Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 bündelt die Regional- und Strukturförderung des Landes Schleswig-Holstein.
Letzte Aktualisierung: 15.02.2023
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW) bündelt Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und des Landes.
Ziele und Schwerpunkte
Das LPW verfolgt das Ziel, die Stärken des Landes weiter auszubauen, aber auch die strukturschwächeren Regionen zu unterstützen. Das Programm richtet sich unter anderem an gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften und Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen Rechts.
Schwerpunkte der Förderung sind die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Innovation und Technologietransfer zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Energiewende und Klimaschutz.
Die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) und die WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) sind vom Wirtschaftsministerium beauftragt, die Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft umzusetzen.
Fördermöglichkeiten
Bei vielen Fördermaßnahmen des LPW 2021-2027 ist eine Antragstellung jederzeit möglich, bei einigen Maßnahmen sind Förderaufrufe zu bestimmten Stichtagen vorgesehen. Wir informieren Sie mindestens drei Mal jährlich über geplante Förderaufrufe zum Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021) und die Förderrichtlinien bilden wesentliche Grundsätze der Förderung: mehr lesen
Informationen zu EFRE und GRW
EFRE 2021 - 2027
Schwerpunkte der Förderung sind die Stärkung der regionalen Innovationspotenziale, Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur, die Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes sowie Nachhaltigkeit im Binnenlandtourismus sowie der städtischen Mobilität.
Gemeinschaftsaufgabe "Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Schwerpunkte der Förderung sind gewerbliche Investitionen und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Ebenso werden nichtinvestive Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen, Kooperations- und Vernetzungsvorhaben in den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete) unterstützt.
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