Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können eine ganze Reihe von Angeboten wahrnehmen. Zu den Angeboten zählt zunächst die Rückkehrberatung, welche neben den Zuwanderungs-/Ausländerbehörden auch von der Diakonie angeboten wird. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Im Rahmen der Beratung werden unter anderem die verschiedenen Rückkehr- und Reintegrationsförderprogramme erläutert und ggf. die entsprechenden Anträge vorbereitet oder gestellt.
Zur unabhängigen freiwilligen Perspektiv- und Rückkehrberatung der DiakonieFlucht und Migration
Flucht und Migration
Diese Programme fördert das Land Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein nimmt an verschiedenen Förderprogrammen zur Rückkehr oder Reintegration teil. Dazu zählen insbesondere:
- das Bund-Länder-Programm REAG/GARP
- das Programm StarthilfePlus
- das EURP (European Reintegration Programme)
- das Reintegrationsprojekt URA (die Brücke) und
- das Projekt „Brückenkomponente Albanien“
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden mit folgenden Programmen:
Reisebeihilfe
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr (Reisebeihilfe) ist für die Fälle vorgesehen, in denen freiwillig Ausreisende nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich auf dem Weg bis zum Zielort in der Heimat im notwendigen Umfang zu verpflegen. Die Reisebeihilfe soll nachrangig zu den oben genannten Programmen angewandt werden. Förderfähig sind:
- Ausgaben der Verpflegung, der medizinischen Versorgung und der Beförderung der Ausreisenden mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, um an den Zielort im Heimatland weiterreisen zu können.
- Ausgaben der Beschaffung des für die Ausreise notwendigen Passersatzes, soweit die Beschaffung nicht ohnehin durch die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde erfolgt oder durch die zuständige Leistungsbehörde erstattet wird.
Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der landesweiten Vernetzung der Rückkehrberatung und der Reintegration (Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration) soll dagegen strukturelle Verbesserungen erreichen. Durch die Richtlinie sollen der flächendeckende Zugang zu unabhängigen Rückkehrberatungsstellen und die nachhaltige Reintegration im Heimatland ermöglicht werden.
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge.
Zu den Richtlinien und Formularen Reisebeihilfe sowie Rückkehrberatung und Reintegration
Mehr Informationen zur freiwilligen Ausreise
Online Portal des BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert umfassend über eine freiwillige Rückkehr, Förderprogramme und Beratungsangebote.
Online Portal zur freiwilligen Rückkehr
Informationen in Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Tigrinya und Kurdisch
Freiwillige Rückkehr