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Thema : Klimaschutz

Fragen zum Energiewende- und Klimaschutzbericht 2026

Letzte Aktualisierung: 18.06.2026

I. Allgemeine Fragen und Antworten
zum Klimaschutzprogramm 2030 und dem Energiewende- und Klimaschutzbericht 2026

1. Was ist das Klimaschutzprogramm 2030?

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 aus Dezember 2024 hat die Landesregierung dargelegt, mit welchen Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene die Treibhausgasminderungsziele und die Ausbauziele für Erneuerbare Energien bis 2030 in Schleswig-Holstein erreicht werden können. Ziel der Landesregierung ist es, auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2040 die Summe der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 57 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) der Landesregierung beschreibt, wie Schleswig-Holstein seine Klimaschutzziele im Jahr 2030 erreichen wird.

Mit dem KSP 2030 hat das Land das bisherige Monitoring um einen stärker vorausschauenden und strategischen Ansatz der Klimapolitik ergänzt. Davor wurde im Rahmen des „Monitoringbericht Energiewende und Klimaschutz“ jährlich der klimapolitische Status Quo dargestellt. Diesem war zu entnehmen, ob das Land die Klimaziele des Vorjahres erreicht hat und sich „auf Kurs“ befindet. Zum ersten Mal hat die Landesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 die klimapolitischen Instrumente auf die Zukunft gerichtet und systematisch sektorbezogene Maßnahmen mit einer Einschätzung zur Zielerreichung bis 2030 verknüpft.

Das KSP 2030 setzt die klimapolitischen Leitplanken des Landes für die kommenden Jahre. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen des Programms erfolgt in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Die rechtliche Grundlage für das KSP 2030 bildet das 2021 und 2025 novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG). Im Rahmen der Novelle wurden die Klimaschutzziele des Landes an die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes angepasst.

2. Welchen Bezug gibt es zwischen Klimaschutzprogramm 2030 und EWKB 2026?

Auf Grundlage des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) soll die Landesregierung dem Landtag zweimal pro Legislaturperiode einen Bericht vorlegen, in dem sie umfassend über die Umsetzung und Fortschreibung von Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern der Energiewende- und Klimaschutzpolitik berichtet.

Zudem soll sie jährlich über den Stand der Zielerreichung der Energiewende- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung informieren. Im Rahmen des Monitoring soll zu energie- und klimaschutzbezogenen Indikatoren, insbesondere zu Energieverbrauch, Stromerzeugung und -verbrauch, Wärmeversorgung und -verbrauch sowie Treibhausgasemissionen, auch zu denen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, in Schleswig-Holstein berichtet werden.

Diese beiden Aufträge zur Berichterstattung über Maßnahmen und über Indikatoren der Energiewende- und Klimaschutzpolitik Schleswig-Holstein werden hiermit vorgelegt.

3. Welche Sektoren gibt es und welche Emissionsquellen umfassen sie?

Sowohl das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) als auch der Energiewende- und Klimaschutzbericht (EWKB) sind hinsichtlich THG-Bilanz und Minderungsmaßnahmen in sieben bzw. acht Sektoren unterteilt:

Energiewirtschaft:
Dem Sektor Energiewirtschaft werden alle Treibhausgasemissionen (THG) zugerechnet, die bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie entstehen. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus der öffentlichen Strom- und Wärmeerzeugung, Heizkraft- und Heizwerke zur Strom- sowie Nah- und Fernwärmeerzeugung sowie aus weiteren Anlagen des Umwandlungssektors, etwa Raffinerien. Eine Besonderheit von Raffinerien ist, dass sie in der THG-Bilanz dem Sektor Energie zugerechnet werden, im Maßnahmenteil jedoch dem Sektor Industrie – als Industrieanlage.

Gebäude:
Im Sektor Gebäude werden alle THG-Emissionen bilanziert, die durch die Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasser und Prozesswärme) von privaten Haushalten sowie in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen entstehen. Hierzu zählen vor allem Emissionen aus der dezentralen Verbrennung fossiler Energieträger in Gebäuden, insbesondere durch Öl- und Gasheizungen. Zu beachten ist, dass die THG aus der Bereitstellung von Fernwärme und Strom nicht im Sektor Gebäude, sondern im Sektor Energiewirtschaft verbucht werden.

Verkehr:
Dem Sektor Verkehr werden die THG-Emissionen des Straßen-, Schienen-, Luft- und inländischem zivilen Schiffsverkehr zugerechnet.Hierzu zählen insbesondere Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe. Zu beachten ist, dass die THG-Emissionen der Elektromobilität dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet werden, da das Prinzip der Quellenbilanz gilt.

Industrie:
Dem Sektor Industrie werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die bei der Produktion von Industrieprodukten anfallen sowie bei der industriellen Energieverwendung entstehen. Große Teile der energieintensiven Industrie unterliegen dem europäischen Emissionshandel. In Schleswig-Holstein liegt der Schwerpunkt der energieintensiven Industrie insbesondere in den Bereichen Chemie, Zement, Papier und Nahrungsmittel.

Abfallwirtschaft
Bezogen auf die THG-Emissionen ist der Sektor Kreislaufwirtschaft der kleinste aller Sektoren. Dem Sektor Abfallwirtschaft werden nur die direkten THG-Emissionen aus Abfall und Abwasser und keine CO2-Emissionen aus der thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugerechnet. Zwar verursachen Abfallverbrennungsanlagen CO2-Emissionen, diese werden allerdings im Sektor Energiewirtschaft bilanziert.

Landwirtschaft:
Dem Sektor Landwirtschaft werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die insbesondere durch die Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sowie die Tierhaltung anfallen. Hierzu zählen vor allem Methan- und Lachgasemissionen aus Tierhaltung, Düngung und Bodenbewirtschaftung. Emissionen aus den vorgelagerten Prozessen, wie zum Beispiel der Düngemittelproduktion, werden nicht im Sektor Landwirtschaft berichtet.

Senken:
Dem Sektor Senken werden alle THG-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft (LULUCF) zugeordnet. Der Sektor Senken kann somit sowohl eine Emissionsquelle als auch eine Senke sein. Emissionen entstehen insbesondere durch entwässerte Moorböden oder Landnutzungsänderungen, während Wälder, Moore und andere Ökosysteme Kohlenstoff binden können. Der Sektor hat kein eigenes quantitatives Sektorziel. In Schleswig-Holstein ist der Sektor Senken eine Netto-Quelle von THG-Emissionen, insbesondere aufgrund hoher Emissionen aus entwässerten Moorböden und belastet die Landesklimabilanz somit zusätzlich.

Querschnitt:
Charakteristisch für den Sektor Querschnitt ist, dass keine eigenen Sektorziele bestehen. Querschnittsmaßnahmen haben Einsparwirkungen in verschiedenen Sektoren. Beispielsweise wirken Einsparungen durch Klimaschutz in Krankenhäusern und Schulen hauptsächlich im Sektor Gebäude, es können aber auch die Sektoren Energiewirtschaft und Verkehr betroffen sein.

4. Welche Kosten entstehen, wenn Klimaschutz unterlassen wird?

Trotz globaler Verpflichtungen wie dem Pariser Klimaabkommen schreitet der Klimawandel in besorgniserregender Geschwindigkeit voran. Bis heute beträgt der globale Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter im Mittel 1,1 °C1 und wird bis zum Ende des Jahrhunderts weiter zunehmen. Damit verbunden nehmen auch die Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Stürme, Sturmfluten und Hitzeperioden zu.2 Diese Auswirkungen sind in den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland und Schleswig-Holstein spürbar. Ohne Gegenmaßnahmen sind dramatische Auswirkungen auf alle Lebensbereiche zu erwarten. Volkswirtschaftliche und ökologische Folgekosten, zum Beispiel für Schäden an Immobilien und Infrastrukturen, für Ernteverluste, für hitzebedingte Erkrankungen oder für den Verlust von Biodiversität werden stark ansteigen.3 Zudem ist davon auszugehen, dass die Zahl an Klimaflüchtlingen weiter steigen wird.

Diverse Studien zur Ökonomie des Klimawandels haben umfassend dargelegt, wie teuer es wäre, nichts beziehungsweise zu wenig gegen den Klimawandel zu unternehmen. Die Kosten für unterlassenen Klimaschutz werden auf weltweite Verluste von jährlich 5 bis 20 Prozentpunkte des globalen Bruttoinlandsproduktes geschätzt.4

In Schleswig-Holstein hat sich der Landtag im März 2023 der Frage nach den Kosten des Klimawandels angenommen und eine schriftliche Experten­anhörung durchgeführt. Danach könnten für Schleswig-Holstein die Kosten des Klimawandels mit weniger als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts im weltweiten Vergleich aufgrund des Standortvorteils gering ausfallen. Schleswig-Holstein profitiert von zusätzlichen Einnahmen im Bereich der Klimawirtschaft, vom starken Ausbau der Erneuerbaren Energien und wird weiterhin Gunstregion für die Landwirtschaft bleiben. Im Tourismus könnte Schleswig-Holstein zum Beispiel durch Saisonverlängerungen im Frühjahr und Herbst gewinnen.

Trotzdem ist auch für Schleswig-Holstein das Ergreifen von ambitionierten Klimaschutz­maßnahmen zwingend erforderlich, um negative Folgen zu begrenzen und sicherzustellen, dass die Folgekosten des Klimawandels möglichst gering gehalten werden. Bereits heute entstehen in Schleswig-Holstein hohe volkswirtschaftliche Kosten, beispielsweise durch Ernteausfälle oder den Anstieg des Meeresspiegels5. Langfristig ist Schleswig-Holstein aufgrund seiner geographischen Lage durch den steigenden Meeresspiegelanstieg massiv bedroht, da etwa ein Fünftel der schleswig-holsteinischen Landesfläche von der Westküste aus bis tief ins Land hinein unter Normal Null liegen und aktiv über Siele und Schöpfwerke entwässert und durch Deiche gesichert werden müssen.

Verschiedene Studien stellen dar, dass durch Maßnahmen des Klimaschutzes zwar volkswirtschaftliche Mehrkosten zu tragen sind6, Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen aber auch zu starken wirtschaftlichen und sozialen Chancen weltweit und in Schleswig-Holstein führen. Die Energiewende beendet die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren hohen Importkosten und setzt Impulse für eine nachhaltige und zukunftssichere Wertschöpfung und Beschäftigung.

1 IPCC, 6. Sachstandsbericht, Summary for Policymakers: Hauptaussagen_AR6-SYR.pdf (de-ipcc.de)
2 IPCC, 6. Sachstandsbericht, Bericht der Arbeitsgruppe II: Klimawandel 2022 – Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit (de-ipcc.de)
3 Flaute et al., 2022: Volkswirtschaftliche Folgekosten durch Klimawandel: Szenarioanalyse bis 2050: GWS Research Report 2022#02 Volkswirtschaftliche Folgekosten durch Klimawandel (gws-os.com)
4 Vergleiche u.a.:

Stern Report 2006, Der wirtschaftliche Aspekt des Klimawandels

Umweltbundesamt, 2023, Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen

BMWK, 2023: Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland

5 Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein – 2. Fortschreibung 2022
6 IRENA, 2020: Global Renewables Outlook – Energy Transformation 2050

5. Wie wird die Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030 gemonitort?

In den gemäß EWKG vorzulegenden Energiewende- und Klimaschutzberichten (EWKB) berichtet die Landesregierung - erstmals 2026 - über die Umsetzung und Fortschreibung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. 

Die jährlichen Monitoringberichte Energiewende und Klimaschutz enthalten bereits eine Gegenüberstellung der aktuellen Entwicklung der Treibhausgasemissionen und der Sektorziele 2030. Die Analysen sollen vertieft werden und Aussagen ermöglichen, inwieweit bisherige Emissionstrends und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms eine Erreichung der Sektorziele erwarten lassen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 soll Ende der 2020er Jahre fortgeschrieben werden, um den weiteren Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2040 darzulegen.

Zum Monitoring, zur unabhängigen Ergebnisüberprüfung und zum Vorschlagen weiterer Maßnahmen wird Schleswig-Holstein regelmäßig im Kontext der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms externe wissenschaftliche und interdisziplinäre Expertise einholen.

II. Energie- und klimapolitische Ziele

6. Welche Treibhausgasminderungsziele werden in den Sektoren bis 2030 angestrebt?

Für Schleswig-Holstein wird mit dem § 3 Absatz 1 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) bereits seit 2021 das Ziel formuliert, dass die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundesklimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden sollen.

Dies impliziert folgende Minderungsziele für die Sektoren:

Die Abbildung zeigt die Durchschnittswerte pro Sektore in CO2-Äquivalenten in Millionen Tonnen sowie die indikativen Sektorziele Treibhausgas-Emissionen 2030.
Minderungen 2030 pro Sektoren

In Spalte C sind die bundesweit in den Sektoren erforderlichen prozentualen Minderungsraten dargestellt, diese wurden auf Basis der Sektorziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetzes und den durchschnittlichen Emissionen 2017-2019 auf Bundesebene ermittelt. Die Spalte D zeigt die mit den Minderungsraten verbundenen absoluten Minderungen in Schleswig-Holstein gegenüber den durchschnittlichen THG-Emissionen 2017-2019 bis zum Jahr 2030. Aus dem Saldo zwischen durchschnittlichen Emissionen (Spalte B) und den erforderlichen Minderungen (Spalte D) resultieren die indikativen Sektorziele in Spalte E, die als Obergrenze für die Emissionen im Jahr 2030 zu verstehen sind.

Die folgende Abbildung (Abb. 2 im EWKB 2026) visualisiert die Emissionen in der Referenzperiode 2017-2019, die aktuellen Emissionen und den Pfad zur Erreichung der Minderungsziele 2030.

In der Abbildung sehen sie die Minderungsraten von Treibhausgas-Emissionen in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Minderungsraten

7. Wo steht Schleswig-Holstein bei der Minderung der Treibhausgasemissionen?

Die Vorjahresschätzung für das Jahr 2025 beläuft sich auf Treibhausgasemissionen von 21,1 Mio. t CO2-Äquivalente. Dies entspricht einer Senkung um 0,8% gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 1990 wird 2025 eine Treibhausgasminderung um 38% erreicht. 

Gemäß der Vorjahresschätzung für 2025 werden steigende Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erwartet, während in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Landwirtschaft weitere Rückgänge verzeichnet werden.

8. Sind die Sektorziele verpflichtend und was passiert im Falle einer Zielverfehlung einzelner Sektoren?

Eine gegenseitige Verrechnung im Falle des Über- und Unterschreitens der sektorenbezogenen Minderungsziele ist gemäß § 3 Absatz 1 EWKG zulässig. Dies ist auch im Hinblick auf diverse Schnittstellen zwischen den Sektoren sinnvoll und erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass ein Sektor seine Ziele unter- oder übererfüllt, wird zunächst zwischen den Ressorts geprüft und erörtert, wie sich Unter- und Übererfüllungen ausgleichen können. Damit schöpft das Land seine landespolitischen Handlungsspielräume größtmöglich aus. Zentrale Anforderung bei der gegenseitigen Verrechnung ist, dass die Summe der Emissionen aller Sektoren im Jahr 2030 nicht über 14,4 Mio. t THG liegt.

9. Hat die Landesregierung auch Minderungsziele für die einzelnen Jahre?

Gesetzliche Minderungsziele hat die Landesregierung bewusst nur für 2030, nicht für einzelne Jahre formuliert. Der in der Abbildung zu den Klimaschutzzielen 2030 visualisierte lineare Zielpfad ist daher als indikativ zu verstehen. In einzelnen Jahren kann es z.B. durch konjunkturelle Effekte, Witterungsbedingungen oder Sprüngen bei Minderungsaktivitäten bei großen Emittenten zu Abweichungen vom linearen Zielpfad kommen.

10. Hat die Aufhebung der Sektorverantwortlichkeiten im Zuge der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes Auswirkungen auf Schleswig-Holstein?

Für die Bezugnahme des EWKG auf die Sektorziele 2030 des Bundes haben die Beschlüsse auf Bundesebene keine Auswirkungen. Die zahlenmäßigen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz bleiben unangetastet, damit besteht auch für die Landesgesetzgebung kein Änderungsbedarf.

11. Implikation des Ziels der THG-Neutralität bis 2040 auf das Ziel 2030

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 in Schleswig-Holstein ist ambitioniert und löst gleichzeitig Investitionen in nachhaltige Technologien im Land aus und wird somit erreichbar.

Das Vorziehen der Ziele vom Jahr 2045 auf das Jahr 2040 erfordert von allen Sektoren im Land eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Auf eine Verschärfung der im EWKG festgelegten Klimaschutzziele für das Jahr 2030 wird jedoch bewusst verzichtet. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch dieser Transformationsprozess von sukzessiven Entwicklungen geprägt sein wird.

12. Welche Rolle spielen Bund und EU bei der Zielerreichung?

In der Energie- und Klimapolitik spielen Rahmensetzungen der EU und des Bundes eine wesentliche Rolle, z.B. der EU-weite Emissionshandel, das Gebäudeenergierecht, Regulierung der Emissionsvorgaben für Kraftfahrzeuge sowie Vorgaben für Energieeffizienz und Energierecht. Nur wenn EU und Bund diese Rahmensetzungen so steuern, dass die EU-weiten und nationalen Klimaschutzziele erreicht werden, haben Bundesländer die Chance zur Erreichung ihrer Ziele.

13. Reichen die Maßnahmen aus, um das Ziel 2030 zu erreichen?

Schleswig-Holstein schöpft mit den im KSP 2030 und EWKB 2026 dargestellten Maßnahmen seine Handlungsspielräume ambitioniert aus. Es fehlen allerdings derzeit noch ausreichende Rahmensetzungen des Bundes insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Landesregierung erwartet vom Bund, dass er das bestehende Klimaschutzprogramm des Bundes entsprechend der Vorschläge insbesondere des Expertenrats Klimaschutz ergänzt, um bundesweit die Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetz zu erreichen. In diesem Fall hat auch Schleswig-Holstein gute Aussichten zur Erreichung seiner Minderungsziele.

In den Monitoringberichten 2025 und 2026 wurde festgestellt, dass die in den jeweiligen Vorjahresschätzungen ermittelten THG-Emissionen 2024 und 2025 über dem indikativen linearen Pfad zur Erreichung des Minderungsziels 2030 liegen. Dabei verfehlen bis auf die Sektoren Abfall- und Landwirtschaft sämtliche Sektoren die indikativen Zwischenziele, die sich bei einem linearem Zielpfad ergeben.

Generell verläuft die THG-Minderung insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie nicht gleichmäßig entlang einem linearen Pfad, sondern reagiert auf konjunkturelle und Preisentwicklungen sowie stufenförmig zu den Umsetzungszeitpunkten von Dekarbonisierungsmaßnahmen bei großen Emittenten.

Die Landesregierung erwartet auf Basis der Planungen der Betreiber weiterhin eine Erreichung der Sektorziele 2030 in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie. Deren Verfehlung der indikativen Zielwerte 2025, die sich aus dem visualisierten linearen Pfad ergeben, ist insoweit kein Frühwarnindikator auf eine drohende Verfehlung der Minderungsziele 2030.

Die von großen Emittenten in Energiewirtschaft und Industrie geplanten Dekarbonisierungsvorhaben und die von der Landesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem EWKB 2026 beschlossenen Maßnahmen müssen nun ambitioniert umgesetzt werden und ihre Wirkung entfalten.

Zugleich erwartet die Landesregierung von der Bundesregierung ausreichend ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und fordert dies mit Initiativen auf Bundesebene ein. Handlungsbedarf sehen wissenschaftliche Analysen (z.B. im Kontext der Projektionsberichte 2025 und 2026 auf Bundesebene und von Seiten des Expertenrats für Klimafragen) insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr.

14. Was passiert, wenn Schleswig-Holstein die Ziele 2030 verfehlt?

Für den Fall, dass im Rahmen des Monitorings festgestellt wird, dass die energie- und klimapolitischen Ziele verfehlt werden, sieht das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) vor, dass sich die Landesregierung für die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen auf Bundesebene einsetzen und auf Landesebene zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen und darüber in den Energiewende- und Klimaschutzberichten berichten soll. Aufgrund des gestiegenen Risikos der Zielverfehlung erfolgt dies mit dem EWKB 2026, der neben einem Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms auch neue Maßnahmen enthält (siehe Sektorkapitel sowie die Übersicht in Anlage zum EWKB 2026).

Wie auch im Kontext des Beschlusses des Klimaschutzprogramms 2030 der Landesregierung und der Vorlage des Projektionsberichts Schleswig-Holstein 20241 deutlich wurde, ist die Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und des Landes 2030 zwar ambitioniert, aber mit Umsetzung geplanter und zusätzlicher Maßnahmen weiterhin noch möglich. Das Risiko einer Verfehlung der THG-Minderungsziele ist allerdings gestiegen, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen zu den Projektionsdaten 2026 und dem Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung, dass die im Klimaschutzprogramm des Bundes vorgeschlagenen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um bundesweit die Erreichung der Klimaschutzziele sicherzustellen.

Wortlaut im EWKG § 8  

(3) Der Monitoringbericht nach Absatz 1 soll eine Prognose der Entwicklung der Treibhausgasemissionen, der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und des Anteils der Wärme aus Erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch in Schleswig-Holstein bis 2030 enthalten und damit verbunden eine Einschätzung, inwieweit die Sektorziele 2030 gemäß § 3 Absatz 1 und die Ausbauziele für Erneuerbaren Energien gemäß § 3 Absatz 5 und 6 erreicht werden. Wird im Rahmen des Monitoring gemäß Absatz 1 festgestellt, dass die energie- und klimapolitischen Ziele verfehlt werden, soll sich die Landesregierung für die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen auf Bundesebene einsetzen und auf Landesebene zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen und darüber in den Energiewende- und Klimaschutzberichten berichten.

1 Mit dem von Öko-Institut und Universität Flensburg erstellten Projektionsbericht 2024 für Schleswig-Holstein wird eine wissenschaftlich basierte Einschätzung zu der Frage bereitgestellt, inwieweit die bestehenden Maßnahmen des Landes in Zusammenwirkung mit denen der EU und des Bundes ausreichen, die gesetzten Klimaschutzziele 2030 zu erreichen.

15. Warum verläuft Klimaschutz (Treibhausgasminderung) nicht linear ?

Die Minderung der Treibhausgasemissionen ist von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig. Dazu gehören die Verfügbarkeit und Kostenentwicklung von Minderungstechnologien und damit verbundenen Infrastrukturen ebenso wie das wirtschaftliche Umfeld.

Generell verläuft die THG-Minderung insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie nicht gleichmäßig entlang einem linearen Pfad, sondern reagiert auf konjunkturelle und Preisentwicklungen sowie stufenförmig zu den Umsetzungszeitpunkten von Dekarbonisierungsmaßnahmen bei großen Emittenten. Wird Beispielsweise ein großes Kraftwerk außer Betrieb genommen, so werden auf einmal große Emissionsmengen aus der Bilanz gestrichen; im Fall des HKW Wedel werden mit der geplanten Stilllegung rund eine Millionen Tonnen CO2 eingespart.

16. Wie will die Landesregierung Klimaneutralität 2040 erreichen, wenn der Bund dieses Ziel bis 2045 und die EU bis 2050 verfolgt?

Das Land ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie an Land und erreicht regelmäßig Spitzenwerte beim Zubau von Anlagen, bei der insgesamt installierten Leistung und bei der Stromerzeugung und ist auch eine Pilotregion für die Erprobung und Umsetzung von Sektorkopplung und Flexibilitäten. Das Stromnetz wird sowohl im Verteil- als auch im Höchstspannungsnetz seit vielen Jahren für die Erfordernisse der Energiewende ausgebaut. Schleswig-Holstein hat deshalb gute Chancen, die Dekarbonisierung der anderen Sektoren früher umsetzen zu können.

Zudem hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die mit Förderung, Anreizen und ordnungsrechtlich dazu beitragen, dass in den einzelnen Sektoren schon bis 2040 höhere Minderungsraten erreicht werden können als im Bund bzw. in der EU.

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass es im Jahr 2040 noch Restemissionen geben wird:

Zum einen durch nicht oder schwer vermeidbar Restemissionen z.B. für Landwirtschaft und einige industrielle Prozesse – für diese Emissionen muss bundesweit die in Erarbeitung befindliche Strategie für Negativemissionen finalisiert und umgesetzt werden.
Zum anderen vereinzelt auch in anderen Sektoren wie insbes. Gebäude und Verkehr. Diese Restemissionen gilt es so zügig wie möglich auf Null zu reduzieren.
Das Klimaschutzprogramm 2030 soll Ende der 2020er Jahre fortgeschrieben werden, um den weiteren Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2040 darzulegen (KSP Kapitel III.D). Dort werden die bisherigen Maßnahmen und Minderungserfolge zu evaluieren und die weiteren Maßnahmen für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität zu formulieren sein.

17. Führt Treibhausgasneutralität 2040 in Schleswig-Holstein im Hinblick auf den EU Emissionshandel dazu, dass andernorts mehr Treibhausgasemissionen verursacht werden können und somit kein klimaschutzpolitischer Nutzen entsteht?

Nein. Der EU-weite Emissionshandel ist damit verbunden, dass die Minderungen sukzessive zu den Zeitpunkten und in den Regionen erfolgen, die technisch gut verfügbare und im Vergleich kostengünstige Minderungspotenziale haben.

Schleswig-Holstein baut als Vorreiterland der Energiewende das Stromangebot aus Erneuerbaren Energien und damit verbunden auch Netzausbau, Sektorkopplung und Flexibilitäten frühzeitig sukzessive aus. Die ehrgeizigen Minderungsziele korrespondieren mit dieser Vorreiterstellung.

Überdies nimmt die im Rahmen des EU-Emissionshandel etablierte Marktstabilitätsreserve grundsätzlich überschüssige Zertifikate auf und führt sie unter bestimmten Voraussetzung einer Löschung zu. Der Emissionshandel ist damit kein geschlossenes Wasserbett, sondern eine Badewanne mit Zu- und Ablauf. Dabei hängt die Wirkungsweise von einer Vielzahl von Einflussfaktoren sowie den laufenden und der im Rahmen des ETS-Review anstehenden Änderungen an der Richtlinie zum EU Emissionshandel ab.

Im Ergebnis wirkt Klimaschutz tatsächlich emissionsmindernd – nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch bundes- und EU-weit.

Frühe Investitionen und damit erreichte Minderungen des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen reduzieren zudem Belastungen durch steigende Energie- und CO2-Preise. Nicht zuletzt jüngste Krisen zeigen, wie teuer Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen sind.

Wer früh in Minderungsmaßnahmen investiert, schafft zudem mehr regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsvorteile.

Klimaschutz ist somit ein starker Faktor für den Standort Schleswig-Holstein. Das Interesse an Investitionen in Schleswig-Holstein ist aktuell sehr hoch, das spiegelt unsere guten Standortbedingungen als Land der Erneuerbaren Energien.

18. Welches Ziel wird im Bereich LULUCF verfolgt?

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in Schleswig-Holstein wird mit § 3 Absatz 3 EWKG 2021 (der mit der laufenden EWKG-Novelle nicht verändert wird) das Ziel einer schrittweisen deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen formuliert. Zugleich wird die Landesregierung mit § 5 Absatz 1 EWKG 2021 (wird § 8 Absatz 1 EWKG 2025) verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen. Gemäß § 14 EWKG 2021 (wird § 31 EWKG 2025) soll sie zudem ein Programm für den Schutz der Moore auflegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.

19. Warum wird kein quantitatives Ziel für LULUCF-Emissionen formuliert?

Für Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in Schleswig-Holstein gibt es gemäß EWKG kein quantitatives Minderungsziel für Schleswig-Holstein.

Eine Quantifizierung des Minderungspotenzials im Bereich LULUCF bis 2030 und damit eines Ziels ist bei derzeitigem Kenntnisstand aufgrund von bestehenden Unsicherheiten und Forschungsbedarfen nicht möglich. Bei LULUCF kann nicht - wie bei anderen Sektorzielen – die mit dem Sektorziel des Bundes1 verbundene Minderungsrate proportional übernommen werden, weil innerhalb des Sektors LULUCF die Emissionsstrukturen sehr unterschiedlich sind (SH hat wenig Wald und hohe Emissionen aus entwässerten Mooren).
Die Datenlage für LULUCF-Emissionen ist weiterhin noch nicht vollständig und belastbar. Zwar legt das Thünen Institut für Agrarklimaschutz seit 2020 eine Regionalisierung der in den letzten Jahren nur bundesweit ermittelten LULUCF-Emissionen vorgelegt, diese ist bei einigen Emissionsquellen für die Bilanzierung auf Landesebene jedoch noch vorläufig bzw. unvollständig. Darüber hinaus sind die Daten zu LULUCF auch auf Bundesebene noch nicht hinreichend belastbar und sollen deshalb gemäß BKSG verbessert werden.2

Vor diesem Hintergrund kann derzeit nur das qualitative Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Emissionen aus LULUCF formuliert werden.

1 § 3a B-KSG hat folgenden Wortlaut:

§ 3a Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft

(1) Der Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz soll gestärkt werden. Der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des jeweiligen Zieljahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft soll wie folgt verbessert werden:

1. auf mindestens minus 25 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2030,

2. auf mindestens minus 35 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2040,

3. auf mindestens minus 40 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2045.

Grundlage für die Emissionsbilanzen sind die Daten nach § 5 Absatz 2 Nummer 3.


2 Auszug aus Begründung zu § 3a B-KSG:
„Die bisher für die Berichterstattung verwendeten Methoden und Basisdaten zur Erfassung der Emissionen aus Quellen und der Einbindung durch Senken des Sektors weisen hohe Unsicherheiten auf und sind teilweise nicht ausreichend, Fortschritte in der Stärkung der natürlichen Ökosysteme ausreichend abzubilden. Angesichts der langfristig bis zum Jahr 2045 angestrebten Ziele sollen daher die Aussagefähigkeit und Genauigkeit der Emissionsdaten und der Prognosewerkzeuge für die Berichterstattung erhöht werden.

III. Methodik der THG-Bilanzierung

20. Wie werden Treibhausgasemissionen erfasst?

Die THG-Emissionen werden vom Statistikamt Nord ermittelt. Die Werte sind in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten angegeben. Die Bilanzierung folgt dem Quellenansatz. Das bedeutet: Die Emissionen werden dort bilanziert, wo sie entstehen. Mit der sogenannten Quellenbilanz wird die Gesamtmenge der im Land emittierten Treibhausgase ermittelt. Insofern werden bei einer Quellenbilanz alle Emissionen dargestellt, die auf den Verbrauch von Primärenergieträgern – z.B. Kohlen, Mineralöle und Gase – in einem Land zurückgehen. Dabei werden die Emissionen z.B. des Stromverbrauchs eines Elektroautos nicht im Sektor Verkehr, sondern im Sektor Energiewirtschaft ausgewiesen. Denn diese entstehen nicht an der Auspuffanlage eines Autos, sondern im Kraftwerk.

21. Warum gibt es nur Vorjahresschätzungen und noch keine Daten für 2025?

Statistische Zahlen zum Einsatz und Verbrauch von Energieträgern liegen auf Ebene der Bundesländer aufgrund der bestehenden Statistikpflichten erst mit über zwei Jahren Verzug vor, derzeit (2.6.2026) sind vom LAK Energiebilanzen die Energiebilanzen für 2023 veröffentlicht.

Das MEKUN hat deshalb das Statistikamt Nord beauftragt, eine vorläufige Energie- und THG-Bilanz (in diesem Jahr für das Jahr 2024) zu erstellen und von dieser ausgehend die Treibhausgasemissionen des Vorjahres (also 2025) zu schätzen.

Die Schätzmethoden sind in Fußnote 15 des EWKB 2026 dargestellt und lauten:

Die grundlegende Methodik der Vorjahresschätzung besteht darin, die für Schleswig-Holstein für das Vorjahr schon verfügbaren Daten (insbesondere zu Produktion, Wertschöpfung und CO2-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Energiewirtschaft und Industrie, zur Stromerzeugung sowie zu den Tierbeständen) zu verwenden. Wo keine Daten zur Verfügung stehen, werden die Änderungsraten für Treibhausgasemissionen in den einzelnen Emissionsquellen, wie sie sich aus der Vorjahresschätzung auf Bundesebene ergeben, für Schleswig-Holstein übernommen.t

22. Warum ändern sich historische Emissionswerte teilweise rückwirkend?

Die Treibhausgasemissionen werden nicht gemessen, sondern auf Basis von Aktivitätsdaten und Emissionsfaktor rechnerisch ermittelt. So wird jedem Energieträger ein Emissionsfaktor zugerechnet, analoges gilt z.B. für Nutztierhaltung

Die Emissionsfaktoren werden international von der UNFCC vorgegeben und in Deutschland vom Umweltbundesamt für die Erstellung der nationalen Treibhausgasbilanz angewendet. Das Statistikamt Nord nutzt diese Emissionsfaktoren, so dass die THG-Bilanz Schleswig-Holstein den internationalen und nationalen Standards entspricht.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können zu Veränderungen der Emissionsfaktoren oder veränderten Methoden der Aufteilung bundesweiter Emissionen auf Länder führen. Soweit angemessen, werden neue Erkenntnisse auf die gesamte Zeitreihe berücksichtigt.

Ein weiterer Grund für Veränderungen von bereits berichteten Zahlen ist, dass für die jeweils jüngsten zwei Bilanzjahre vorläufige bzw. geschätzte Zahlen verwendet werden.

23. Warum haben Landes- und Bundesebene teilweise sehr unterschiedliche Änderungsraten in den Sektoren (und insgesamt)?

Die bundesweiten Ziele zur Treibhausgasminderung implizieren weder klimapolitisch noch rechtlich, dass alle Länder dieselben Minderungsraten beziehungsweise Pfadverläufe erreichen sollten oder können. Vielmehr sollten bei der Festlegung der Klimaschutzbeiträge der Bundesländer regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. So sind teils erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern hinsichtlich der Ausgangsniveaus der Treibhausgasemissionen, der Standorte und der eingesetzten Energieträger von großen Einzelemittenten wie Kraftwerken, Industrieanlagen und Flughäfen, der Anteile von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Waldflächen sowie der Land-Stadt-Verteilungen der Bevölkerung zu verzeichnen.

  • Die Bandbreite in den Ausgangssituationen und bisherigen Entwicklungen der Länder führt zu starken Unterschieden bei den Pro-Kopf-Emissionen und bisher erreichten Treibhausgasminderungen. Für Schleswig-Holstein sind im Vergleich geringe Pro-Kopf-Emissionen festzustellen. Damit einhergehend bestehen nur unterdurchschnittliche Minderungspotenziale1. Vereinfacht ausgedrückt: Wer schon historisch nicht stark auf Kohle als Energieträger gesetzt hat, kann auch nicht aus der Kohlenutzung aussteigen und entsprechend hohe Minderungen bisheriger Emissionen erzielen. 
  • Schleswig-Holstein hat im Ländervergleich wenige Ballungsräume und viele ländliche Siedlungen, verbunden mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Einzelhäusern und einem unterdurchschnittlichen Anteil von Geschosswohnungsbauten, was wiederum höhere Emissionen im Gebäudesektor nach sich zieht. 
  • Der Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung ist im Vergleich mit anderen Ländern derzeit unterdurchschnittlich, somit sind auch die Emissionen in diesem Sektor unterdurchschnittlich. Zeitgleich kann die Industrie aufgrund des hohen Grünstromangebots überdurchschnittlich wachsen. 
  • Die Landwirtschaft ist in Schleswig-Holstein von großer wirtschaftlicher Bedeutung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln. Im Vergleich der Flächenländer hat Schleswig-Holstein den höchsten Anteil der Landwirtschaft an der Landesfläche und den geringsten Anteil von Wäldern. Zugleich ist der Anteil an entwässerten Mooren in Relation zu den anderen Ländern groß. Aus diesem Grund sind die Treibhausgasemissionen im Sektor Landwirtschaft und Senken im Verhältnis zu anderen Sektoren besonders hoch. 
  • Die Bevölkerung Schleswig-Holsteins ist in den vergangenen Jahren mit 12,3% fast dreimal so stark gewachsen wie im bundesweiten Durchschnitt von 4,4% (jeweils 2025 gegenüber 1991). 


1 Schleswig-Holstein hat in der gesamten Zeitreihe seit 1990 deutlich unterdurchschnittliche Treibhausgasemissionen pro Kopf, auch wenn der Abstand zum Bundesdurchschnitt geringer wird. Gemäß Vorjahresschätzungen für das Jahr 2025 werden in Schleswig-Holstein 7,9 t pro Kopf und bundesweit 8,8 t pro Kopf emittiert. Die unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen in Schleswig-Holstein sind damit verbunden, dass auf Bundesebene höhere Minderungspotenziale ausschöpfbar sind. Bei Erreichung der jeweiligen Minderungsziele gleichen sich die Pro-Kopf-Emissionen von Deutschland und Schleswig-Holstein bis 2030 nahezu an.

IV. Maßnahmen

24. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung plant die Landesregierung konkret?

Mit dem EWKB 2026 wird nicht nur der Fortschritt bei Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms berichtet, sondern es werden auch zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Der Anhang 1 zum EWKB zeigt die zusätzlichen Landesmaßnahmen. Das Land schöpft damit seinen Handlungsspielraum ambitioniert aus:

A. Energiewirtschaft

  • Gutachten zu alternativen Förderinstrumenten für Erneuerbare Energien 
  • Initiativen zur Integration Erneuerbarer Energien und Netzanschlüsse
  • Initiativen für energiewendedienliche Strompreise
  • Aufbauend auf den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung wird das Land in dezentral wärmeversorgten Gebieten mit dem Quartierswärmemanagement die Umsetzung unterstützen.
  • Einrichtung eines Kommunalfonds zur Unterstützung von investiven Wärme- und Effizienzprojekten in der Startphase
  • Zur Unterstützung der Abwärmenutzung wird das Land in Kürze die Beratung stärken.
  • Neufassung RiLi Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme – insbes. Erhöhung der Fördersumme von 1 auf 2 Mio. €

B. Gebäude 

  • Das Energieberatungsprogramm mit Haus und Grund wird auch in 2026 weitergeführt und die Beratungsinhalte überarbeitet.

C. Verkehr 

Handlungsfeld Elektromobilität

  • Überarbeitung und Weiterentwicklung der Landesstrategie Elektromobilität in 2026
  • Es stehen aus dem LuKIFG Mittel für Elektromobilität zur Verfügung

D. Industrie

  • Maßnahmenpaket Wasserstoffhochlauf in Schleswig-Holstein um folgende Einzelmaßnahmen ergänzt:
    - Wasserstoffnetzgesellschaft
    - Dialog zum Wasserstoffhochlauf
  • Anerkennung des Carbon2Business-Projektes von Holcim als strategisches Projekt nach NZIA 

‍F. Landwirtschaft

  • Einrichtung einer Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben mit dem Ziel der Klimaanpassung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft 
  • Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit des Kompetenzzentrums (Förderung Netzwerkarbeiten, Ausrichtung Jahrestagungen)
  • Einrichtung von zwei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Anbaudiversifizierung und Förderung des Leguminosen-Anbaus

G. Senken

  • Förderangebot zur Vernässung von Waldmooren seit 2025
  • Abstimmungen zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich Moorbodenschutz
  • ANK-Projekte im Bereich marine Senken zur Untersuchung des Kohlenstoff­festlegungspotenzials von Seegraswiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Sedimenten am Meeresboden

H. Querschnittsmaßnahmen 

  • Vorlage eines Berichts zu Mitteln Energiewende und Klimaschutz auf Basis HAVWeb und Ermittlung Klimaquote wird für Herbst 2026 angekündigt
  • Gutachten Energiewendefonds
  • Integration des Förderkriteriums ‚Nachhaltigkeit‘ in das Landeskrankenhausgesetz
  • Einrichtung des Leistungselektronischen Anwendungszentrums LEA.SH an der HAW Kiel
  • Maßnahmen für Klimaschutz bei Sozialen Trägern
  • Nachhaltige Beschaffung von treibhausgasneutralen Baustoffen 

Zusätzlich hat das Land eine Bundesratsinitiative ergriffen mit der Aufforderung an den Bund, das Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen (siehe BR-Drs. 738/25). 

25. Gefährdet Klimaschutz Industriestandorte?

Einerseits stellen durch Energiewende und Klimaschutz ausgelöste Maßnahmen insbesondere für energieintensive Unternehmen einen Kostenfaktor dar, welche andererseits die eingesparten Kosten fossiler Brennstoffe und die damit einhergehenden Unsicherheiten (über-)kompensieren können. Gleichzeitig können durch Klimaschutztechnologien neue Chancen für Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen geschaffen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe verringert werden. Die Landesregierung möchte die mit der Energiewende und dem Klimaschutz einhergehenden Chancen im Sinne der Weiterentwicklung zu einem klimaneutralen Industrieland nutzen und hat im EWKB auch Eckpunkte zum Schutz der Industrie vor sog. Carbon Leakage formuliert.

Klares Ziel der Landesregierung ist die Dekarbonisierung der vorhandenen und die zusätzliche Ansiedlung insbesondere stromintensiver Industrien.

26. Warum setzt Schleswig-Holstein so stark auf Erneuerbare Energien?

Strom aus Erneuerbaren Energien ist zentrale Voraussetzung für die Dekarbonisierung aller Sektoren, denn für Elektromobilität, Wärmepumpen und grünen Wasserstoff wird grüner Strom benötigt.

27. Welche Rolle spielt kommunale Wärmeplanung bei der Erreichung der Klimaziele?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument um den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Kommune aufzuzeigen. Der kommunale Wärmeplan umfasst auch Maßnahmen, welche zur Erreichung der klimaneutralen Wärmeversorgung und damit der Klimaziele beitragen sollen.

Zentraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist die Identifikation geeigneter Wärmeversorgungsoptionen für die Kommunen. Hierzu werden bestehende Energieinfrastrukturen, Wärmebedarfe und Verbrauchsstrukturen sowie Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme systematisch analysiert. Auf Basis dieser Bestands- und Potenzialanalyse werden räumlich differenzierte Strategien für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene abgeleitet.

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