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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Förderaufrufe im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Geplante Förderaufrufe werden auf dieser Webseite angekündigt.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025

Vorankündigung von Förderaufrufen

In den meisten Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021) ist eine fortlaufende Antragstellung möglich. In einigen Richtlinien wird eine Antragstellung grundsätzlich oder zu besonderen Themenstellungen zu einem bestimmten Stichtag eröffnet (Förderaufruf bzw. Call).

Auf der folgenden Seite werden Förderaufrufe mindestens einen Monat vor Veröffentlichung vorangekündigt:

Zeitplan Vorankündigungen von Förderaufrufen (xls, 48KB, Datei ist barrierefrei)

Laufende Förderaufrufe

Call Stärkung Binnenlandtourismus

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden vielfältige investive wie nicht-investive Vorhaben.

Zu den nicht-investiven Vorhaben zählen:

  • Entwicklung nachhaltiger Angebote sowie Qualitätssteigerung
  • Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen
  • Planungen, Studien, Konzepte (inkl. Leistungen Dritter und Honoraraufträge)

Zu den investiven Vorhaben zählen:

  • Ausbau des touristischen Radnetzes Schleswig-Holsteins
  • Weiterentwicklung der Wanderinfrastruktur
  • Wassertourismus-Infrastruktur
  • Erlebnisorientierte Einrichtungen mit Binnenlandbezug
  • Verbesserungen der touristischen Mobilität 

Zielgruppe des Förderaufrufs

Förderberechtigt sind Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise oder sonstige im Tourismus tätige juristische Personen. Diese dürfen nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein oder müssen ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes im öffentlichen Auftrag und im Fördergebiet einsetzen. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben muss in den, in der Beherbergungsstatistik als „Holsteinische Schweiz“ oder „Übriges Schleswig-Holstein“ ausgewiesenen Regionen erfolgen.    

Budget

Das Budget des Förderaufrufs beträgt rd. 6,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Mehr Informationen bei der IB.SH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der IB.SH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs herunterladen: Zur IB.SH-Webseite

Call Open Innovation

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden die Einrichtung von Open Source Program Offices (OSPO) in einzelnen Unternehmen sowie die Errichtung und der Betrieb eines übergreifenden OSPO-Netzwerks.

Zielgruppe des Förderaufrufs

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben muss in Schleswig-Holstein erfolgen.

Budget

Das Budget des Förderaufrufs beträgt 3 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Mehr Informationen bei der WTSH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der WTSH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs herunterladen. WTSH - Open Innovation

2. Call Energiewende

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden Forschungs- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.  Dabei fokussiert sich dieser Aufruf auf die Entwicklung kritischer umweltschonender und ressourceneffizienter Technologien in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Energiespeicher, Netze und Systeme.  

Zielgruppe des Förderaufrufs

Förderberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen)
  • Ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird,
  • Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben muss in Schleswig-Holstein erfolgen.

Budget

Das Budget des Förderaufrufs beträgt 19 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Weitere Informationen bei der WTSH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der WTSH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs sowie die Dokumente herunterladen: https://wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf

Beendete Förderaufrufe

FIT-Verbund-Call – Kritische Technologien

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur anteiligen Finanzierung von Personal- sowie Restkosten bei Verbünden zu kritischen Technologien.

Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben i. S. der Ziffer 2.4 der FIT-Richtlinie. Die Vorhaben zielen darauf, mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft kritische Technologien in disziplinübergreifender Zusammenarbeit zu entwickeln und zu validieren.  
Kleinstunternehmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) werden vorrangig gefördert. Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein.

Das Budget des Förderaufrufs beträgt 11,4 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Die Einreichungsfrist endete am 30.06.2025.

Weitere Informationen zum Förderaufruf sowie den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite der WTSH: FIT-Call-Krit Tech

FIT Geräte-Call

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur anteiligen Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Bereich Energiewende & grüne Mobilität.

Gefördert werden ausschließlich Anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie „Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers“.

Fördergegenstand sind neue anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen oder Erweiterungen bereits bestehender Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen, welche Forschung auf hohem wissenschaftlichen und technischen Niveau und einen Technologie- sowie Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft ermöglichen. 

Förderberechtigt sind Einrichtungen gemäß Ziffer 3.1.1 der FIT-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind demnach staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein. 

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 1,8 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Die Einreichungsfrist endete am 30.06.2025.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der WTSH: FIT Geräte Call 2024

Call Nachhaltige Wasserstoff-Wirtschaft

Gefördert werden Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse nach Artikel 41 der AGVO und solche, zur Durchführung erforderlicher Studien für die Vorbereitung von Investitionen (z.B. vorgeschaltete Machbarkeitsstudien) nach Artikel 49 der AGVO.

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Umsetzung der Vorhaben muss in Schleswig-Holstein erfolgen. Das Budget des Förderaufrufs beträgt 10 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln. 

Die Einreichungsfrist ist mit dem 20. Juni 2025 abgelaufen.

Weitere Informationen finden Sie hier: WTSH - Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft

Energiewende in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur Unterstützung der Energiewende in Schleswig-Holstein. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen war am 09.08.2024.

Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz (Modul 1), zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien (Modul 2) und zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Modul 3). Der Förderaufruf richtete sich an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen), ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sowie Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 12 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln, wobei jeweils 4 Millionen Euro auf die einzelnen Module entfallen sollen.

Weitere Informationen: https://wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf

Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität (1. und 2. Förderaufruf)

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport plant für die EFRE-Periode 2021-2027 die Förderung von Projekten der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Fördermaßnahme zielt auf die städtische Verkehrswende durch Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr, den Umbau von Verkehrsflächen und den Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes. Damit soll der motorisierte Individualverkehr verringert sowie nicht motorisierte Verkehrsarten und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Die Förderaufrufe richteten sich an Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Antrags- und zuwendungsberechtigt waren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System ausgewiesen sind.

Das Budget der Förderaufrufe betrug rund 9,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Die Antragsfrist zum 2. Förderaufruf endete am 30. November 2023.

Digital Learning Campus (DLC)

Ausgeschrieben wurden DLC-Lern- und Kollaborationsorte zu Future Skills mit einem Schwerpunkt auf KI sowie ein vernetzender DLC-Entwicklungshub.

Eine Beteiligung am Förderaufruf war landesweit möglich. Antragsberechtigt waren staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft (z.B. Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften), Kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen (mit Ausnahme der allgemeinbildenden Schulen), Regionale Berufsbildungszentren und kommunale Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen.

Das Budget des Förderaufrufes betrug 15 Millionen Euro.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Zum Projektaufruf: Digital Learning Campus

Die Antragsfrist endete am 3. Mai 2023.

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