Wer kann eine Stiftung gründen?
Stifterin oder Stifter kann jeder werden, der volljährig und im rechtlichen Sinn "unbeschränkt geschäftsfähig" ist. Auch für juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen oder Vereine, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Stiftung zu errichten.
Kontakt
Das Innenministerium ist zuständig für die Anerkennung rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts. Das Referat Stiftungswesen berät Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Stiftungen. Wir freuen uns auf Ihr Engagement und Ihre Initiative.