Die Unterstützung des Schiffbaus hat weltweit eine jahrzehntelange Tradition. Viele Regierungen wählten den Schiffbau als Schlüsselindustrie zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Länder aus, da er aufgrund seiner Eigenschaft als Querschnittsindustrie Wachstumsimpulse auf viele andere Branchen ausübt. Dazu gehört auch das Interesse, eigenes Know-how für den Marineschiffbau zu entwickeln.
EU-Rechtskonforme Schiffbauhilfen
Direkte Schiffbaubeihilfen innerhalb der EU sind seit 2005 untersagt und nur noch in Form der im "Shipbuilding Framework" geregelten Hilfen wie z. B. für Forschung, Entwicklung und Innovationen zugelassen. Die Landesbürgschaften der Küstenbundesländer zur Unterstützung der Schiffbauindustrie sind von der EU-Kommission genehmigt und unter bestimmten Bedingungen (u. a. 80-prozentige Absicherung, risikogerechte Bepreisung, Projektsicht) als beihilfefrei eingestuft.
Dieses Förderinstrument ist projektbezogen und an konkrete Aufträge gebunden. Es kann sowohl für die Bauzeitfinanzierung einer Werft als auch für die Kaufpreisfinanzierung eines Reeders eingesetzt werden. Bürgschaften können insbesondere zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten übernommen werden.
Das Förderprogramm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" unterstützt Werften bei der Einführung schiffbaulicher Innovationen in den Markt. Das Bundesprogramm, das von den norddeutschen Küstenländern kofinanziert wird, fördert erstmalige industrielle Anwendungen innovativer Produkte und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie von Offshore-Strukturen auf deutschen Werften.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Schiffsbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften mit Sitz und Fertigungsstätte in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Tochtergesellschaften, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Anteile dieses Unternehmens hält.
Es müssen signifikante Vorteile aus schiffbaulichen Innovationen gegeben sein, d. h. nachweisbare Verbesserungen der Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit eines Schiffes bzw. einer Offshore-Struktur, des Produktionsprozesses beim Antragsteller oder von Qualität und Leistung im Umweltbereich. Das Förderprogramm hilft auch schleswig-holsteinischen Werften, ihren technologischen Vorsprung gegenüber der weltweiten Konkurrenz zu halten und auszubauen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
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