in Form einer sogenannten „Verlautbarung“ (§§ 310, 311 ZPO). Das Gericht beraumt für die Verkündung einer Entscheidung daher einen weiteren Termin an. In der Regel erscheint dann aber niemand mehr zum Verkündungstermin, denn das Urteil wird direkt danach auch an alle Beteiligten verschickt. Die Richter:innen verkünden das Urteil dann in einem leeren Saal (§ 312 ZPO).

Ist eine solche Verkündung noch zeitgemäß?

Wie gesagt: Das Urteil wird den Parteien bzw. ihren Rechtsanwälten nach der Verkündung ohnehin zugestellt (§ 317 ZPO) – warum dann überhaupt ein Verkündungstermin, in dem keiner erscheint?

Mit der Verkündung wird öffentlich bekanntgegeben, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist. Denn sowohl die Verhandlung als auch der Verkündungstermin sind öffentlich (§§ 169, 173 GVG), also für jedermann zugänglich. Dies sorgt zum einen für Transparenz staatlichen Handelns und trägt zum anderen zur gerichtlichen Selbstkontrolle bei. Das Gesetz greift das digitale Zeitalter auf, indem das Gericht eine Teilnahme der Verfahrensbeteiligten per Video gestatten kann (§ 310 Abs. 1 S. 3 ZPO).

Warum eigentlich „Stuhlurteil“?

Woher der Begriff „Stuhlurteil“ stammt, ist unklar. Er steht wohl sinnbildlich dafür, dass das Urteil noch auf dem Verhandlungsstuhl gefällt wird. Die eigentliche Verkündung erfolgt aber übrigens im Stehen zur Hervorhebung der Bedeutung des hoheitlichen Staatsaktes.

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