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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Wer haftet bei Brand durch E-Bike?

Verursacht ein E-Bike einen Schaden, haftet der Halter nach dem StVG auch dann auf Schadenersatz, wenn er nichts falsch gemacht hat. Die sogenannte Betriebsgefahr realisiert sich auch dann, wenn sich bei einem abgestellten E-Bike der fest verbaute Akku entzündet.

Letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Das Landeswappen Schleswig-Holsteins an der Wand eines Saals im Landgericht Lübeck. Darauf folgender Schriftzug: Entscheidung.
Symbolbild

Was ist passiert?

Ein Mann mietete eine Halle zum Verkauf von E-Bikes. In einer Nacht brach in der Halle ein Brand aus; am Tag zuvor hatte der Mann den Akku eines E-Bikes aufgeladen. Vor dem Landgericht Lübeck verlangten die Vermieter der Halle, dass der Mann für die Schäden aufkommt. Er habe vor Verlassen der Halle vergessen, den Stecker des Ladegerätes zu ziehen. Der Mann verweigert die Zahlung. Es könne nicht von ihm verlangt werden, den Ladevorgang zu überwachen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass der Mann für den Schaden verantwortlich ist, und zwar unabhängig davon, ob er sich falsch verhalten habe. Das Gericht war überzeugt, dass der Mann vergessen habe, den Ladestecker zu ziehen. Für das E-Bike hafte der Mann aber auch ohne ein Fehlverhalten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das StVG gelte für das E-Bike, weil es eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 85 km/h gehabt habe. Auch habe sich die sogenannte Betriebsgefahr realisiert, weil der Akku in dem E-Bike fest verbaut war und den Brand verursacht habe. Davon war das Gericht nach Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens überzeugt.

Wie ist die Rechtslage?

Nicht alle Elektrofahrräder unterfallen der sogenannten Gefährdungshaftung des StVG. Bei den häufig genutzten Pedelecs mit einer Leistung bis maximal 250 Watt, bei denen sich der Elektromotor ab einer Geschwindigkeit von 25/h selbst abschaltet, gilt das StVG nicht. Diese Pedelecs sind Fahrräder, die durch Muskelkraft bewegt werden (§ 1 Abs. 3 StVG). Anders ist bei E-Bikes mit höherer Leistung, diese stellen Kraftfahrzeuge im Sine des StVG dar.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Haftung ohne Verschulden allein auf Grund der Betriebsgefahr gibt es hier.

Das Urteil vom 26.7.2024 (Aktenzeichen: 5 O 26/23) ist rechtskräftig. Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-redaktion@justiz.landsh.de

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