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Landgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Referendare

Letzte Aktualisierung: 17.03.2015

Informationen für Referendare

Die Leitung der Ausbildung der Referendare obliegt gemäß § 30 Absatz 1 der Juristenausbildungsverordnung der Präsidentin des Oberlandesgerichts. Das Landgericht Lübeck wird nur im Auftrag für einige Teilaufgaben der Ausbildung tätig, soweit Referendare vom Oberlandesgericht für diesen Landgerichtsbezirk eingestellt worden sind. Die Einstellungstermine für den Landgerichtsbezirk Lübeck (zusammen mit dem Landgerichtsbezirk Itzehoe) sind gemäß § 3 der KapVOjVD der 1. April, 1. August und 1. Dezember jeden Jahres. Die Verteilung auf die Landgerichtsbezirke erfolgt durch das Oberlandesgericht, an das die Bewerbung zu richten ist.

Weitere Informationen stellt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zur Verfügung.

Eine sehr gute und ausführliche Übersicht über alle Fragen der Ausbildung auch zu Fragen, die nur die Ausbildung im Landgerichtsbezirk Lübeck betreffen, hat der Referendarrat beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht auf seiner Webseite erstellt.

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"Schwarzes Brett"

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an Frau Weiß.

Landgericht Lübeck

Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck

Aktenvortrags-Arbeitsgemeinschaft

Arbeitsgemeinschaften zur Übung der Aktenvorträge werden nach dem schriftlichen Teil des Examens im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht angeboten.

Die Aktenvortrags-Arbeitsgemeinschaften werden geleitet durch die Richterin am Amtsgericht S. Tschakert (öffentliches Recht und Zivilrecht), den Richter am Oberlandesgericht T. Bick (Zivilrecht), der Staatsanwältin A. Bick (Strafrecht). Die Termine werden jeweils individuell zwischen den Teilnehmern und den Leitern der Arbeitsgemeinschaft vereinbart. Den Kontakt vermittelt die Mitarbeiterin der Referendarverwaltung beim Landgericht Lübeck.

Im öffentlichen Recht bietet auch das Innenministerium eine AktenvortragsAG an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Großer Klausurenkurs

Spätestens für Referendar:innen im zweiten Jahr des Referendariats, also ab Beginn der Anwaltsstation, werden wöchentliche Klausuren auf Examensniveau angeboten.

Der Freiwillige Klausurenkurs des Landgerichts Lübeck findet in der Regel donnerstags statt und steht allen Referendar:innen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts offen.

Die Klausuren können vor Ort im Schulungszentrum des Landgerichts Lübeck angefertigt werden. Hierfür stehen alle freien Räume im Schulungszentrum zur Verfügung. Die vom GPA Hamburg zugelassenen Kommentare sowie das Schreibpapier sind selbst mitzubringen. Derzeit besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Klausur zu Hause zu schreiben. Die Einzelheiten des Ablaufs entnehmen Sie dem Deckblatt der jeweiligen Klausur (beispielhaft nachzulesen bei den derzeit auf dem Schwarzen Brett veröffentlichten Klausuren).

Die Ausgabe der Aufgabentexte erfolgt in Papierform im Schulungszentrum in einem dafür vorgesehenen Karton (Tisch auf dem Flur vor Raum 4). Ebenso kann die vor Ort geschriebene Klausur nur in dem dafür vorgesehenen Karton im Schulungszentrum abgegeben werden. Daneben wird die Klausur auf dem Schwarzen Brett zum Download angeboten.

Derzeit finden die Besprechungen in unterschiedlichen Formen statt: ausschließlich präsent, ausschließlich online oder hybrid. Die Art der Besprechung ist auf dem jeweiligen Deckblatt der Klausur und auf der Homepage vermerkt. Sollte an der Besprechung nicht präsent teilgenommen werden, muss der Klausur ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden!

Unabhängig davon, ob die Besprechung präsent, hybrid oder online angeboten wird, besteht eine Teilnahmepflicht. Referendar:innen des Landgerichts Lübeck, bei denen besondere persönliche oder dienstliche Gründe vorliegen, kann eine Befreiung von der Teilnahmepflicht erteilt werden. Diese ist bei der Referentin für Referendarangelegenheiten, Frau Dr. Barbirz, per E-Mail zu beantragen.

Teilnehmer:innen, die an der Besprechung nicht teilnehmen und der Klausur keinen frankierten Rückumschlag beigefügt haben, können die Korrekturen bei Frau Weiß (nicht der richterlichen Referentin) abholen. In Urlaubszeiten von Frau Weiß findet eine Vertretung insoweit nicht statt.

Großer Klausurenkurs

Kleiner Klausurenkurs

Finanziert mit Mitteln der Dr. Carl-Böse-Stiftung werden ab dem Ende Strafrechtsstation, parallel zur Zivilstation, monatlich Strafrechtsklausuren und ab dem Ende der Zivilstation, parallel zu Verwaltungsstation im zweiwöchentlichen Wechsel mit den Strafrechtsklausuren Klausuren im Zivilrecht angeboten, die im Schwierigkeitsniveau zwischen den Klausuren in der Pflicht-Arbeitsgemeinschaft und den Klausuren des großen Klausurenkurses liegen und an das Examensniveau heranführen sollen. Da der Kurs nur der Vorbereitung auf den großen Klausurenkurs und nicht der langfristigen Teilnahme dient, kommt es zu einer schnelleren Wiederholung der angebotenen Klausuren.

Am kleinen Klausurenkurs dürfen nur Referendar:innen des Landgerichts Lübeck teilnehmen. Die Teilnahmeberechtigung wird über die Personalnummer geprüft, die deshalb auf der Klausur (neben dem Namen) vermerkt werden muss.

Beim kleinen Klausurenkurs wird keine Präsenz beim Schreiben erwartet. Die Referendar:innen haben jeweils eine Woche Zeit, die Klausur anzufertigen. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter:innen bitten jedoch darum, die Bearbeitungszeit auf insgesamt 5 Stunden zu begrenzen. Verpflichtend ist jedoch die Teilnahme an der Besprechung, in der der Themenschwerpunkt der Klausur über die unmittelbar in der Klausur aufgeworfenen Probleme hinaus erörtert werden kann.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Befreiung von der Präsenspflicht erteilt. Die Befreiung ist per Email bei der richterlichen Referentin zu beantragen. Weitere Durchführungshinweise sind jeweils auf den Deckblättern der Klausuren abgedruckt.

Die Veröffentlichung von Lösungsskizzen oder -hinweisen (nur auf dem "Schwarzen Brett"!) dient der Nachbereitung der Besprechung. Die Ergebnisse des Klausurenkurses werden nirgendwo notiert. Sie haben deshalb keinerlei Einfluss auf Bewertungen in Stationen oder im Examen. Wenn die Lösungsskizzen als Vorlage für die Lösung verwendet werden, ist das lediglich Selbstbetrug, verursacht unnötigen Korrekturaufwand bei den AG-Leiter:innen und untergräbt deren Motivation zur Mitwirkung bei dieser Ausbildungsaufgabe.

Kleiner Klausurenkurs

Pflichtarbeitsgemeinschaften

Gliederung und Inhalte der Pflicht-Arbeitsgemeinschaften ergeben sich aus der Juristenausbildungsverordnung und den Richtlinien über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen durch Verfügung der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2004.

Laufende Pflichtarbeitsgemeinschaften
AG I

AG-Leiter:

1.1 Erste Staatsanwältin R. Hansen, Referentin für Ausbildung, Tel: 0451/371-1153, E-Mail: Renate.Hansen@StAHL.LandSH.de

1.2 Erste Staatsanwältin M. Böckenhauer

1.3 Staatsanwalt F. Schwetzko

Die Arbeitsgemeinschaft findet in den Räumen der Staatsanwaltschaft Lübeck (Säle I und II), Travemünder Allee 9, 23568 Lübeck, statt. Bitte denken Sie daran, Ihren Referendarausweis bei sich zu führen und diesen am Eingang vorzuzeigen!

Die Durchführung der AG I liegt in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft Lübeck. Ansprechpartnerin ist neben den Leitern der Arbeitsgemeinschaft nur Frau Staatsanwältin Hansen.

Einführungskurs Zivilstation

AG-Leiter:

1.1 Ri'inAG Schnatmeier, werktäglich von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr

1.2 RiLG Dr. Fluschnik, werktäglich von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Der Einführungskurs findet in den Räumlichkeiten des Schulungszentrums, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt.

AG II

AG-Leiter:

1.1 DirAG M. Burmeister, mittwochs von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

1.2 VRiLG Hartlmaier, dienstags von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr

1.3 RiAG B. Hasselder, dienstags/mittwochs von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Die Arbeitsgemeinschaft 2 findet in den Räumlichkeiten des Schulungszentrums, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt.

AG III
Die Durchführung der AG III liegt in der Verantwortung des Innenministeriums. Ansprechpartner im Innenministerium sind Frau Kolls (Tel: 0431/988-2964) sowie Herr Jezek (Tel: 0431/988-8430).
Einführungskurs in die Anwaltspflichtstation

Die Durchführung des Einführungskurses liegt in der Verantwortung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Der Einführungskurs findet in den Monaten April, August sowie Dezember von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

Der Einführungskurs findet in den Räumlichkeiten des Schulungszentrums, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt.

AG V

AG-Leiter:

1.1 DirAG Dr. Fieber, Tel: 040/727 59-213, E-Mail: Ulrich.Fieber@AG-Reinbek.LandSH.de, mittwochs von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Themen

Das erstinstanzliche Urteil (Rubrum, Tenor, Tatbestand, Urteilsstil, Entscheidungsgründe, Klausurtechnik, Klausurtaktik)

Ausgewählte ZPO-Probleme (z.B. Erledigung, Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, Streitgenossenschaft, Veräußerung der streitbefangenen Sache)
Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest und einstweilige Verfügung)
Zwangsvollstreckungsrecht (insbes. §§ 766, 767, 771 ZPO)
Berufung, sofortige Beschwerde
Ggf. ausgewählte materiellrechtliche Probleme (Verkehrsunfallrecht mit Schadensersatzrecht)

1.2 Ri'in Seeger, Tel: 04151/802-138, E-Mail: Fabienne.Seeger@AG-Schwarzenbek.LandSH.de, freitags von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Konzept:

Die einzelnen AG-Veranstaltungen sind zweigeteilt. In der ersten Hälfte werden jeweils ausgewählte ZPO-Fragestellungen (z.B. Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Versäumnisurteil, Widerklage – Einzelheiten siehe Terminplan) anhand kleinerer Fälle gemeinsam erarbeitet. Die zweite Hälfte dient dann der Besprechung von Originalklausuren, deren Themenschwerpunkt zu den zuvor erörterten prozessualen Fragen passt. Die zu besprechenden Klausuren werden den AG-Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail übersandt, damit der Sachverhalt vorab durchgelesen und durchdacht werden kann.

Im Lauf der Veranstaltung werden außerdem drei Klausuren gestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft 5 findet in den Räumlichkeiten des Schulungszentrums, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt.

Revisions-Arbeitsgemeinschaft

In Kooperation der Landgerichtsbezirke Lübeck und Itzehoe wird für die Referendarinnen und Referendare eine freiwillige Revisions-AG zur Vorbereitung auf entsprechende Strafrechtsklausuren in der zweiten Staatsprüfung für Juristen angeboten. Die Arbeitsgemeinschaft richtet sich in erster Linie an die Referendarinnen und Referendare der Anwaltsstation, also am Beginn des zweiten Jahres der Ausbildung.


Die Arbeitsgemeinschaften werden drei Mal im Jahr (in der Regel im März, Juni und Oktober) angeboten und finden in der Regel an Freitagnachmittagen statt.

Sie werden geleitet durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht a. D. Kai Schröder und Rechtsanwalt Frank Eckhard Brand.

Die Arbeitsgemeinschaften Revisionsrecht finden zu nachstehend aufgeführten Terminen im Schulungszentrum des Landgerichts Lübeck, Raum 203, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt. Terminänderungen bleiben natürlich vorbehalten!

  • Freitag, 23. Februar 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 01. März 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder (Klausurtechnik)
  • Freitag, 08. März 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 15. März 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder (Klausurtechnik)

    +++++++++++++++++++++++++++++++++

  • Freitag, 07. Juni 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 14. Juni 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 21. Juni 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder (Klausurtechnik)
  • Freitag, 28. Juni 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder (Klausurtechnik)

    +++++++++++++++++++++++++++++++++

  • Freitag, 11. Oktober 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 18. Oktober 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder(Klausurtechnik)
  • Freitag, 25. Oktober 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: RA Brand (Stoffvermittlung)
  • Freitag, 08. November 2024, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Leiter: VRiLG a.D. Schröder (Klausurtechnik)

Die Übungsklausuren für die Klausurbesprechung werden vor dem jeweiligen Termin per E-Mail versandt werden. Soweit noch nicht geschehen, bitte ich um Anmeldung und Bekanntgabe der E-Mail-Adresse bei Frau Weiß, Verwaltungsgeschäftsstelle für Referendarangelegenheiten (Nicole.Weiss@lg-luebeck.landsh.de). Die Klausuren können auch im Landgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, bei Frau Weiß, Zimmer 401, abgeholt werden.

Anmeldungen für die Revisions-AG werden noch nicht entgegengenommen. Die Ausschreibung für die jeweilige AG erfolgt über das Schwarze Brett zu gegebener Zeit!

Die Termine für die Revisions-AG im Jahre 2025 werden Ende 2024 bekanntgegeben.

Workshop - Vertragsgestaltung und Kautelarklausur

Das Landgericht Lübeck bietet, finanziert durch die Dr. Carl-Böse-Stiftung, eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema Vertragsgestaltung an. Die Arbeitsgemeinschaft vertieft das praktische Thema und bereitet auf den Klausurtyp vor. Die Arbeitsgemeinschaft wird deshalb von einem Richter und einem Praktiker geleitet, der bei einem Unternehmen unter anderem mit Vertragsgestaltung beschäftigt ist.

Kurskonzept:


Der Kurs richtet sich an Referendarinnen und Referendare, die sich erstmals mit dem Thema Vertragsgestaltung beschäftigen oder bereits gesammelte Erfahrungen vertiefen möchten. Anhand realistischer Fälle erarbeiten Sie sich unter der Anleitung erfahrener Referenten ein grundlegendes Rüstzeug für diesen zentralen Bereich praktischer anwaltlicher Tätigkeit. Behandelt wird dabei auch das für die Ausbildungsphase wichtige Thema „Kautelarklausur“ - einschließlich einer Probeklausur mit Besprechung.


Dozententeam:


Dr. Christian Hauswaldt ist Rechtsanwalt und Justitiar bei der weltweit tätigen Drägerwerk AG & Co. KGaA aus Lübeck und dort seit Jahren in der Vertragsgestaltung und -verhandlung im deutschen und internationalen Raum tätig.

und

VRiLG Dr. Marc Petit war mehrjährig als Rechtsanwalt und Justitiar mit der Vertragsgestaltung, insbesondere in komplexen Public-Private-Partnership Projekten befasst und verfügt über mehrere Jahre Berufserfahrung als Zivilrichter.


Termine:
Dienstag, 14.03.2023, 14:00 - 17:00 Uhr: Training Vertragsgestaltung und klausurspezifische Hinweise
Freitag, 24.03.2023, 14:00 - 17:00 Uhr: Training Vertragsgestaltung und klausurspezifische Hinweise
Donnerstag, 30.03.2023 bzw. Online: Kautelarklausur (im Rahmen des freiwilligen Klausurenkurses)
Donnerstag, 27.04.2023, 15:30 - 17:00 Uhr: Besprechung Klausur


Ort: Landgericht Lübeck, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, Schulungszentrum, Raum 203

Anmeldung telefonisch oder schriftlich bis zum 1. März 2023 über die Referendarabteilung des Landgerichts Lübeck. Die Teilnehmerzahl ist auf 18 Plätze begrenzt.

Termine:
Montag, 18.09.2023, 14:00 - 17:00 Uhr: Training Vertragsgestaltung und klausurspezifische Hinweise
Freitag, 29.09.2023, 14:00 - 17:00 Uhr: Training Vertragsgestaltung und klausurspezifische Hinweise
Donnerstag, 12.10.2023 bzw. Online: Kautelarklausur (im Rahmen des freiwilligen Klausurenkurses)
Donnerstag, 09.11.2023, 15:30 - 17:00 Uhr: Besprechung Klausur

Ort: Landgericht Lübeck, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, Schulungszentrum, Raum 203

Anmeldungen sind für die Septembertermine noch nicht möglich. Die Ausschreibung für die AG erfolgt über das Schwarze Brett zu gegebener Zeit.

Schriftliches Probeexamen


Ein schriftliches Probeexamen wird in Lübeck im letzten Monat vor Beginn der AG V, also dem fünften Monat vor dem Examen angeboten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Es wäre wünschenswert, wenn sich eine Referendarin oder ein Referendar bereitfindet, die Verwaltung bei der Durchführung des Probeexamens zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich des Einsammelns und Ausgebens der Klausuren.

Die Teilnahme am Probeexamen wird erwartet. Eine Befreiung (für einzelne Klausuren) ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen alle Klausuren mitschreiben.

Die Klausuren werden im Schulungszentrum des Landgerichts geschrieben und besprochen. Beim Schreiben und bei der Besprechung ist Präsens verpflichtend. Eine Befreiung von der Präsensverpflichtung wird auf Antrag gewährt.

Änderungen der Besprechungstermine sind möglich und sollen von den AG-Leitern auf den Deckblättern der Aufgabenstellung vermerkt werden. Kurzfristige Änderungen der Besprechungstermine werden hier veröffentlicht.

Probeexamina 2024
AusgabeRechtsgebietBesprechung
26. Februar 2024ZivilR I (Dr. Muß)19. März 2024 online14:00 Uhr
27. Februar 2024ZivilR II (Dr. Feldmann)  20. März 2024 online14:00 Uhr
29. Februar 2024ZwV (Ickes)21. März 2024 hybrid14:00 Uhr
1. März 2024ZivilR III (RA'in Kern)21. März 2024 hybrid15.30 Uhr
4. März 2024StrafR  (Rutenkröger)26. März 2024 online14:00 Uhr
5. März 2024StrafR (Schröder)26. März 2024 online15:30 Uhr
7. März 2024ÖR (Weidmann/Schulz)28. März 2024 online15:30 Uhr
8. März 2024ÖR (Salditt)28. März 2024 online14:00 Uhr
    
24. Juni 2024ZivilR I (Dr. Muß)16. Juli 202414:00 Uhr
25. Juni 2024ZivilR II (Dr. Feldmann)16. Juli 202415:30 Uhr
27. Juni 2024ZwV (Ickes)18. Juli 202414:00 Uhr
28. Juni 2024ZivilR III (RA'in Krause)18. Juli 202415:30 Uhr
1. Juli 2024StrafR (Schwetzko)23. Juli 202414:00 Uhr
2. Juli 2024StrafR (Schröder)23. Juli 202415:30 Uhr
4. Juli 2024ÖR (Weidmann/Schulz)25. Juli 202414:00 Uhr
5. Juli 2024ÖR (Dr. Dr. Korff)25. Juli 202415:00 Uhr
    
4. November 2024ZivilR I (Salditt)26. November 202414:00 Uhr
5. November 2024ZivilR II (Dr. Feldmann)26. November 202415:30 Uhr
7. November 2024ZwV (Ickes)28. November 202414:00 Uhr
8. November 2024ZivilR III (RA'in Kern)28. November 202415:30 Uhr
11. November 2024StrafR (Schröder) 3. Dezember 202414:00 Uhr
12. November 2024StrafR (Gramlich)3. Dezember 202415:30 Uhr
14. November 2024ÖR (Mardfeldt)5. Dezember 202414:00 Uhr
15. November 2024ÖR (Dr. Kaiser)5. Dezember 202415:00 Uhr

Sehlendorf

Teil der Pflicht-Arbeitsgemeinschaft II ist eine dreitägige Fahrt nach Sehlendorf.

Im Jahr 2024 sind für diese Fahrten die folgenden Termine vorgesehen.

  • Einstellung im August 2023: 13.02.-15.02.2024 und 19.02.-21.02.2024
  • Einstellung im Dezember 2023: 06.05.-08.05.2024 und 20.05.-23.05.2024
  • Einstellung im April 2024: 09.09.-11.09.2024 und 16.09.-18.09.2024

Die Fahrten werden in den Arbeitsgemeinschaften wahrgenommen. An welchem der regelmäßig zwei Termine der einzelne Referendar fährt, hängt deshalb von der Einteilung in Arbeitsgemeinschaften ab, die wiederum insbesondere von der Verteilung auf die Einzelausbilder und deren Sitzungstagen abhängt.

Die Verwaltung des Landgerichts organisiert für diese Tagungen das Lehrprogramm, zu dem eine Übersicht durch die Leiter der Arbeitsgemeinschaften in der AG II verteilt wird, und reserviert im Übrigen nur die Tagungsstätte. Die Durchführung im Einzelnen obliegt der Selbstorganisation der Referendare, die auch die Kosten der Veranstaltung selbst zu tragen und gegenüber der Otto-Bagge-Gedächtnisstiftung, die das Tagungsgebäude betreibt, zu begleichen haben. Zur Abrechnung und Organisation ist ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin gegenüber der Stiftung zu benennen. Die Otto-Bagge-Gedächtnisstiftung stellt einige Formulare bereit, die untenstehend zum Download angeboten werden:

Frau Gnadt (Kontaktdaten vgl. Merkblatt) bittet darum, möglichst frühzeitig mit Frau Klodt Kontakt aufzunehmen.

Einen Eindruck von dem Gelände in Sehlendorf vermittelt die Webseite der Otto-Bagge-Gedächtnisstiftung.

Zwangsvollstreckungs-Arbeitsgemeinschaften

Die freiwillige Zwangsvollstreckungs-Arbeitsgemeinschaft richtet sich an Referendarinnen und Referendare der Verwaltungsstation und der Anwaltsstation. Sie wird drei Mal im Jahr angeboten.

Leiter der Arbeitsgemeinschaft ist der Vorsitzende Richter am Landgericht Ickes.

Die Arbeitsgemeinschaften Zwangsvollstreckungsrecht finden zu nachstehend aufgeführten Terminen in einem noch bekannt zu gebenden Raum im Schulungszentrum, Am Burgfeld 9, 23568 Lübeck, statt. Terminänderungen bleiben natürlich vorbehalten!

  • Freitag, 02. Februar 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 09. Februar 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 16. Februar 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    +++++++++++++++++++++++++++++++++

  • Freitag, 17. Mai 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 24. Mai 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 31. Mai 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    +++++++++++++++++++++++++++++++++

  • Freitag, 06. September 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 13. September 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Freitag, 27. September 2024, von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Anmeldungen für die Zwangsvollstreckungs-AG werden noch nicht entgegengenommen. Die Ausschreibung für die jeweilige AG erfolgt über das Schwarze Brett zu gegebener Zeit.

    In der Arbeitsgemeinschaft werden keine Kenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts vorausgesetzt. Aber eine Teilnahme parallel zur Arbeitsgemeinschaft II ist (anders als Kiel) nicht vorgesehen und nicht sinnvoll, da nach der inhaltlichen Konzeption in Lübeck die Kenntnisse der Arbeitsgemeinschaft II vorausgesetzt werden. Nach einem ausführlichen Überblick über den Allgemeinen und Besonderen Teil und Eilmaßnahmen in der Zwangsvollstreckung werden insbesondere Klausurbeispiele zur

  • Vollstreckungsabwehrklage - Download des Klausurbeispiels
  • Drittwiderspruchsklage - Download des Klausurbeispiels

besprochen.

Bitte bringen Sie zu der Arbeitsgemeinschaft Gesetzestexte mit.

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