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Amtsgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Einführung der elektronischen Akte am Amtsgericht Flensburg am 2. Juni 2025

Letzte Aktualisierung: 12.05.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass ab dem 2. Juni 2025 die Aktenführung am Amtsgericht Flensburg auf die elektronische Akte umgestellt wird. Ausgenommen hiervon sind lediglich Strafsachen, die jedoch ebenso bis spätestens Ende 2025 umgestellt werden sollen.

Ab dem 2. Juni 2025 werden alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch bearbeitet. Die zugehörigen elektronischen Eingänge werden direkt der eAkte zugeführt, Eingänge in Papier zu den neuen Verfahren werden eingescannt. Alle vor diesem Datum bereits anhängigen Verfahren werden in Papierform zu Ende geführt.

Die Umstellung ist naturgemäß mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden. Die Mitarbeiter*innen aller Dienste werden in der Zeit davor und danach umfangreich geschult. Zudem wird die Arbeit mit dem neuen Medium am Anfang sicherlich nicht so schnell von der Hand gehen, wie bisher, sodass es in der Umstellungsphase und in den Folgemonaten zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Rechtssachen kommen kann.

Dafür bitte ich schon jetzt um Ihr Verständnis und um Ihr Wohlwollen allen Kolleginnen und Kollegen gegenüber!

Um den Umstellungsprozess zu beschleunigen und reibungsloser zu gestalten, sind wir auch auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Ich bitte Sie daher, folgende Hinweise zukünftig zu beachten:

  • Bitte nutzen Sie - auch wenn für Sie noch keine gesetzliche Verpflichtung bestehen sollte - wenn immer möglich den elektronischen Rechtsverkehr (eRV).
  • Soweit Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ebenso als Betreuer*innen tätig sind, bitten wir Sie auch in dieser Funktion den eRV zu nutzen.
  • Alle übrigen „professionellen Einreicher“ bitten wir das elektronische Bürgerpostfach (eBO) zu nutzen. Hiermit übersende ich Ihnen zwei Informationsflyer zu den Themen

    Das elektronische Bürger- & Organisationenpostfach (eBO) (PDF, 423KB, Datei ist nicht barrierefrei)

    sowie

    Mein Justizpostfach (MJP) (PDF, 341KB, Datei ist nicht barrierefrei).

    Diese digitalen Kommunikationswege bieten die Möglichkeit, sicher und rechtsverbindlich mit der Justiz zu kommunizieren. Sie ersparen uns damit den Aufwand beim Scannen.
  • Soweit Sie den eRV nutzen, hilft es sehr, wenn Sie sprechende Bezeichnungen verwenden (z.B. Klagschrift vom …; Anlage 1 zum Schreiben vom ...).
  • Bei laufenden Verfahren ist es wichtig, im übermittelten XML-Datensatz an der vorgesehenen Stelle das Aktenzeichen mitzugeben. Damit werden Ihre Nachrichten sofort und unmittelbar an die zuständige Stelle durchgeleitet.
  • Achten Sie beim Einreichen von Original-Dokumenten bitte darauf, ob sie diese für sich oder Ihre Mandanten/Klienten nach dem Verfahren noch benötigen und wieder zurückhaben wollen. Dann können die Dokumente von der Vernichtung ausgenommen werden.

Insgesamt ist die Digitalisierung mit vielfältigen Veränderungen und Umgewöhnungen verbunden. Das ist in der Justiz nicht anders als in sonstigen Bereichen der Gesellschaft. Nicht immer geht in so einem Prozess alles glatt. Aber mit der Zeit – und das ist auch unser Ziel – werden sich die Möglichkeiten für alle verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Wunderlich
Direktor des Amtsgerichts

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