Die Gestaltung des ländlichen Raums zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen und ökologischen Gebiet und zu einem attraktiven und sozial lebenswerten Lebensraum wird auch für die künftige Förderperiode des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)" eine wichtige Herausforderung sein.
Innerhalb ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördert die EU die Entwicklung ländlicher Räume mithilfe des ELER. Die neue Förderphase hat Anfang 2023 begonnen. In den Jahren 2021 und 2022, also der Zeit zwischen beiden Förderphasen, hat eine Übergangsverordnung den formalen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik gebildet.
In Deutschland entschied bislang jedes Bundesland in einem eigenen Programm, wie es die ELER-Gelder einsetzt. Für die neue Förderphase 2023-2027 regelt dies der GAP-Strategieplan für ganz Deutschland für ganz Deutschland. Er enthält auch die jeweiligen Ziele und Maßnahmen, die die einzelnen Bundesländer für sich definieren.
Die Mehrheit der Menschen lebt in Schleswig-Holstein im ländlichen Raum – und sie leben gern dort. Sie sind eng verbunden mit der Land- und Forstwirtschaft, mit der reichhaltigen Kultur- und attraktiven Naturlandschaft. Die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse nach optimal ausgerichteten Verkehrsnetzen, sauberer Luft, schnellem Internet, nach Schulen und Kindergärten sowie guter Versorgung im Alter unterscheiden sich im Kern zwischen der Stadt- und Landbevölkerung kaum. Lösungsansätze in ländlichen Regionen sind aber komplexer und bedürfen des dörflichen Engagements sowie Initialideen von Einzelnen.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds ist ein Finanzierungselement, mit dem mehr Umwelt- und Klimaschutz, eine stärkere Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und Innovationen, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie die Attraktivität des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein vorangebracht werden können.
Schleswig-Holstein bringt sich mit eigenen Fördermaßnahmen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans in die Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein.
Diese Fördermaßnahmen werden in Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2023-2027 umgesetzt:
Erstmals wurde mit der EU-Förderperiode 2023-2027 für die Bundesrepublik Deutschland ein nationaler GAP-Strategieplan erstellt. Auf der Grundlage von zentralen EU-Vorgaben und auf Basis des nationalen Strategieplans hat Schleswig-Holstein das Landesprogramm ländlicher Raum 2023-2027 als einen Teil des deutschen GAP-Strategieplans erstellt. Für die durchgeführten Investitionen sind die Vorschriften über die Gewährleistung der Publizität gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/120 vom 21. Dezember 2021 (Anhang III) einzuhalten.
Der regionale Begleitausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Bundes- und Landesregierung, der lokalen Aktionsgruppen sowie Sprecherinnen und Sprecher folgender Partnerbereiche zusammen:
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt und Naturschutz
kommunale Gebietskörperschaften
Wirtschaft und Arbeit
übergreifende Politikbereiche.
Der regionale Begleitausschuss für die Förderperiode 2023 – 2027 hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 konstituiert.
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