Sowohl das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) als auch der Energiewende- und Klimaschutzbericht (EWKB) sind hinsichtlich THG-Bilanz und Minderungsmaßnahmen in sieben bzw. acht Sektoren unterteilt:
Energiewirtschaft:
Dem Sektor Energiewirtschaft werden alle Treibhausgasemissionen (THG) zugerechnet, die bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie entstehen. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus der öffentlichen Strom- und Wärmeerzeugung, Heizkraft- und Heizwerke zur Strom- sowie Nah- und Fernwärmeerzeugung sowie aus weiteren Anlagen des Umwandlungssektors, etwa Raffinerien. Eine Besonderheit von Raffinerien ist, dass sie in der THG-Bilanz dem Sektor Energie zugerechnet werden, im Maßnahmenteil jedoch dem Sektor Industrie – als Industrieanlage.
Gebäude:
Im Sektor Gebäude werden alle THG-Emissionen bilanziert, die durch die Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasser und Prozesswärme) von privaten Haushalten sowie in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen entstehen. Hierzu zählen vor allem Emissionen aus der dezentralen Verbrennung fossiler Energieträger in Gebäuden, insbesondere durch Öl- und Gasheizungen. Zu beachten ist, dass die THG aus der Bereitstellung von Fernwärme und Strom nicht im Sektor Gebäude, sondern im Sektor Energiewirtschaft verbucht werden.
Verkehr:
Dem Sektor Verkehr werden die THG-Emissionen des Straßen-, Schienen-, Luft- und inländischem zivilen Schiffsverkehr zugerechnet.Hierzu zählen insbesondere Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe. Zu beachten ist, dass die THG-Emissionen der Elektromobilität dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet werden, da das Prinzip der Quellenbilanz gilt.
Industrie:
Dem Sektor Industrie werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die bei der Produktion von Industrieprodukten anfallen sowie bei der industriellen Energieverwendung entstehen. Große Teile der energieintensiven Industrie unterliegen dem europäischen Emissionshandel. In Schleswig-Holstein liegt der Schwerpunkt der energieintensiven Industrie insbesondere in den Bereichen Chemie, Zement, Papier und Nahrungsmittel.
Abfallwirtschaft
Bezogen auf die THG-Emissionen ist der Sektor Kreislaufwirtschaft der kleinste aller Sektoren. Dem Sektor Abfallwirtschaft werden nur die direkten THG-Emissionen aus Abfall und Abwasser und keine CO2-Emissionen aus der thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugerechnet. Zwar verursachen Abfallverbrennungsanlagen CO2-Emissionen, diese werden allerdings im Sektor Energiewirtschaft bilanziert.
Landwirtschaft:
Dem Sektor Landwirtschaft werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die insbesondere durch die Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen sowie die Tierhaltung anfallen. Hierzu zählen vor allem Methan- und Lachgasemissionen aus Tierhaltung, Düngung und Bodenbewirtschaftung. Emissionen aus den vorgelagerten Prozessen, wie zum Beispiel der Düngemittelproduktion, werden nicht im Sektor Landwirtschaft berichtet.
Senken:
Dem Sektor Senken werden alle THG-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft (LULUCF) zugeordnet. Der Sektor Senken kann somit sowohl eine Emissionsquelle als auch eine Senke sein. Emissionen entstehen insbesondere durch entwässerte Moorböden oder Landnutzungsänderungen, während Wälder, Moore und andere Ökosysteme Kohlenstoff binden können. Der Sektor hat kein eigenes quantitatives Sektorziel. In Schleswig-Holstein ist der Sektor Senken eine Netto-Quelle von THG-Emissionen, insbesondere aufgrund hoher Emissionen aus entwässerten Moorböden und belastet die Landesklimabilanz somit zusätzlich.
Querschnitt:
Charakteristisch für den Sektor Querschnitt ist, dass keine eigenen Sektorziele bestehen. Querschnittsmaßnahmen haben Einsparwirkungen in verschiedenen Sektoren. Beispielsweise wirken Einsparungen durch Klimaschutz in Krankenhäusern und Schulen hauptsächlich im Sektor Gebäude, es können aber auch die Sektoren Energiewirtschaft und Verkehr betroffen sein.