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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Fragen und Antworten zum Ideenfonds

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025

  1. Um welche Finanzierungsform handelt es sich (nicht rückzahlbar / bedingt rückzahlbar)?
    Die Zuweisung ist nicht rückzahlbar.

  2. Um welche Finanzierungsart handelt es sich (Anteilfinanzierung / Vollfinanzierung)?
    Es handelt es sich bei den Zuweisungen sowohl um Teil- als auch Vollfinanzierungen, je nach Projekt.
  3. Eventuell nicht verbrauchte Mittel müssen voraussichtlich zurückgezahlt werden. Gibt es hierzu eine Frist und wie lautet dann der Zinssatz bei Überschreitung?
    Nicht verbrauchte Mittel sind ab 1.000 Euro zu erstatten, spätestens zwei Monate nach dem Ende der Laufzeit. Wenn die Mittel fristgerecht erstattet werden ist eine Verzinsung nicht vorgesehen.

  4. Können Mittel umgeschichtet werden?
    Die Projektleiter können kostenneutral und auf das identische Projekt bezogen bis zu 20 Prozent der Mittel zwischen den Kostenkategorien umschichten, ohne die Zustimmung des Ministeriums einzuholen.

  5. Prüft das Ministerium auch, ob zum Beispiel Unteraufträge im geplanten Projekt vergaberechtskonform erteilt wurden?
    Als öffentlicher Auftraggeber sind die Hochschulen an die Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens gebunden. Das Ministerium und der Landesrechnungshof sind berechtigt, die Einhaltung zu überprüfen.

  6. Bestätigt das Ministerium den Eingang von Projektanträgen und gibt Auskunft zum Zwischenstand oder Erfolgsaussichten der Anträge?
    Ja, das Ministerium bestätigt den Eingang von Projektanträgen schriftlich. Eine Auskunft zum Zwischenstand des Verfahrens oder zu den Erfolgsaussichten einzelner Anträge ist hingegen nicht möglich.

  7. Ist über den Ideenfonds 2025 auch eine Forschungsbauförderung möglich?
    Nein.

  8. Wer ist antragsberechtigt, wenn Personen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen Anträge stellen wollen? Gilt das auch für Gastwissenschaftler?
    Antragsberechtigt sind wissenschaftlich tätige Personen der staatlichen, schleswig-holsteinischen Hochschulen über das Präsidium der Hochschule. Auch eine Mittelzuweisung kann nur an eine der staatlichen Hochschule erfolgen. Gastwissenschaftler können auch Anträge stellen, wenn sie der Hochschule während der gesamten Projektlaufzeit angehören.

  9. Können die Mittel aus dem Ideenfonds auch für den Eigenanteil für das Drittmittelprojekt eingesetzt werden?
    Die Mittel aus dem Ideenfonds können ausschließlich zur Vorbereitung (Anschubfinanzierung) eines Drittmittelprojekts genutzt werden. Die Möglichkeit zur Nutzung der Mittel als Eigenanteil für die Ko-Finanzierung eines Drittmittelprojekts besteht nicht.

  10. Können Anträge auch in einem Cloud-Ordner abgelegt werden und dem MBWFK ein entsprechender Link fristwahrend zugeschickt werden?
    Ja.

  11. Ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge einreicht und können auch mehrere Anträge aus der gleichen Hochschule kommen?
    Ja, es gibt für die Anzahl von Anträgen, die je Person bzw. Hochschule eingereicht werden dürfen, keine Obergrenze.

  12. Ist es grundsätzlich möglich, auch eine Förderung für die Vorbereitung eines Antrags bei einer Stiftung zu beantragen?
    Ja.

  13. Kann bei Förderlinien mit zwei konsekutiven Förderphasen das Projektvolumen beider Förderphasen (somit inkl. der Verlängerungsphase) als Grundlage zur Berechnung der max. Antragssumme an den Ideenfonds herangezogen werden oder nur das Projektvolumen der ersten Phase?
    Es kann nur das Projektvolumen der ersten Phase herangezogen werden.

  14. Was ist mit "angestrebtem Drittmittelprojekt" laut Antragsunterlagen und mit Fördermittelgeber/Förderlinie genau gemeint?
    Der Ideenfonds soll gezielt die Einwerbung von Drittmitteln für innovative Forschungsideen bei einem externen Drittmittelgeber unterstützen. Mit einer Förderung aus dem Ideenfonds können Projekte, für die ein Drittmittelantrag geplant ist, schnell und unkompliziert anfinanziert werden. Die Antragsteller werden gebeten, ihr geplantes Projekt bei „angestrebtes Drittmittelprojekt“ einzutragen.

  15. Ist die Beantragung von Personalmitteln möglich?
    Ja.

  16. Dürfen Wissenschaftler zusätzliche Anhänge mit einreichen (z.B. CV eines ausländischen Kooperationspartners)?
    Bitte sehen Sie davon ab, zusätzliche Anlagen, Empfehlungsschreiben, etc. einzureichen.

  17. Ist es zulässig, wenn das Präsidium die Anträge gesammelt unterschreibt, das heißt mit den Unterlagen eine Liste einreicht, auf der alle Anträge sowie die zentrale Ansprechperson für die Abwicklung aufgeführt sind und diese von einem Präsidiumsmitglied unterschrieben wird?
    Ja, die Hochschulen können die Anträge gesammelt unterschreiben. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, auf welche Anträge sich die Zustimmung des Präsidiums bezieht.

  18. Sind mit „Antragsteller“ bei Verbünden alle Principal Investigators (PI´s) gemeint?
    Mit Antragstellern sind die Personen gemeint, die den Antrag für den Ideenfonds gemäß Merkblatt und Antragsformular stellen.

  19. Gibt es die Ausschreibung / das Antragsformular auch auf Englisch?
    Die Ausschreibungsunterlagen gibt es nicht auf Englisch.

  20. Ist Grundlage für die Einreichung eines Antrages eine bereits bestehende, konkrete Richtlinie?
    Grundlage für die Einrichtung eines Antrags ist das Merkblatt für den Drittmittelfonds und diese FAQ. Darüber hinaus orientiert sich die Förderung an den Maßgaben des Struktur- und Exzellenzbudgets aus dem Hochschulvertrag 2020ff zwischen dem Land und den Hochschulen.

  21. Kann auch eine Antragstellung auf eine ZIM-Förderung hin erfolgen?
    Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums als Drittmittelgeber. Ja, eine Antragsstellung kann daher auch auf eine ZIM-Förderung hin erfolgen.

  22. Ist es zutreffend, dass sich die im Antragsformular unter Punkt 3. darzustellenden Finanzierungsdaten auf die im Ideenfonds beantragten Mittel beziehen (somit nicht auf das geplante Drittmittelprojekt)?
    Das ist korrekt. Die unter Punkt 3 des Antragsformulars darzustellenden Finanzierungsdaten beziehen sich auf die im Ideenfonds beantragten Mittel.

  23. Ist eine elektronische Antragseinreichung ausreichend oder wird zusätzlich eine postalische Einreichung benötigt? Sind bearbeitbare pdf-Dokumente erwünscht?
    Eine elektronische Ausschreibung unter Forschung@bimi.landsh.de ist ausreichend und wie bearbeitbare pdf-Dokumente erwünscht. Wir bitten darum, von einer zusätzlichen postalischen Einreichung abzusehen.

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