Navigation und Service

Thema : Zuwanderung

Freiwillige Rückkehr

Jedes Jahr kommen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Schleswig-Holstein. Doch nicht alle können bleiben. Wenn am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens eine Ausreise entschieden wurde, begleitet das Land die Menschen bei ihrer Rückkehr in die Heimat bestmöglich.

Letzte Aktualisierung: 21.04.2026

Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können eine ganze Reihe von Angeboten wahrnehmen. Zu den Angeboten zählt zunächst die Rückkehrberatung, welche neben den Zuwanderungs-/Ausländerbehörden auch von der Diakonie angeboten wird. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und  kostenfrei. Im Rahmen der Beratung werden unter anderem die verschiedenen Rückkehr- und Reintegrationsförderprogramme erläutert und ggf. die entsprechenden Anträge vorbereitet oder gestellt.

 Zur unabhängigen freiwilligen Perspektiv- und Rückkehrberatung der DiakonieFlucht und Migration 

Flucht und Migration

Diese Programme fördert das Land Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein nimmt an verschiedenen Förderprogrammen zur Rückkehr oder Reintegration teil. Dazu zählen insbesondere:

  • das Bund-Länder-Programm REAG/GARP
  • das Programm StarthilfePlus
  • das EURP (European Reintegration Programme)
  • das Reintegrationsprojekt URA (die Brücke) und
  • das Projekt „Brückenkomponente Albanien“ 

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden mit folgenden Programmen:

Reisebeihilfe

Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr (Reisebeihilfe) ist für die Fälle vorgesehen, in denen freiwillig Ausreisende nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich auf dem Weg bis zum Zielort in der Heimat im notwendigen Umfang zu verpflegen. Die Reisebeihilfe soll nachrangig zu den oben genannten Programmen angewandt werden. Förderfähig sind:

  • Ausgaben der Verpflegung, der medizinischen Versorgung und der Beförderung der Ausreisenden mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, um an den Zielort im Heimatland weiterreisen zu können.
  • Ausgaben der Beschaffung des für die Ausreise notwendigen Passersatzes, soweit die Beschaffung nicht ohnehin durch die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde erfolgt oder durch die zuständige Leistungsbehörde erstattet wird.

Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der landesweiten Vernetzung der Rückkehrberatung und der Reintegration (Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration) soll dagegen strukturelle Verbesserungen erreichen. Durch die Richtlinie sollen der flächendeckende Zugang zu unabhängigen Rückkehrberatungsstellen und die nachhaltige Reintegration im Heimatland ermöglicht werden.

Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge.

Zu den Richtlinien und Formularen Reisebeihilfe sowie Rückkehrberatung und Reintegration

Mehr Informationen zur freiwilligen Ausreise

Online Portal des BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert umfassend über eine freiwillige Rückkehr, Förderprogramme und Beratungsangebote.

Online Portal zur freiwilligen Rückkehr

Informationen in Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Tigrinya und Kurdisch

Freiwillige Rückkehr

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz