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Thema : Schiffbau-Förderung

Schiffbau-Förderung


Der Schiffbau gehört zum Kern der maritimen Wirtschaft im Land. Eine Förderung darf aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Letzte Aktualisierung: 19.06.2026

Vier Männer in Arbeitskleidung stehen an einem Schiffsrumpf.
Der Schiffbau kann als Querschnittsindustrie Wachstumsimpulse für viele andere Branchen geben.

Die Unterstützung des Schiffbaus hat weltweit eine jahrzehntelange Tradition. Viele Regierungen wählten den Schiffbau als Schlüsselindustrie zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Länder aus, da er aufgrund seiner Eigenschaft als Querschnittsindustrie Wachstumsimpulse auf viele andere Branchen ausübt. Dazu gehört auch das Interesse, eigenes Know-how für den Marineschiffbau zu entwickeln.

EU-Rechtskonforme Schiffbauhilfen

Direkte Schiffbaubeihilfen innerhalb der EU sind seit 2005 untersagt und nur noch in Form der im "Shipbuilding Framework" geregelten Hilfen wie z. B. für Forschung, Entwicklung und Innovationen zugelassen. Die Landesbürgschaften der Küstenbundesländer zur Unterstützung der Schiffbauindustrie sind von der EU-Kommission genehmigt und unter bestimmten Bedingungen (u. a. 80-prozentige Absicherung, risikogerechte Bepreisung, Projektsicht) als beihilfefrei eingestuft.

Dieses Förderinstrument ist projektbezogen und an konkrete Aufträge gebunden. Es kann sowohl für die Bauzeitfinanzierung einer Werft als auch für die Kaufpreisfinanzierung eines Reeders eingesetzt werden. Bürgschaften können insbesondere zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten übernommen werden.

Zudem wurde im Februar 2026 der Schiffbau in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes aufgenommen.

Förderprogramm "Innovativer Schiffbau"

Das Förderprogramm "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" unterstützt Werften bei der Einführung schiffbaulicher Innovationen in den Markt. Das Bundesprogramm, das von den norddeutschen Küstenländern kofinanziert wird, fördert erstmalige industrielle Anwendungen innovativer Produkte und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von zivilen Schiffen (u. a. Handelsschiffe, Spezialschiffe, Yachten, Forschungsschiffe, Fähren) mit Eigenantrieb, sowie von Offshore-Strukturen auf deutschen Werften.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittelgroße Werften werden durch höhere Fördersätze besonders gefördert.

Die Fördergelder werden grundsätzlich zu zwei Dritteln aus Haushaltsmitteln des Bundes sowie zu einem Drittel aus Haushaltsmitteln des jeweiligen Bundeslandes gewährt, in dem der Antragstellende seinen Sitz und Geschäftsbetrieb hat (Kofinanzierung).

Es müssen signifikante Vorteile aus schiffbaulichen Innovationen gegeben sein, d. h. nachweisbare Verbesserungen der Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit eines Schiffes bzw. einer Offshore-Struktur, des Produktionsprozesses beim Antragsteller oder von Qualität und Leistung im Umweltbereich. Das Förderprogramm hilft auch schleswig-holsteinischen Werften, ihren technologischen Vorsprung gegenüber der weltweiten Konkurrenz zu halten und auszubauen.

Kontakt

Kontaktbox Schiffbauförderung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

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