Schleswig-Holstein hat eine Vorreiterrolle bei der Energiewende und dem Klimaschutz. Um dieser Rolle gerecht zu werden, hat sich die Landesregierung ambitionierte Klimaschutzziele für die Landesverwaltung gesetzt.
Mit § 6 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die direkten Emissionen bis zum Jahr 2040 vollständig zu reduzieren und somit eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Als Zwischenziel gilt es, die direkten Emissionen um mindestens 65 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Durchschnitt der Referenzperiode 2015 bis 2017 zu mindern.
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wurden in den vergangenen Jahren bereits wesentliche Beschlüsse gefasst und Maßnahmen ergriffen, die in der "Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein" gebündelt werden.
Die "Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein" wurde am 05.05.2020 von der Landesregierung beschlossen und in 2026 aktualisiert. Die Strategie setzt sich aus vier Einzelstrategien zusammen:
Klimaschutz in der Landesverwaltung
- Bauen und Bewirtschaftung von Landesliegenschaften
- Nachhaltige Beschaffung
- Green IT
- Klimaverträgliche Mobilität der Landesbediensteten
In der Strategie werden konkrete Maßnahmen beschrieben, die die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung nachhaltig senken und die Nutzung von Erneuerbaren Energien beim Strom- und Wärmeverbrauch konsequent vorantreiben.
Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein (PDF, 766KB, Datei ist barrierefrei)