Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten mehr als 500 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf sieben Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere sechs Fachabteilungen: Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht (Abteilung 2), Kommunalabteilung (Abteilung 3), Polizeiabteilung (Abteilung 4), Bauen und Wohnen (Abteilung 5), Landesplanung (Abteilung 6) sowie Verfassungsschutz (Abteilung 7).
Die Taskforce Zivile Verteidigung koordiniert im Land Schleswig-Holstein die vier Säulen der zivilen Verteidigung mit den Aufgabenbereichen
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz
- Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
- Unterstützung der Streitkräfte.
Der Taskforce Zivile Verteidigung sind weitere Mitarbeiter von verschiedenen Akteuren zugeordnet, die nicht Teil der Landesregierung sind, wie z. B. die Bundeswehr mit dem Landeskommando Schleswig-Holstein, den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz – Landesverband Schleswig-Holstein und weiteren.
Ihre Aufgaben
Der Taskforce Zivile Verteidigung obliegt es, die Zivile Verteidigung bis zum Jahr 2029 wieder zu ertüchtigen. Sie arbeitet dabei in einem hochkomplexen System von Zuständigkeiten und Verantwortungen, in einem politischen Umfeld mit hohen Erwartungen und zu einem großen Teil unter erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Die Teilaufgaben der Zivilen Verteidigung sind vornehmlich solche der Bundesauftragsverwaltung. Dem Land und den schleswig-holsteinischen Kommunen obliegen dabei auch ureigene Aufgaben, wie z.B. die Vorplanungen zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionen.
Nahezu alle Fachministerien des Bundes und des Landes müssen in ihren Verantwortungsbereichen und innerhalb ihrer Hierarchien tätig werden. Den Innenministerien obliegt – neben ureigenen Aufgaben – dabei eine Koordinierungs- und Führungsrolle. Die hiesige Taskforce Zivile Verteidigung koordiniert und steuert außerdem die Erledigung der zahlreichen Aufgaben innerhalb der kommunalen Familien.
Dabei handelt es sich um Aufgaben, die nahezu seit dreißig Jahren kaum oder sogar gar nicht mehr erledigt worden sind. Wissensträgerinnen und -träger sind in den Verwaltungen nicht mehr vorhanden. Ohnehin lassen sich die alten Prozesse und Strukturen nicht ohne weiteres in die digitalisierte Verwaltungswirklichkeit übernehmen.
Wegen der politischen Bedeutung, des hohen Grades an Komplexität und der Einzigartigkeit der Aufgabenfelder bedarf es eines hohen Grades an Arbeitsplanung und Prozessstrukturierung. Ihre Aufgabe ist es, die Planungen der Taskforce vorzubereiten und die Aufgabenerledigung zu koordinieren. Sie arbeiten dabei eng mit der Taskforce-Leitung zusammen und unterstützen diese bei der Planung, etwa bei der Festlegung der Meilensteine und bei der Überwachung von Projektphasen. Neben der Vorbereitung von Gremienberichten und Sitzungen obliegt Ihnen außerdem die Planung und Durchführungen von Sitzungen der Taskforce. Sie koordinieren die fachliche Begleitung und Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten, die (Not-)Versorgung der Bevölkerung, der Unterstützung der Streitkräfte und übernehmen außerdem die Koordinierung und Planung der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Bei Ihrer Arbeit stimmen Sie sich eng mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie den anderen – v.a. den benachbarten nördlichen - Bundesländern ab.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Aufgabengebiet aufgrund der Agilität und Dynamik der Taskforce im Laufe der Zeit ändern kann.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrganges II und mehrjährige Berufserfahrung in der Funktionsebene der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Die Übernahme von Verantwortung ist für Sie selbstverständlich. Ihre Entscheidungen treffen Sie weitsichtig.
- Veränderungen gegenüber sind Sie aufgeschlossen und gestalten diese aktiv mit.
- Sie managen sich selbst unter Beachtung der Prioritäten des Arbeitsplatzes.
- die Fähigkeit, in der mündlichen und schriftlichen Darstellung auch komplexe Sachverhalte anschaulich zu erklären
- Kenntnisse methodischer und systematischer Rechtsanwendung
- Kenntnis verwaltungstechnischer Abläufe
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- eine schnelle Auffassungsgabe, Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit
- eine hohe – auch psychische – Belastbarkeit, Flexibilität
- ein ausgeprägtes Verständnis für die besonderen Belange der Taskforce und ihrer Aufgaben
- ein besonderes Maß an Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit
Zudem wäre wünschenswert:
- Kenntnisse und Erfahrung in Planungstechniken - Projektmanagement
- Erste Erfahrungen mit Projektmanagment-Tools
- Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken sowie zum konzeptionellen Arbeiten
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit der letzten Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte unter dem Stichwort „IV PTZV 17“ bis zum
5. September 2025
an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, -Personalreferat IV 13 - Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de).
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen Frau Marie Steinfatt (marie.steinfatt@im.landsh.de oder Telefon 0431/988-33 75) und der Personalreferent, Herr Sven Scholze (sven.scholze@im.landsh.deoder Telefon 0431-988/27 13), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Taskforce Guido Schlütz (guido.schluetz@im.landsh.de oder 0431/988-3457).
Letzte Aktualisierung am: 07.08.2025