Sie sind gut qualifiziert und hoch motiviert – trotzdem haben es Menschen mit Schwerbehinderung oft nicht leicht, eine Arbeit zu finden und dann auch zu behalten. Das liegt auch daran, dass in vielen Unternehmen das Bewusstsein für die Bedürfnisse schwerbehinderter Mitarbeiter fehlt. Hier setzt das "Aktionsbündnis Schleswig-Holstein – Inklusive Jobs" an: Es berät Unternehmen und unterstützt Arbeitssuchende mit Behinderung bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Seit 2014 organisiert das Aktionsbündnis zusammen mit dem Sozialministerium außerdem den Landeswettbewerb für besonders gelungenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Die Bewerbungsphase für eine Förderung im nächsten Jahr endet am 31. Dezember 2018.
Arbeitgeber in der Verantwortung
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres erkrankt sind (ununterbrochen oder wiederholt). Es gilt prinzipiell für alle Beschäftigten – allerdings sind Menschen mit Behinderungen besonders oft von längeren Krankheitsphasen betroffen.
Der Arbeitsgeber ist nach dem Sozialgesetz dazu verpflichtet, dem Betroffenen in diesen Fällen ein BEM anzubieten. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wieder herzustellen, erneuten Krankheiten vorzubeugen und die Arbeitsstelle des Betroffenen zu sichern. Dabei wird untersucht, ob die Arbeitsbedingungen zur Krankheit beitragen und wie diese gegebenenfalls optimiert werden können – beispielsweise durch Umbau des Arbeitsplatzes, Versetzung in eine andere Abteilung oder technische Hilfsmittel. Auch außerhalb des Unternehmens gibt es Hilfe, etwa mit einer Reha-Beratung bei der Rentenversicherung.
Ansprechpartnerin beim
Aktionsbündnis
Barbara Schneider Telefon: 04331-131914 E-Mail: aktionsbuendnis@gefas-uv.de
Vielseitige Preisträger
Seit 2014 wurden 24 Unternehmen für besonders gutes Eingliederungsmanagement mit der BEM-Prämie ausgezeichnet. Unter den Preisträgern befinden sich beispielsweise Handwerksbetriebe und Krankenhäuser, aber auch eine Bank und ein Jobcenter. Die ausgezeichneten Unternehmen erhalten jeweils 10.000 Euro. Das Preisgeld für die die BEM-Prämie wird aus der sogenannten "Ausgleichsabgabe" finanziert – Zahlungen von Arbeitgebern, die nicht die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Private und öffentliche Unternehmen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft können sich um die Prämie bewerben. Teilnahmeberechtigt ist ein Betrieb, wenn
die rechtliche Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gemäß Paragraph 154 SGB IX erfüllt ist oder der Arbeitgeber nachweisbare Schritte unternommen hat, um die Beschäftigungsquote zu steigern,
Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) nach den Paragraphen 176 und 177 SGB IX vorhanden sind (gilt nicht für Kleinbetriebe)
und eine schriftliche Vereinbarung für die Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vorliegt.
Die Prämierung von Integrationsprojekten ist ausgeschlossen. Außerdem darf der Arbeitgeber in den Jahren 2013 bis 2018 noch nicht mit der BEM-Prämie ausgezeichnet worden sein.
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