KIEL. Die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2021 erlaubt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeigt sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln. Durch die Corona-Krise hat sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen sind, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.