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Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen

Nach § 10 Jugendstrafvollzugsgesetz und § 6 Strafvollzugsgesetz werden die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen untersucht, damit im Vollzug eine planvolle Erziehung/ Behandlung und Eingliederung nach der Entlassung erfolgen kann.

Letzte Aktualisierung: 14.09.2022

Dabei wird auch eine Verlegung des Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt geprüft. Die Planung dieser Erziehung/ Behandlung (Vollzugsplan) wird mit dem Gefangenen erörtert.

Der Vollzugsplan enthält unter Anderem den festgestellten Erziehungs- und Förderbedarf (Jugendliche) beziehungsweise besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen (Erwachsene), die dazu beitragen sollen, die individuellen Defizite des Gefangenen auszugleichen.

Die Justizvollzugsanstalt Neumünster hält dafür folgende Angebote vor:

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