Amt für Planfeststellung Verkehr
Das Amt für Planfeststellung Verkehr (kurz: APV) ist die zuständige Behörde für Planfeststellung und Anhörung bei Anträgen von Bauvorhaben oder Änderungsvorhaben von Infrastrukturprojekten. Das APV ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
Es ist zuständig für Anträge betreffend den Bau oder die Änderung von
- Bundesautobahnen,
- Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen,
- Flughäfen,
- Betriebsanlagen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
- sowie Straßenbahnen und Häfen.
Online-Konsultation
Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird das Anhörungsverfahren als Online-Konsultation fortgesetzt.
Alle Informationen finden Sie hier:
info mehr lesen
Betriebsflächen nicht bundeseigener Eisenbahnen
Das APV ist die zuständige Behörde für Anträge, die sich auf Grundstücke einer nichtbundeseigenen Eisenbahn beziehen.
Als Planfeststellungsbehörde entscheidet das APV auch über Anträge auf Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Planungs- und Nutzungsvorbehalts von nicht bundeseigenen Eisenbahnbetriebsflächen gem. § 23 AEG.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen
Für Bau- oder Änderungsvorhaben an Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde: Das Amt für Planfeststellung Verkehr ist die dafür zuständige Anhörungsbehörde.
Frühzeitige Information
Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde empfiehlt Antragstellern, die Öffentlichkeit von ihrem Vorhaben frühzeitig (d.h. möglichst vor Antragstellung) zu informieren.