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Amtsgericht Bad Segeberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Betreuungssachen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Betreuungssachen.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

Die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts richtet sich vorrangig (und in dieser Reihenfolge) danach, ob bereits eine Betreuung anhängig ist oder wo die bzw. der Betroffene ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 272 FamFG).

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