Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Fachtagung im Landtag zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen (Archivbild).
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Schon 2007 hatte die Landesregierung ein Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderungen erstellt. Seit 2014 ist die Inklusion sogar in der Landesverfassung verankert. Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, eine solidarische und barrierefreie Gesellschaft zu schaffen.
Gleichzeitig gilt: Inklusion ist ein Prozess, der mit dem Umdenken in den Köpfen der Menschen beginnt. Eine inklusive Gesellschaft kann nicht von heute auf morgen beschlossen oder verordnet werden. Die Landesregierung hat deshalb 2017 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, der regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben wird.
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Behindert ist, wer behindert wird
Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen neuen Denkansatz in der Behindertenpolitik: Im Vordergrund stehen nicht mehr individuelle, sondern gesellschaftliche Beeinträchtigungen. Körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen werden in erster Linie als ein persönliches Merkmal verstanden. Erst durch zu hohe Bordsteine, Ampeln ohne Audiosignale oder zu schwere Sprache werden Menschen "behindert".
Gebärdendolmetscher bei einem Pressetermin von Ministerpräsident Daniel Günther.
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Studien zeigen, dass die meisten Menschen beim Wort "Behinderung" zuerst an Menschen im Rollstuhl oder mit dem Down-Syndrom denken. Die UN-Behindertenrechtskonvention meint jedoch viel mehr. Denn Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Ob und welche Unterstützung sie brauchen, ist so vielfältig, wie die Menschen selbst.
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Um allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, hat die Landesregierung daher unter anderem eine Handreichung zur Organisation barrierefreier Veranstaltungen erstellt.
Land fördert Projekte zur Barrierefreiheit
Von 2019 bis 2022 stellt die Landesregierung zehn Millionen Euro in einem Fonds für Barrierefreiheit bereit. Mit dem Geld unterstützt das Land verschiedene inklusive Projekte, etwa die barrierefreie Umgestaltung von Gebäuden. Auch Veranstaltungen, Fortbildungen oder Projekte zu den Themen "Inklusion" und "Barrierefreiheit" können einen Zuschuss erhalten, so wie beispielsweise der Dokumentarfilm von Dr. Carsten Dethlefs zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Seit 2019 hat es bereits drei Förderperioden gegeben, in denen insgesamt mehr als 270 Anträge eingegangen sind. Die Bewerbungsfrist für die dritte Förderperiode endete am 1. April 2021. In der Staatskanzlei gingen 113 Anträge ein, von denen 57 positiv beschieden wurden.
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