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Thema : Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein

Fachkräftesicherung

Neue Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 06.07.2023

Neue FI.SH-Inforeihe gestartet

Am 10. November fand mit Minister Madsen der Auftakt zu den "FI.SH-Impulsdialogen" statt.

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Die Sicherung des Fachkräftebedarfs von Unternehmen ist derzeit die größte arbeits-marktpolitische Herausforderung und ein Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Die neue „Richtlinie über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung“ soll Projektvorhaben unterstützen, die einen signifikanten Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten, skalierbar und übertragbar bzw. erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH).  

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte mit einer Dauer zwischen einem und drei Jahren und einem Antragsvolumen ab 50.000 Euro, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung insbesondere in folgenden Feldern leisten:

  1. Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage
  2. Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen
  3. Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland
  4. Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft
  5. Regionale Fachkräfteprojekte
  6. Fachkräfte-Netzwerke für Branchen

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden ausschließlich folgende Träger mit Sitz in Schleswig-Holstein:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts:
    • Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden)
    • Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern
  • Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (Stiftungen, Institute, Verbände, rechtsfähige Vereine)
  • Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
  • Staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen

Es sind auch Trägerkooperationen möglich.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss in einfacher Ausfertigung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift auf dem Antragsformular im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus postalisch eingereicht werden sowie als PDF-Datei an folgendes E-Mail-Postfach: fi.sh@wimi.landsh.de

Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

Antragsformular Fachkräftesicherung (PDF, 671KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Anlage 1: Projektbeschreibung (PDF, 101KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Anlage 2: Hinweise (PDF, 76KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Richtlinie über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (PDF, 122KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Wie lange gilt die Richtlinie?

Die Richtlinie trat am 5. Juni 2023 mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft und ist bis zum 30.06.2026 befristet.

Kontakt

Kontaktbox

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
 

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