Bewilligungsbehörden
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) sind vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragt, die Förderung umzusetzen. Für Informationen und Beratung stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Für Fragen zum Fonds und zu produktiven Investitionen in KMU
Innovationsfonds Schleswig-Holstein und einzelbetriebliche Investitionsförderung:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Förderlotsen der IB.SH
Tel. 0431 9905-3365
foerderlotse@ib-sh.de
www.ib-sh.de/foerderlotse (Kontaktformular für Rückrufwünsche)
Für Fragen zu Netzwerken, investiver Förderung und nachhaltiger Entwicklung
Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, kommunale Hafenbaumaßnahmen, Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen, Regionale Kooperationen, Innovationsorientierte Netzwerke, Digital Learning Campus, Bündelung der regionalen Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastrukturen, KI Anwendungszentrum, Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme, energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, nachhaltige städtische Mobilität, nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus in strukturschwachen Regionen Schleswig-Holsteins sowie Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
LPW-Beratungs- und Bewilligungsteam Regionale Projekte und Infrastrukturförderung
Tel. 0431 9905-2020
lpw@ib-sh.de
Für Fragen betrieblicher Innovationen, Forschung und Entwicklung
Ausbau der anwendungsnahen F+E-Infrastruktur, Verbund- und Kooperationsvorhaben, Betriebliche Innovationen, Einstiegsförderung für KMU – Transfer- und Hightech Bonus, Seed und SeedInvest Bonus, Neuartige Strukturen des Technologietransfers, Steigerung der Energieeffizienz und Treibhausgasreduzierung, Förderung von Investitionen im Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Andreas Fischer
Tel. 0431 66666-840
fischer@wtsh.de
Verwaltungsbehörde
Aufgabe der EFRE-Verwaltungsbehörde im Wirtschaftsministerium ist die inhaltliche und finanzielle Gesamtkoordination des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in Schleswig-Holstein. Sie ist angesiedelt im Referat 21 und trägt die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit, die Wirksamkeit und die ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung des Programms.
Die Kernaufgaben der Verwaltungsbehörde umfassen die Planung und Steuerung des Programms, das Finanzcontrolling, Monitoring, Evaluierung und Kommunikation. Die Verwaltungsbehörde legt die Verfahren für die Abwicklung der Förderung durch die Bewilligungsbehörden fest.
Kontakt EFRE Verwaltungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
EFRE Verwaltungsbehörde
Leitung: Anja-Verena Schmid
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
efre.schleswig-holstein@wimi.landsh.de
Bescheinigungsbehörde
Im EFRE Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 wird der Aufgabenbereich „Rechnungsführung“ weiterhin von einer separaten Behörde wahrgenommen. Diese Bescheinigungsbehörde ist dem Referat 12 im Wirtschaftsministerium zugeordnet. Die Bescheinigungsbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die Zahlungsabwicklung aller Mittel des EFRE Programm Schleswig-Holstein.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen bei der EU Kommission, die Erstellung und Einreichung der Rechnungslegung und Bestätigung der Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung sowie die Führung elektronischer Aufzeichnungen über alle Elemente der Rechnungslegung, einschließlich der Zahlungsanträge.
Kontakt EFRE Bescheinigungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
EFRE Bescheinigungsbehörde
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
steffen.heil@wimi.landsh.de
Prüfbehörde
Die Prüfbehörde ist Teil des Wirtschaftsministeriums und unabhängig vom Verwaltungs- und Kontrollsystem (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde und zwischengeschaltete Stellen). Sie prüft den Rechnungsabschluss der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde nach internationalen Standards. Mit Hilfe von Systemprüfungen untersucht die Prüfbehörde die Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems bei den programmbeteiligten Stellen. Ferner prüft sie Ausgaben sowohl bei den Bewilligungsbehörden als auch bei den Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern anhand einer statistischen Stichprobe nach dem Zufallsprinzip.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden jeweils zum 15. Februar in einem jährlichen Kontrollbericht zusammengefasst und der EU Kommission vorgelegt.
Kontakt EFRE Prüfbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
EFRE Prüfbehörde
Leitung: Frank Paulmann
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
pruefbehoerde@wimi.landsh.de