Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundeskreis, im beruflichen oder ehrenamtlichen Umfeld Menschen kennen, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, sollten Sie eine Auszeichnung anregen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger aber auch Organisationen oder Firmen können die Auszeichnung verdienter Frauen und Männer unabhängig von deren Staatsbürgerschaft anregen. Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis oder in Ihrem beruflichen Umfeld einen Menschen kennen, der sich um das Gemeinwohl verdient gemacht hat, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Gesellschaftliche Leistungen von Frauen werden noch immer zu selten gewürdigt. Auch der engagierte Einsatz junger Menschen sollte öfter ausgezeichnet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Anregungen.
Ihr Vorschlag sollte eine möglichst detaillierte Schilderung der Verdienste enthalten. Nutzen Sie dafür gerne das untenstehende Formular. Eine bloße Aufzählung von Ämtern oder Funktionen reicht nicht aus. Außerdem sollten Sie Ihre Schilderung mit Belegen wie zum Beispiel Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter untermauern. Der oder die Vorgeschlagene sollte über den Vorschlag nicht informiert werden.
Das Ordensreferat in der Staatskanzlei prüft, wer für eine staatliche Auszeichnung in Frage kommt. Dabei wird es von den Landesministerien und zahlreichen anderen Stellen unterstützt. Da eine öffentliche Würdigung von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist, werden alle Verdienste der vorgeschlagenen Personen eingehend überprüft. Das kann mehrere Monate dauern. In diesem Verfahren wird auch über die Art und den Rang einer Ehrung entschieden.
Die Bearbeitung der Vorgänge zur Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel sowie zum Brandschutzehrenzeichen erfolgt im Innenministerium.
Vertraulichkeit
Alle Ehrungsanregungen werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens, zu Einzelheiten der Verdienste oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben. Erst wenn über einen Vorschlag positiv entschieden worden ist, informiert die Regierungspressestelle die Öffentlichkeit über die Leistungen eines verdienten Menschen.
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