Hochdeutsch, Dänisch, Friesisch, Plattdeutsch oder Niederdeutsch und Romanes werden in Schleswig-Holstein gesprochen. Nirgendwo sonst in der Bundesrepublik leben zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung Seite an Seite: die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig, die friesische Volksgruppe im Kreis Nordfriesland sowie auf Helgoland und im ganzen Land die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.
Pionierarbeit im echten Norden
Schleswig-Holstein hat in der Minderheitenpolitik Pionierarbeit geleistet: Schon 1988 führte der damalige Ministerpräsident Björn Engholm das Ehrenamt "Beauftragter für Grenzland- und Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein" ein. Heute ist die Bezeichnung des Amtes "Der Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch" kurz: "Der Minderheitenbeauftragte".
Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen mit einem solchen Amt in Schleswig-Holstein, hat die deutsche Bundesregierung im November 2002 das Amt des Aussiedlerbeauftragten um den Aufgabenbereich der nationalen Minderheiten in Deutschland erweitert.
Partnerschaftliches Miteinander von nationalen Minderheiten und Mehrheit
Der amtierende Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen berät den Ministerpräsidenten in Fragen der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit im dänischen Nordschleswig, der schleswig-holsteinischen Friesen und der im Land lebenden deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Plattdeutsch/Niederdeutsch in Schleswig-Holstein. Das partnerschaftliche Miteinander von nationalen Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung sowie eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben für ihn große Bedeutung.
Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen
© Frank Peter
Aktive Minderheitenpolitik im Norden
Seit 1986 legt die Landesregierung dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Minderheitenbericht vor. Um den Minderheiten und Volksgruppen einen Ansprechpartner zu geben, wurde 1988 der erste Grenzlandbeauftragte des Ministerpräsidenten berufen. In der Landesverfassung sind der Schutz und die Förderung der Minderheiten und Volksgruppen seit 1990 verankert. Die Sprachen der Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein sind zudem durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt, die in Deutschland 1999 in Kraft getreten ist. Eine aktive Minderheitenpolitik ist für die Landesregierung Schleswig-Holsteins von großer Bedeutung.
Unterstützung für europäische Bürgerrechte und die "Minority Safepack Initiative" (MSPI)
Der Minderheitenbeauftragte unterstützt ebenso wie der Ministerpräsident die Minority Safepack Initiative (MSPI), die als erste europäische Bürgerinitiative Minderheitenschutz und -rechte zum Inhalt und Ziel hat. Sie wird von der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) und einem Bürgerkomitee getragen.
Im Kern geht es um die Verbesserung der Rechte und des Schutzes von nationalen Minderheiten und Sprachminderheiten in Europa. Die Initiatoren haben dazu ein Bündel von Vorhaben und konkreten Rechtsakten (Gesetzen) zur Förderung und zum Schutz der europäischen Minderheiten sowie der Regional- und Minderheitensprachen erarbeitet.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein relativ neues Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Es wurde mit dem Lissaboner Vertrag 2012 eingeführt. Jede registrierte Initiative hat zwölf Monate Zeit, um in mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten mindestens eine Million Unterschriften zu sammeln.
Europäische Minderheitenvertretung
Nach einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof wurde die MSPI von der Europäischen Kommission am 3. April 2017 registriert. Die Kampagne war ein großer Erfolg und hat europaweit zahlreiche Unterstützer gefunden: Bis zum 8. April 2018 konnten insgesamt 1,238 Millionen Unterschriften in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesammelt werden. Nun steht als nächster Schritt die Übergabe an die EU-Kommission an. Aufgrund der ablehnenden Haltung der EU-Kommission gegenüber der Bürgerinitiative hat das FUEN-Präsidium entschieden, erst nach der Europawahl im Mai 2019 die Unterschriften an die neu konstituierte EU-Kommission zu übergeben.
Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung der Bürgerinitiative und die Diskussion zu den in ihr enthaltenen Forderungen für eine Stärkung von Minderheiten- und Sprachenrechten auf politischer Ebene weiter begleiten.
Weitere Informationen
Handlungsplan Sprachenpolitik (Stand November 2020) (PDF 806KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Sprachenchartabericht 2016 im Informationssystem des Schleswig-Holsteinischen Landtags