Kontaktinformationen des Landgerichts Lübeck
Anschrift
Das Landgericht Lübeck ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Darüber hinaus gibt es eine Außenstelle: Verhandlungssaal/Saal A Blankensee
Anfahrtskarten finden Sie unten unter "Ergänzende Informationen".
Regulär finden alle Verhandlungen im Hauptgebäude statt. Strafverhandlungen finden auch in Saal A (Blankensee) statt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Terminsladungen.
Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten
Das Landgericht Lübeck in der Straße "Am Burgfeld 7" befindet sich in der Nähe des "Gustav-Radbruch-Platzes", den man von der Innenstadt durch das Burgtor erreicht. Von dem "Gustav-Radbruch-Platz" (Knotenpunkt für diverse Buslinien) führt die "Travemünder Allee" (B75) in Richtung Travemünde. Die Straße "Am Burgfeld" ist eine Parallelstraße zur "Travemünder Allee" und beginnt unmittelbar hinter dem "Gustav-Radbruch-Platz" (im Sprachgebrauch: "Burgtorteller" genannt). Parkmöglichkeiten befinden sich in begrenzten Umfang in den Straßen "Travemünder Allee", "Am Burgfeld" sowie in den umliegenden Straßen. Direkt vor dem Gericht sind die Parkplätze werktags kostenpflichtig.
Den Verhandlungssaal/Saal A in Blankensee erreichen Sie über die A 20 Abfahrt Abfahrt 2 B auf die Bundesstraße 207 in Richtung Lübeck. Dann die erste Abfahrt nehmen, die Straße Söllbrock kreuzen, rechts auf das Gelände des Ausbildungsparks. Das Gebäude 26 befindet sich auf dem Gelände gleich auf der linken Seite. Aus Lübeck kommend erreichen Sie die Anschrift am Flugplatz 4 (Ausbildungspark) über die Bundesstaße 207 in Richtung Ratzeburg/Mölln. Hinter dem Flughafengelände links abfahren und den Söllbrock kreuzen. Auf der rechten Seite befindet sich die Zufahrt zum Ausbildungspark und dort gleich auf der linken Seite erreichen Sie das Gebäude 26.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Hauptgebäude in der Straße "Am Burgfeld 7" erreichen Sie über die Haltestelle "Gustav-Radbruch-Platz" mit einer großen Anzahl von Linien aus dem gesamten Stadtgebiet.
Sprech- und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:30 Uhr.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung.
Rechtssuchende können ihre Anliegen gegenüber der Geschäftsstelle und der Rechtsantragsstelle in den Sprechzeiten vorbringen. Die Beschränkung der Sprechzeiten gilt nicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Vertreterinnen oder Vertreter einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Telefon und Fax
Telefon: + 49 451 371-0
Fax: +49 451 371-1519
E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
verwaltung@lg-luebeck.landsh.de
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten
Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Das Kontaktformular finden Sie hier.