Derzeit erlaubt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Haltung von Sauen im Kastenstand in einem Zeitraum vom Absetzen der Ferkel bis 28 Tage nach der Belegung. Der Kastenstand muss dabei so beschaffen sein, dass keine Verletzungsgefahr für die Tiere besteht und die Schweine ungehindert liegen, aufstehen und sich in die Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmaßen begeben können (§ 24 Abs. 4 Nr. 1 & 2 TierSchNutztV).
Das Umweltministerium beauftragte die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein damit, eine Erhebung zur Situation der Kastenstandhaltung bei Sauenhaltern in Schleswig-Holstein nach dem Vorbild einer in Niedersachsen bereits erfolgten Erhebung durchzuführen.
Die Ergebnisse der Erhebung in Kürze:
142 Ferkelerzeuger (39 Prozent) haben teilgenommen
88 Prozent der teilnehmenden Ferkelerzeuger halten weniger als 500 Sauen
Die Hälfte der Betriebe wirtschaftet in einem geschlossenen System
70 Prozent der teilnehmenden Betriebe halten die Sauen im Deckzentrum bis zu 28 Tage nach der Belegung im Kastenstand
85 Prozent der Betriebe mit Kastenstandhaltung haben Kastenstände mit Breiten von 65-70 cm im Einsatz, gut die Hälfte der Betriebe auch darunter
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