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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle und beschlossene Gesetzentwürfe, Landtagsberichte, Information und Beteiligung nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz (VHMPG) und die Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 27. Juli 2022.

Gesetzesvorhaben der aktuellen Wahlperiode

Aktuell gibt es keine Gesetzesvorhaben

Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe der aktuellen Wahlperiode

Information und Beteiligung nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz (VHMPG)

Hier finden Sie Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen aus dem Bereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen. Beim jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsentwurf sind Kontaktdaten angegeben, unter denen Sie Ihre Anmerkungen mitteilen können.

Landtagsberichte der aktuellen Wahlperiode

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Ersatzverkündung der aktuellen Wahlperiode

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 27. Juli 2022

Verkündet am 27. Juli 2022

in Kraft ab 31. Juli 2022

Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen
Vom 27. Juli 2022

Wie entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein?

Wie entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein?

Gesetzentwürfe der Landesregierung

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden von der Staatskanzlei oder den zuständigen Ministerien erarbeitet und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen (1. Kabinettsbefassung).

Anschließend können sich Verbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen zu den Entwürfen äußern.

Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens berät das Kabinett die Gesetzentwürfe abschließend (2. Kabinettsbefassung). Danach werden die Gesetzentwürfe dem Landtagspräsidenten zugeleitet.

Diskussion und Verabschiedung der Gesetze im Landtag

Der Gesetzentwurf ist Thema in einer Landtagssitzung und wird grundsätzlich diskutiert. Dann landet er in einem oder mehreren Fachausschüssen. Nachdem die Ausschussmitglieder den Entwurf geprüft und beraten haben, empfehlen sie dem Plenum schriftlich, wie es abstimmen soll.

Es folgt die Zweite Lesung, in der noch Änderungsanträge möglich sind und Details geklärt werden. Im Plenum wird abgestimmt. Stimmt die Mehrheit dafür, unterschreibt der Ministerpräsident das Gesetz.

Das Gesetz tritt erst nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt oder zu einem bestimmten, im Gesetz genannten Datum in Kraft.

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