Landesamt für Umwelt: Thema: Ministerien & Behörden
1.000 Hektar NSG-Initiative
Letzte Aktualisierung: 09.07.2026
Die Landesregierung hat mit der Biodiversitätsstrategie des Landes „Kurs Natur 2030“ beschlossen, dass 3,6 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2030 als Naturschutzgebiete ausgewiesen sein sollen. Aktuell liegt der Flächenanteil bei 3,3 Prozent. Um das Ziel bis 2030 erreichen zu können, weist das zuständige MEKUN zunächst vier weitere Naturschutzgebiete mit zusammen rund 1.000 ha Fläche aus.
Die Strukturvielfalt und enge Verzahnung verschiedenster Lebensräume macht den Winderatter See im Kreis Schleswig-Flensburg landesweit zu etwas Besonderem. Bedrohte und seltene Arten wie Laubfrosch oder Rotbauchunken profitieren von dem Angebot an offenen Wasserflächen, Röhrichten, artenreichem Grünland, Streuobstwiesen und naturnahen Laubwäldern. Der Winderatter See stellt einen repräsentativen Ausschnitt der für das zentrale Angeln typischen kuppigen Grundmoränenlandschaft der letzten Eiszeit dar. Prägendes Element ist neben dem tief in die Moränenlandschaft eingeschnittenen Niederungskomplex mit Moorböden das Senkenreichtum der Landschaft. Im Gebiet befinden sich über 70 Kleingewässer, die nicht nur eine Vielfalt an Wasser- und Uferpflanzen beherbergen, sondern auch Lebensraum für Amphibien sind. Auch verschiedenste Vogelarten nutzen aufgrund der unterschiedlich strukturierten Bereiche das Gebiet als Nahrungs-, Rast- oder Bruthabitat. Hierzu zählen auch Arten der EU-Vogelschutzrichtline wie Neuntöter, Flussseeschwalbe, Blaukehlchen, Rohrweihe, Seeadler, Kranich, Weißstorch oder Singschwäne. Das vernetzte System von Fließ- und Stillgewässer mit störungsarmen Ufern lockte auch den Fischotter zurück ins Gebiet.
Zahlreiche Pflanzenarten der Rote Listen befinden sich in dem Gebiet, darunter auch Verantwortungsarten des Landes für die bundesweiten Vorkommen wie die Niedrige Schlüsselblume. Zudem zeigte ein externes Expertengutachten, dass der Winderatter See ein Hotspot für Pilze ist, mit einem besonders hohen Artenvorkommen und teils auch Erstnachweisen für Schleswig-Holstein. Um dieses wertvolle Stück Natur dauerhaft zu erhalten, erfolgt nun die Ausweisung als Naturschutzgebiet mit einer Größe von etwa 341 ha. Die Naturschutzgebiets-Verordnung mit ihren präzisen Schutzregelungen ist das wirksamste Mittel zum Schutz der Landschaft, der Arten und Lebensgemeinschaften.
Das Hasenmoor verfügt über vielfältige Wechselbeziehungen unter anderem zwischen Hoch- und Niedermoor, Moorheiden, Sümpfen, Wasserflächen sowie großflächig umgebendem Grünland. Obwohl es durch menschliche Nutzung stark verändert wurde, beherbergt es eine Vielzahl seltener Lebensräume und daran angepasste Arten. Eine besondere Bedeutung kommt ihm als Rastgebiet für überwinternde Vogelarten zu. Durch gezielte Maßnahmen besteht zudem ein großes Potenzial, dass sich moortypische Arten weiter ausbreiten und sich neue ansiedeln.
Tierarten (Auswahl): Zwergschwäne, Singschwäne, Kraniche, Fischotter,Schlingnattern, Kreuzottern und Moorfrösche sowie Große Moosjungfer.
Pflanzenarten (Auswahl): Besen- und Glockenheide sowie Rosmarin-Heide, Rundblättriger Sonnentau, Gewöhnliche Moosbeere und verschiedene Torfmoosarten sowie Sumpf-Schlangenwurz und Wassernabel.
Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebiets um 33 Hektar, Kreise Segeberg und Stormarn.
Im Wittmoor wird arten- und strukturreiches (Feucht-)Grünland auf moorigen Standorten in das Naturschutzgebiet aufgenommen, darunter auch seggen- und binsenreiche Nasswiesen. Diese Flächen sind ein wichtiger Pufferbereich für den Hochmoorkern und gleichzeitig Lebensbereich für besonders bedrohte Wiesenvögel.
Die Moore im Tielenautal gehören deutschlandweit zu den wenigen Relikten noch regenerierbarer Hochmoorkomplexe. Die Hoch- und Niedermoorflächen des Gebietes wurden zur Nutzung entwässert und parzelliert. Außerhalb der regenerationsfähigen Hochmoorkerne wird hier die Wiederherstellung einer komplexen Landschaft aus verschiedenen Hochmoor- und Niedermoorresten mit einigen extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen angestrebt. Einzelne Flächen sollen für den Wiesenvogelschutz optimiert bzw. erhalten werden. Bereits 2009 wurde mit Wiedervernässungsmaßnahmen im Dörplinger Moor begonnen. Hier wurden an zahlreichen Stellen Gräben verfüllt und Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstandes durchgeführt.
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