Manche Menschen gründen eine Stiftung.
Sie heißen Stifter oder Stifterin.
Quelle:
© Lebenshilfe Bremen e. V., Illustr. Stefan Albers
Eine Werkstatt für behinderte Menschen kann zum Beispiel zu einer Stiftung gehören.
Stifter oder Stifterinnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Alle erwachsenen Menschen können Stifter oder Stifterin sein.
Auch ein Verein kann eine Stiftung gründen.
Stiftungen bestehen meistens sehr lange.
Stifter können sie nicht einfach wieder auflösen.
Stiftungs·vermögen
Quelle:
© Lebenshilfe Bremen e.V., Illustr. Stefan Albers
Stifterinnen oder Stifter geben viel Geld in ihre Stiftung.
Die meisten Stifter haben viel Geld.
Sie geben das Geld für die Stiftung.
Das Geld nennt man Stiftungs·vermögen.
Stiftungen legen das Geld bei der Bank an.
Dafür bekommen sie vielleicht Zinsen.
Zinsen sind zusätzliches Geld für Stiftungen.
Stiftungs·zweck
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© Lebenshilfe Bremen e. V., Illustr. Stefan Albers
Mit den Zinsen bezahlen die Stiftungen gute Sachen.
Das nennt man Stiftungszweck.
Meistens helfen die Stiftungen damit anderen Menschen.
Vielleicht erfüllen sie Kindern einen Wunsch.
Oder sie geben Künstlern oder Sportlern Geld.
Ansprech·partnerin
Quelle:
© Lebenshilfe Bremen e.V., Illustr. Stefan Albers
Sie können Katalin Storf anrufen. Oder sie schreiben ihr eine E-Mail.
Das Innen·ministerium berät Stiftungen.
Ansprech·partnerin dafür ist Katalin Storf.
Sie beantwortet Fragen.
Rufen Sie gern Katalin Storf an.
Sie hat die Telefon-Nummer:
0431 988 2732
Sie können ihr auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie dazu auf die E-Mail-Adresse.
Dann öffnet sich Ihr E-Mail-Programm.
Die E-Mail-Adresse ist:
Katalin.Storf@im.landsh.de
Quelle:
© Inclusion Europe
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Barbara Larsow Markus Soika Alexander Reibert