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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Energiewende voranbringen


Mit einem Förderprogramm unterstützt das Land Forschungs- und Verbundvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Energiespeicher sowie Netze und Systeme.

Letzte Aktualisierung: 05.04.2024

Ein Solarpanel und Windräder in einem Rapsfeld
Unterstützt werden auch Forschungsprojekte zu Erneuerbaren Energien.

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur Unterstützung der Energiewende in Schleswig-Holstein.

Fördermaßnahme mit drei Modulen

Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz (Modul 1), zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien (Modul 2) und zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Modul 3), indem sie die Erprobung und Weiterentwicklung von klimaschutz- und energiewenderelevanten Technologien und Anwendungen in der Praxis wissenschaftlich begleitet. Wichtig dabei sind der Systemgedanke und die Sektorenkopplung, also die intelligente Verzahnung der Sektoren Energie – Wärme/Kälte – Mobilität – Industrie und ihre Durchdringung mit Erneuerbaren Energien.

Zielgruppe des Förderaufrufs

Der Förderaufruf richtet sich an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen), ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sowie Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben soll grundsätzlich in Schleswig-Holstein erfolgen. Bei Verbundvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb Schleswig-Holsteins (bevorzugt aus benachbarten Regionen, z.B. aus der Metropolregion Hamburg oder den norddeutschen Bundesländern oder Ostseeanrainerstaaten) finanziell unterstützt werden, wenn das Projekt klare Vorteile für Schleswig-Holstein erwarten lässt und keine geeigneten Partner in Schleswig-Holstein ansässig sind.

Budget

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 12 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln, wobei jeweils 4 Millionen Euro auf die einzelnen Module entfallen sollen.

Mehr Informationen bei der WTSH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der WTSH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs herunterladen (siehe "Dokumente"): https://wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf

Bis zum 05.07.2024 können Projektskizzen eingereicht werden (Stufe 1). Nach Aufforderung zur Abgabe eines formalen Antrages auf Förderung (2. Stufe) haben die Antragstellenden drei Monate Zeit, die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

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