keine „pure Freiheitsstrafe“ zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich (bei Strafen über 6 Monaten) und
besondere Umstände (bei Strafen über 1 Jahr)
Bewährungsstrafen gibt es also nur bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren nach umfassender Prüfung durch das Gericht.
Mythos: Das Gericht ist doch naiv - Der Rückfall kommt sowieso!
Falsch! Das Gericht kennt die Rückfallgefahr und sieht sich die Person genau an, z.B.:
Kam es bereits vorher zu Straftaten?
Bestehen Probleme fort, die zur Tat geführt haben (z.B. Drogenabhängigkeit)?
Ist die Person sozial gut eingebunden?
Zwei Beispiele:
1.)
Strafe zur Bewährung ausgesetzt bei Verurteilung wegen mehrfachen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten (LG Flensburg, Urteil vom 02.04.2024 II KLs 106 Js 27021/20).
Wichtige Umstände:
Taten liegen 3 Jahre zurück, ohne dass es zu weiteren Taten gekommen wäre
Aufbau einer bürgerlichen Existenz mit legaler Erwerbsmöglichkeit und Gründung Familie
2.)
Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt bei Verurteilung wegen gemeinschaftliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (AG Niebüll, Urteil vom 06.12.2024 – 16 Ds 107 Js 16964/23)
Wichtige Umstände:
Zwar keine Vorstrafen, Medizinstudium und Einkommen aus Arbeit als Rettungssanitäterin
Aber: Äußerung sich auch zukünftig wieder an vergleichbaren Aktionen (Letzte Generation) zu beteiligen
Wichtig zu wissen: Die Rückfallquote nach Bewährungsstrafen ist deutlich niedriger als nach Gefängnisstrafen (siehe: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Mythos: Eine Bewährungsstrafe ist keine Strafe
Falsch! Bewährung ist mehr als frei sein.
Das Gericht erteilt Weisungen und Auflagen, z.B.:
regelmäßiger Kontakt zur Bewährungshilfe
gemeinnützige Arbeit
Geldzahlungen
Therapie oder Suchtberatung
Kontaktverbote
Bei Verstoß oder neuen Straftaten droht bis zum Ende der Bewährungszeit die Verbüßung der Strafe im Gefängnis. Auch der Prozess selbst hat häufig gravierende Konsequenzen, von Untersuchungshaft bis zu Jobverlust.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: