Für die Hochschulen in Schleswig-Holstein gibt es seit dem 1. September 2026 eine Vertrauensanwältin, die eine anonyme rechtliche Beratung anbietet. Die Beratung unterliegt der Vertraulichkeit. Eine Weitergabe von Informationen zur konkreten Person erfolgt nicht.
Die Vertrauensanwältin ist Ansprechpartnerin für Fragen im Zusammenhang mit Machtmissbrauch u. a. in Form von Gewalt, (digitalisierter) sexueller Belästigung und Diskriminierung.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Rechtsanwältin Spaeter ist Ansprechperson für Mitglieder, Angehörige und Beschäftigte der folgenden Einrichtungen:
der neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein. Auch Einrichtungen dieser Hochschulen, insbesondere Kunst- und Kultureinrichtungen, sind in die Vereinbarung einbezogen.
des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH)
des Studentenwerks Schleswig-Holstein
Institutionelle Beratung: Auch den Ansprechpersonen an den Institutionen für Fragen im oben genannten Zusammenhang kann Frau Spaeter Auskunft geben und in schwierigen Fällen beratend zur Seite stehen.
Was erwartet mich?
Rechtsanwältin Spaeter gibt im Rahmen einer Erstberatung Orientierung und klärt mit der Kontakt aufnehmenden Person mögliche weitere Schritte. Sollte die Beratung zeigen, dass eine tiefer gehende und andauernde anwaltliche Begleitung erforderlich ist, unterstützt die Vertrauensanwältin – sofern dies gewünscht ist – bei der Suche nach weitergehender Beratung. Auf Wunsch der Kontakt aufnehmenden Person kann diese weitergehende Beratung auch durch die Vertrauensanwältin erfolgen. Ein etwaiges Mandatsverhältnis ist dann im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Kontakt aufnehmenden Person und der Rechtsanwaltskanzlei zu regeln.
Rechtsanwältin Spaeter informiert zudem über Kontaktmöglichkeiten zu sonstigen Beratungsstellen, beispielsweise psychologischen Beratungsstellen oder Opferschutzorganisationen.
Kontakt
Für die Vereinbarung von Erstgesprächen und Besprechungsterminen steht Ihnen Frau Spaeter wie folgt zur Verfügung:
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Auf Wunsch bietet Frau Spaeter unter Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach Datenschutz-Grundverordnung auch ein Gespräch in Form einer Videokonferenz an.
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