Am 4. Januar 2024 wurde im Zusammenhang mit den „Bauernprotesten“ die Ankunft einer Fähre am Fährhafen Schlüttsiel blockiert. Auf der Fähre befand sich der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, welcher die Fähre nicht verlassen konnte. Daraufhin kehrte die Fähre mit sämtlichen Passagieren zurück zur Hallig Hooge.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg wirft insgesamt 6 Personen vor, dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister ein Verlassen der Fähre unmöglich gemacht zu haben, um ein Gespräch mit ihm zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Personen wegen gemeinschaftlicher Nötigung den Erlass von Strafbefehlen mit Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen beantragt.
Eine weitere Person soll laut der Staatsanwaltschaft zudem die Polizeikette durchbrochen zu haben. Dabei sollen bewusst unbeteiligte Personen aus der Menschenmenge in Richtung der Polizeikette geschoben worden seien, welche sodann einem Pfeffersprayeinsatz der Polizeikräfte ausgesetzt gewesen seien.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat gegen diese Person den Erlass eines Strafbefehls mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden soll, beantragt. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 500,-€ an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen.
Was bedeutet der Erlass der Strafbefehle ?
Das Amtsgericht Husum hat die beantragten Strafbefehle am 8. Dezember 2025 erlassen.
Der Erlass der Strafbefehle bedeutet, dass das Amtsgericht Husum nach Prüfung des Sachverhalts von einem hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeklagten überzeugt ist und mit der rechtlichen Bewertung und der von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Strafe einverstanden ist. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Die Angeklagten haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. In diesem Falle wird durch das Gericht Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.
Die Strafbefehle vom 8. Dezember 2025 sind bislang nicht rechtskräftig.
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