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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich 431 "Straßenverkehrsrecht"

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 05.12.2025 Besetzung zum: schnellstmöglich Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer, Beamter Laufbahngruppe: 1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe) Entgelt: TV-L E 11 - TV-L E 11 Besoldung: A9g - A11 Teilzeit/Vollzeit: beidesmöglich Wochenarbeitszeit Bea.: 41.0 Wochenarbeitszeit TB.: 38.7 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Mercatorstraße,
24106 Kiel

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Öffentliche Stellenausschreibung

Über uns

Der LBV.SH betreut über 7.600 Kilometer Straßen, 5.000 Kilometer Radwege sowie 1.700 Brückenbauwerke. Wir beschäftigen mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe und Lübeck sowie in 22 Straßenmeistereien. Als obere Verkehrsbehörde kümmern wir uns daneben um Straßenverkehr, Luftfahrt und die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Schleswig-Holstein.

Ihre Aufgaben

  • Organisation und Durchführung der Überwachung der Tätigkeit von Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) Die im Bereich des BkrFQG tätigen Ausbildungsstätten werden in regelmäßigen Abständen überwacht, um eine fach- und rechtssichere Ausbildung zu gewährleisten. Sie haben die Aufgabe, die Überwachung der Ausbildungsstätten zu organisieren und anhand der Ergebnisse der Überwachung eine Entscheidung über die Qualität der Ausbildung zu treffen. Sofern im Rahmen der Überwachung Qualitätsmängel aufgetreten sind, obliegt es Ihnen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen.
  • Einleitung und Führung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich BkrFQG Sofern es zu Verfehlungen kommt, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit i.S.d BkrFQG erfüllen, ist es Ihre Aufgabe, diese Verfahren zu führen.
  • Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG) sowie die Erteilung von Ausnahmen nach KfSachVG Zur Wahrnehmung der Aufgaben als amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr bedarf es der Anerkennung. Ihre Aufgabe ist die Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen sowie – bei Vorliegen der Voraussetzungen - die Erteilung der Anerkennung bzw. deren Ablehnung. Zudem obliegt Ihnen die Prüfung und ggf. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in diesem Bereich.
  • Zulassung zur Prüfung von Prüfingenieuren im Rahmen der Anlage VIII b der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und des KfSachVG sowie die Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieuren nach Anlage VIII b der StVZO Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist von der angehenden sachverständigen Person eine Prüfung abzulegen. Ihnen obliegt die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie die Aufgabe der Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur/in für den Kraftfahrzeugverkehr.
  • Erteilung bzw. Ablehnung von beantragten Ausnahmegenehmigungen von § 70 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVZO sowie § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • ein erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Administration) oder
  • ein "befriedigender" Abschluss des ersten Staatsexamens im Studium der Rechtswissenschaften oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Rechts (Diplom (FH) / Bachelor) oder
  • ein erfolgreich abgeschlossener Qualifizierungslehrgang II / Angestelltenlehrgang II
  • ein Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung

Zudem wäre wünschenswert:

  • mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst
  • vertiefte Kenntnisse in den Bereichen BkrFQG, StVZO, KfSachVG
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • technisches Verständnis
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick
  • Kooperations- und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • HanseFit
  • Fahrradleasing
  • NAH.SH-Jobticket

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse, eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

05. Dezember 2025

an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein -Personaldezernat- Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, gerne in elektronischer Form an bewerbung@lbv-sh.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Böhnke (0431/383-2464 oder andreas.boehnke@lbv-sh.landsh.de), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Christensen (0431/383-2213 oder daniela.christensen@lbv-sh.landsh.de). Weitere Informationen finden Sie unter www.lbv-sh.de.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung am: 12.11.2025

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