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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

200.000 Euro im Ideenfonds 2025

Das Land unterstützt die Hochschulen bei der Einwerbung von Drittmitteln - Schwerpunkt ist die Künstlerische Forschung

Letzte Aktualisierung: 01.04.2025

Das Land Schleswig-Holstein hat auch 2025 wieder einen Förderfonds aufgelegt und unterstützt die Hochschulen weiterhin bei der Einwerbung von Drittmitteln. Schwerpunkt der aktuellen Ausschreibung ist die "Künstlerische Forschung" sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Im Rahmen der Hochschul- und Forschungsfinanzierung des Landes dient der Ideenfonds dem Ziel, die Profil- und Schwerpunktbildung an den staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen. Strategische Sturkturförderungen sollen den Wettbewerb um europäische und nationale Drittmittel unterstützen.

Sechs Schwerpunkte

Im Jahr 2025 stehen im Ideenfonds insgesamt 200.000 Euro für Anschubfinanzierungen zur Verfügung. Der Wissenschaftsrat hatte im Oktober 2023 seine „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Ein besonderes Augenmerk der Begutachtung lag auf sechs Schwerpunktthemen wovon eines die Kultur- und Kreativwirtschaft war.

In Anlehnung an die elf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft nimmt die Ausschreibung des Ideenfonds im Jahr 2025 die wissenschaftsseitigen Pendants dieser Teilmärkte in den Blick und unterstützt die Forschung auf folgenden Gebieten (Wissenschaftsbereiche): Architektur, Buchmarkt, Darstellende Künste, Design, Film, Kunst, Musik, Presse, Rundfunk, Software/Games, Werbung.

Innovative Ideen fördern

Der Ideenfonds dient dazu, die Einwerbung von Drittmitteln und Preisen für innovative Ideen und die Etablierung neuer Forschungsfelder gezielt zu unterstützen. Förderfähig sind deshalb Anschubfinanzierungen für Drittmittelprojekte oder die Bewerbung auf Preise, die sich einem der beschriebenen Bereiche zuordnen lassen. Die Ausschreibung richtet sich an alle staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein.

In Abhängigkeit von der Art und dem Umfang des geplanten Vorhabens kann eine Anschubfinanzierung in einer Höhe zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro je Projekt beantragt werden. Anträge (siehe unten) können bis zum 9. Mai 2025 um 12 Uhr über die Präsidien der Hochschulen laufend in deutscher oder englischer Sprache beim Land eingereicht werden:

Bildungsministerium,
Referat III 60
Telefon: 0431-988-2456,
E-Mail: forschung@bimi.landsh.de



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