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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Präsidentin des Landgerichts Lübeck verabschiedet

Die Präsidentin des Landgerichts Lübeck Dr. Silke Schneider scheidet zum 1. August 2024 aus ihrem Amt aus – und wird Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein. Wir danken für vier bewegte Jahre an der Spitze unseres Gerichts.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

Ministerpräsident Günther begrüßte die designierte Finanzministerin Dr. Silke Schneider in ihrem neuen Amt.
Ministerpräsident Günther begrüßte die designierte Finanzministerin Dr. Silke Schneider in ihrem neuen Amt.

Dr. Silke Schneider kann auf eine vielseitige Karriere in der Schleswig-Holsteinischen Justiz zurückblicken: Vorsitzende Richterin am Landgericht Lübeck, Gleichstellungsbeauftragte im Justizministerium Schleswig-Holstein, Direktorin des Amtsgerichts Bad Segeberg, seit Juni 2020 Präsidentin des Landgerichts Lübeck und seit Januar 2021 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.

Ihre Amtszeit als Präsidentin des Landgerichts war von anspruchsvollen Ereignissen geprägt: Zu nennen sind etwa die Herausforderungen, einen funktionierenden Gerichtsbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sicherzustellen. Zu meistern war zudem die Einführung der eAkte in Zivilsachen und der Rückzug des gesamten Gerichts im laufenden Betrieb in das wegen Sanierungsarbeiten zwischenzeitlich viele Jahre geschlossene Hauptgebäude am Burgfeld sowie die digitale Neuausstattung der Verhandlungssäle.

Mit der Ernennung zur Finanzministerin scheidet Dr. Silke Schneider nunmehr aus der Justiz aus. So sieht es das in Art. 2 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung niedergelegte Prinzip der Gewaltenteilung und auch das Deutsche Richtergesetz vor (§ 4). Während einer bewegenden Abschiedsfeier am 19. Juli 2024 am Landgericht Lübeck verabschiedete sich Frau Dr. Schneider von „ihrer zweiten Familie“. 

Über die Nachfolge entscheidet das Ministerium für Justiz zusammen mit einem beim Schleswig-Holsteinischen Landtag eingerichteten Richterwahlausschuss. Der Richterwahlausschuss ist dabei aus acht Abgeordneten des Landtages, 3 Richterinnen oder Richtern und 1 Mitglied der Anwaltschaft zusammengesetzt. Er entscheidet mit 2/3-Mehrheit. Durch diese demokratische Einbindung von Ministerium, Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass Richterinnen und Richter über das Vertrauen einer breiten gesellschaftlichen Basis verfügen. Dieses Verfahren gilt übrigens für die Besetzung von sämtlichen Richterstellen im Land Schleswig-Holstein.

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