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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Betrugsprävention und Beschwerdemanagement


Im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 werden Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes unternommen.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2024

Betrug und Korruption soll vorgebeugt und Interessenkonflikte vermieden werden. Im Verdachtsfall werden Hinweise über Verstöße entgegengenommen und diesen nachgegangen. Ebenso können Hinweise über mögliche Verstöße gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union und die UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben mitgeteilt werden. Diese werden dann einer Prüfung unterzogen.

Betrugs- und Korruptionsprävention

Die Vermeidung von Betrug und Korruption im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 nimmt einen hohen Stellenwert ein. Dazu sind unterschiedliche Prüfungen und Kontrollen im gesamten Antrags-, Bewilligungs- und Abwicklungsverfahren im Sinne einer Nulltoleranzpolitik vorgesehen. Ziel ist es, Betrug und Korruption vorzubeugen, betrügerische oder korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden. Erhärtet sich ein Verdacht, erfolgt eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Eine entsprechende Verpflichtung ist festgelegt in § 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen in Verbindung mit dem Landessubventionsgesetz. In Fällen von nachgewiesenem Betrug wird die zu Unrecht gewährte Förderung zurückgefordert.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Ein rechtmäßiger Einsatz der öffentlichen Mittel erfordert klare Regeln zur Vermeidung von und zur Abhilfe bei Interessenkonflikten. Der wesentliche Grundsatz abgeleitet unter anderem aus Artikel 61 der EU-Haushaltsordnung lautet: Wer einem Interessenkonflikt unterliegt, darf am konkreten Verfahren nicht mitwirken. Schon der Anschein eines Interessenkonflikts aufgrund objektiver Umstände muss vermieden werden. Die Vermeidung von Interessenkonflikten ist sowohl eine Aufgabe und Zielsetzung der Behörden, die an der Abwicklung der Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 beteiligt sind. Sie stellt aber auch eine wichtige Pflicht der Zuwendungsempfänger dar. Für sie können Interessenkonflikte insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe entstehen.

Berücksichtigung der UN-BRK und der Charta der Grundrechte in EFRE-Maßnahmen

Die Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) sowie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen grundlegende Voraussetzungen der EFRE-Förderung dar.

Die UN-BRK soll die strukturelle Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen verhindern und das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung stärken. In ihrem Vertragswerk definieren die Vereinten Nationen allgemeine Grundrechte von Menschen mit Behinderungen.

In der Charta der Grundrechte sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen enthalten, die in der Europäischen Union leben. In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt.

Mittel aus dem EFRE können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Achtung der UN-BRK und der EU-GRC gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) bei der Planung und Umsetzung von EFRE-Maßnahmen berücksichtigt wird. Sämtliche Kriterien und Verfahren für die Auswahl von zu fördernden Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 der EU-GRC Rechnung tragen sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Ein Verstoß kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union an das Land Schleswig-Holstein oder auch zu einem Widerruf des Förderbescheids für das betroffene Vorhaben führen.

Die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus verpflichtet die an der EFRE-Förderung des Landes Schleswig-Holstein beteiligten Stellen und Zuwendungsempfänger zur Einhaltung der UN-BRK und der EU-GRC in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.

Beschwerden über Verstöße oder Meldung von Verdachtsfällen

Dem Antragsstellenden bzw. dem Zuwendungsempfänger stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. In den Förderbescheiden erhalten Zuwendungsempfänger hier konkrete Rechtsbehelfsbelehrungen.

Darüber hinaus wurde ein alternatives Beschwerdemeldeverfahren eingerichtet. Jede Person kann direkt mit der EFRE-Verwaltungsbehörde als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bei Beschwerden außerhalb des nationalen Rechtschutzes, d.h. unterhalb der zuvor genannten Rechtsbehelfsmöglichkeiten, Kontakt aufnehmen und mögliche Rechtsverstöße oder Betrugs- und Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 melden.

Sofern Sie bei der Umsetzung eines aus dem EFRE geförderten Vorhabens Rechte gemäß der UN-BRK oder der Charta der Grundrechte der EU als verletzt ansehen, können Sie sich bei der EFRE-Verwaltungsbehörde beschweren. Bitte melden Sie dabei ausschließlich Fälle von möglichen Rechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021 – 2027 stehen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Vorgehensweise

Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Beschwerde konkret formuliert ist, Sie das betroffene Vorhaben aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 sowie die handelnde Stelle oder Person und den konkreten Sachverhalt benennen. Für die Bearbeitung werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Prüfung der Beschwerde

Jede Beschwerde wird dokumentiert. Die EFRE-Verwaltungsbehörde wird sich Ihrer Beschwerde annehmen. Dazu kann je nach Art des genannten mutmaßlichen Rechtsverstoßes eine Überprüfung des Sachverhaltes durch eine Vor-Ort-Prüfung oder durch Überprüfung sonstiger relevanter Unterlagen in Betracht kommen. Je konkreter Ihr Beschwerdetext ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der GRC oder der UN-BRK beziehungsweise Betrug oder Korruption aufgedeckt werden.

Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.

Kontakt

Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich oder per Email an:

Kontaktbox

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, EFRE Verwaltungsbehörde

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

Weitere Anlaufstellen

Sollten Sie mit Ihrem Anliegen zunächst nicht direkt auf die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zugehen wollen, stehen Ihnen auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten etwa für ein Gespräch zur Verfügung. Im Falle einer möglichen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten können Sie sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wenden. Im weiteren Verlauf kann Ihre Angelegenheit auch wiederum von der EFRE-Verwaltungsbehörde behandelt werden.

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