Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein enthält 118 Handlungsempfehlungen für die Kommunen, den Tourismus und die Landesregierung. Hier zeigen wir Ihnen, ob die jeweilige Empfehlung noch am Anfang, bereits in der Umsetzung oder schon am Ziel angelangt ist. Dadurch schaffen wir für alle Beteiligten Transparenz in der Umsetzung des Sportlandes Schleswig-Holstein.
1. Bewegung und Sport in der Kommune
Sport in seiner Vielfalt ist auch wertvoll für Städte und Gemeinden und sollte daher vielerorts stattfinden können.
Bewegung und Sport in den Bildungseinrichtungen
Förderprogramm "Kinder in Bewegung" ausbauen
Status
Empfehlung 1: Das bestehende Programm "Kinder in Bewegung" inklusive der Initiative "Kein Kind ohne Sport" wird evaluiert und deutlich ausgebaut. Dies geschieht gemeinsam zwischen betroffenen Ministerien der Landesregierung, Landessportverband und ggf. weiteren Experten.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 2: Als wesentlicher Baustein wird in dieses Programm ein "Bewegungscheck" integriert, mit dessen Hilfe die motorischen Grundfähigkeiten der Kinder erfasst und analysiert werden.
Die Umsetzung ist auf dem Weg.
Qualifikation des Personals in den Kindertageseinrichtungen im Bereich Bewegung verbessern
Status
Empfehlung 3: Aus sportfachlicher Sicht solle es in jeder Kindertageseinrichtung eine:n ausgebildete:n "Bewegungsbeauftragte:n" zur Durchführung einer täglichen angeleiteten Bewegungszeit geben. Aus Sicht des MSGJFS kann ein solches Vorhaben ausschließlich auf Freiwilligkeit der Einrichtungen beruhen. Damit geht einher, dass die pädagogisch-konzeptionelle, personelle, räumliche sowie finanzielle Verantwortung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bei dem Einrichtungsträger liegt.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 4: In die Ausbildung der Erzieher:innen wird ein Modul "Bewegung / Bewegungserziehung" integriert.
Die Umsetzung ist geplant.
Sportunterricht in den Grund- und weiterführenden Schulen sichern
Status
Empfehlung 5: Es wird angestrebt, in allen Schulen des Landes den Pflichtsportunterricht nach Lehrplan zu sichern und durchzuführen.
Die Umsetzung ist auf dem Weg.
Empfehlung 6: Angestrebt wird eine durchgängige dritte Sportstunde in allen Klassenstufen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 7: Der Sportunterricht in den Schulen wird von ausgebildeten Sportlehrkräften angeboten.
Die Umsetzung ist auf dem Weg.
Bewegungskindergarten und Bewegte Schule fördern
Status
Empfehlung 8: Mit dem Ziel einer täglichen Bewegungszeit werden das Qualitätssiegel "Anerkannter Bewegungskindergarten" und das Konzept "Bewegte Schule" verstärkt kommuniziert und gefördert.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 9: Zur Zielerreichung erarbeiten die verantwortlichen Landesressorts gemeinsam mit den Kommunen und dem Landessportverband ein Umsetzungskonzept.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 10: Schulhöfe und Schulräume sollen in Schleswig-Holstein bewegungsfreundlich gestaltet werden. Sofern die Gegebenheiten dies ermöglichen, sind die Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet.
Die Umsetzung ist geplant.
Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen ausbauen
Status
Empfehlung 11: Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen / Jugendverbänden werden organisatorisch und finanziell weiter gefördert.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 12: Die finanzielle Förderung der Übungsleiter:innen muss ausgebaut werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 13: Schüler:innen in den Profilfächern der Oberstufe (12-13) sowie in vergleichbaren Schulformen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, Lizenzen im Sportbereich zu erwerben.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 14: Zur Erleichterung der Erstellung der notwendigen Betreuungskonzepte und -vereinbarungen mit den notwendigen Anforderungen sollen organisatorische Hilfen in Form einer Veröffentlichung (Benennung der Institutionen, Materialien für die Umsetzung, best-practice-Beispiele) angeboten werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Bewegung und Sport im offenen Ganztag
Status
Empfehlung 15: Ausbau der Bewegungs- und Sportangebote im offenen Ganztag.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 16: Einbindung der Sportvereine im Zusammenhang mit außerunterrichtlichen Bewegungs- und Sportangeboten als erste Ansprechpartner für Kooperationen im offenen Ganztag.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 17: Koordinierung und Qualitätssicherung der Sport- und Bewegungsangebote durch eine sinnvolle Vernetzung schulischer und außerschulischer Bildungsangebote.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 18: Bund und Land müssen die Finanzierung außerunterrichtlicher Bewegungs- und Sportangebote sicherstellen, sofern die Kosten nicht durch Elternbeiträge für Ganztagsangebote abgedeckt werden.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Hochschulen und Studierende einbeziehen
Status
Empfehlung 19: Ein ehrenamtliches Engagement im Sportverein bietet in Zukunft bessere Chancen bei den Eingangsvoraussetzungen zu bestimmten Studiengängen (credit points).
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 20: In den Studiengängen im Bereich "Sportwissenschaft" sollen verstärkt Möglichkeiten zum Erwerb von Übungsleiterlizenzen angeboten werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 21: Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung der Sportlehrkräfte an unseren Universitäten sollte in den Basissportarten bzw. in den wichtigsten Bewegungsfeldern liegen (Bewegen an Geräten, Leichtathletik, Mannschaftsspiele und Rückschlagspiele).
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 22: Darüber hinaus sollten in der Sportlehrerausbildung Dozenten und Lehrbeauftragte in den Sportarten bzw. Bewegungsfeldern, die nicht durch das vorhandene Personal abgedeckt werden, erfahrene, das heißt anerkannt zertifizierte Praktiker mit Sportartschwerpunkten und nachgewiesener fachdidaktischer Expertise – auch erworben im Berufsfeld Schule – eingesetzt werden. Darüber hinaus kann auch ein Einsatz von qualifiziertem Lehrpersonal in Kooperation mit den Fachverbänden und durch erfahrende lizensierte Trainer in Betracht kommen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Bewegungsräume und Sportanlagen
Sportinfrastruktur sanieren und modernisieren
Status
Empfehlung 23: Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und bedarfsorientierten Anpassung der Sportinfrastruktur. Finanzmittel für Sanierungen müssen dafür einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Auch Abriss und Neubau müssen förderbar sein, wenn dadurch Effizienzgewinne erzielt werden können.
Die Landesregierung hat die Kommunen seit 2020 mit 24,2 Millionen Euro bei der Sanierung der Sportinfrastruktur unterstützt. Mit den Eigenanteilen der Kommunen wurden rund insgesamt rund 50 Millionen Euro in die Sanierungen investiert; von 2020 bis 2025 also jährlich rund 10 Millionen Euro.
Empfehlung 24: Kommunen, der Landessportverband und das Land Schleswig-Holstein unterstützen weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Sportvereine bei der Sanierung, Modernisierung und bedarfsorientierten Anpassung ihrer Sportinfrastruktur.
Je nach verfügbaren Haushaltsmitteln wird die Sanierungsoffensive für die Sportstätteninfrastruktur dauerhaft fortgeführt.
Offen zugängliche Sport- und Bewegungsräume schaffen
Status
Empfehlung 25: Offen zugängliche und insbesondere generationsübergreifende Sport- und Bewegungsräume in den Kommunen werden ausgebaut und stärker gefördert.
Eine Zuschussförderung von "Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer kommunalen Sportentwicklungsplanung" mit maximal 25.000 Euro pro Maßnahme ist seit vielen Jahren ein festes Angebot für schleswig-holsteinische Kommunen sowie Sportvereine und -verbände. Ziel ist es, dem zunehmenden Bewegungsmangel entgegenzuwirken. Seit 2016 wurden auf diese Weise rund 534.000 Euro für insgesamt 28 Projekte mit insgesamt 2,65 Mio. Euro zugewendet.
Die Formate reichen dabei von so genannten Bewegungsräumen, Sportparks oder Parcours mit unterschiedlich aufwendiger Geräte- und Hilfsmittelausstattung bis hin zu sehr niedrigschwelligen Angeboten wie der Anschaffung von Sport-Boxen.
Empfehlung 26: Die Weiterentwicklung kommunaler öffentlicher Bewegungsräume wird über das bisherige Maß hinaus von der Landesregierung gefördert. Bei der Bezuschussung sollen auch Fördermittel anderer Ressorts (Umwelt, Landesplanung / Stadtplanung) zur Anwendung kommen.
Siehe Handlungsempfehlung Nr. 25. Bei der Förderung sind vereinzelt auch Zuwendungen, z.B. aus dem Programm "AktivRegion", gewährt worden.
Innovativen und nachhaltigen Sportanlagenbau fördern
Status
Empfehlung 27: Das Land Schleswig-Holstein richtet gemeinsam mit Vertreter:innen der Wissenschaft (Sport- und Gesundheitswissenschaft), dem Landessportverband, der kommunalen Landesverbände, Architekten, Stadtplaner:innen und ggf. weiteren Akteuren ein Innovationszentrum für nachhaltige und zukunftsorientierte Sport- und Bewegungsräume ein. In diesem Zentrum sollen die Kompetenzen aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen mit dem Handlungswissen der Akteure aus der Praxis verbunden werden, um eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Vereine und Verbände zu schaffen. Dieses Innovationszentrum wird mit den notwendigen Mitteln ausgestattet, um entsprechende Sport- und Bewegungsräume in Modellprojekten zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Bei dem "Innovationszentrum" muss es sich nicht zwingend um ein Gebäude handeln. Es kann auch aus einer Bündelung der Kompetenzen im oben genannten Sinn etabliert werden, die als Ansprech- und Beratungsstelle fungieren kann.
Die Umsetzung ist geplant.
Sportangebote und Information
Sportangebot bedarfsorientiert anpassen
Status
Empfehlung 28: Die Bewegungs- und Sportmöglichkeiten für (bisher weniger sportaffine) Zielgruppen werden im Rahmen von Beteiligungsprozessen bedarfsorientiert ausgebaut.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 29: In diesem Zusammenhang wird den Städten, Gemeinden und Kreisen empfohlen, Modellprojekte für Zielgruppen (zum Beispiel Ältere, Menschen mit Behinderung) ideell und finanziell zu fördern.
Die Umsetzung ist geplant.
Sportangebot bedarfsorientiert anpassen
Status
Empfehlung 30: Die Kommunen etablieren – in Abstimmung mit der Digitalisierung im organisierten Sport (vgl. Handlungsfeld 2 "Sportvereine und Sportverbände") – digitale Anwendungen für eine Erleichterung des Sportzugangs und des Sportstättenmanagements.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 31: Die Kommunalen Landesverbände, der Landessportverband und die Landesregierung unterstützen die Kommunen bei dieser Aufgabe durch die Erarbeitung eines Schemas für die benötigten Grunddaten, durch Informationen über vorliegende Standardprogramme und best-practice-Beispiele.
Die Umsetzung ist geplant.
Stellung des Sports in der Kommune
Bewegung, Sport und Gesundheit fördern
Status
Empfehlung 32: Die Kommunen fördern und würdigen weiterhin im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die gesellschaftlichen und gemeinwohlorientierten Leistungen des vereinsorganisierten Sports.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 33: Bei kommunalen Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen, insbesondere bei baulichen Planungen, sollen die Belange von Sport und Bewegung von Anfang an mitbedacht werden, zum Beispiel durch die Einbindung der Akteure des kommunalen Sports in den entsprechenden Prozessen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 34: Aus sportfachlicher Sicht ist ein zentraler Zugang zur Kommune für alle Belange von Bewegung und Sport sinnvoll. Dieser dient neben originären Verwaltungstätigkeiten der Koordination, der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bewegung und Sport.
Die Umsetzung ist geplant.
Sport in der Kommunalpolitik verankern
Status
Empfehlung 35: Um die Bedeutung von Bewegung und Sport unserer Städte, Gemeinden und Kreise hervorzuheben, ist es aus sportfachlicher Sicht wünschenswert, dass die Städte, Gemeinden und Kreise das Thema Sport und Bewegung in einem politischen Ausschuss verankern.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 36: Das Land und die Sportverbände bitten die Fraktionen und Mitglieder in den Organen der Stadt- und Gemeindevertretungen sowie den Kreistagen die Vertretungen von lokalen Dachorganisationen des Sports (je nach Größe der Kommune zum Beispiel Netzwerk Sport, Kreissportverband, einzelne Sportvereine) als sachkundige Dritte oder Bürger:innen die politische Arbeit einzubeziehen.
Die Umsetzung ist geplant.
Kommunale Sportentwicklungsplanungen erstellen
Status
Empfehlung 37: Sofern Kommunen allein oder in interkommunaler Zusammenarbeit (vgl. "Interkommunale Sportentwicklungsplanung ausbauen") partizipative kommunale Sportentwicklungsplanungen durchführen, werden sie vom Land gefördert.
Für die Durchführung von Sportentwicklungsplanungen von Kommunen gewährt die Landesregierung Zuschüsse. Interkommunale Planungsansätze werden bei der Bezuschussung vorrangig berücksichtigt. Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine und -verbände, Bundessportfachverbände sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.
Empfehlung 38: Um die inhaltlichen Barrieren für derartige Planungen zu senken, erarbeitet das Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landessportverband einen Handlungsleitfaden bzw. eine Checkliste für die Gemeinden und Städte (Broschüre, digital).
Die Umsetzung ist geplant.
Interkommunale Sportentwicklungsplanung ausbauen
Status
Empfehlung 39: Städte, Gemeinden und Kreise vernetzen sich stärker, um ein attraktives Sport- und Bewegungsangebot vorzuhalten. Dabei sind insbesondere im ländlichen Raum Formen der interkommunalen und der vereinsübergreifenden Zusammenarbeit (zum Beispiel durch interkommunale Sportentwicklungsplanung) sowie die gemeinsame Entwicklung digitaler Anwendungen (siehe "Digitale Informationsstrategien nutzen") in den Blick zu nehmen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 40: Bei der Bezuschussung von Sportentwicklungsplanungen durch das Land finden interkommunale und kreisweite Planungen eine besondere Beachtung.
Für die Durchführung von Sportentwicklungsplanungen von Kommunen gewährt die Landesregierung Zuschüsse. Interkommunale Planungsansätze werden bei der Bezuschussung vorrangig berücksichtigt. Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ), schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine und -verbände, Bundessportfachverbände sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.
Empfehlung 41: Die gemeinsame Nutzung von Sportanlagen und auch ein möglicher Rückbau von Sportanlagen im Zuge einer effizienteren Auslastung der Infrastruktur durch interkommunale Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen darf kein Tabu sein.
Die Umsetzung ist geplant.
2. Sport und Bewegung im Sportverein und -verband
Der organisierte Sport mit seinem Ehrenamt bietet nahezu überall im Land Sportmöglichkeiten an und gerät dabei zunehmend unter Druck.
Angebots- und Organisationsentwicklung
Angebots- und Organisationsentwicklungen in den Sportvereinen und Sportverbänden modernisieren
Status
Empfehlung 42: Der Landessportverband Schleswig-Holstein unterstützt seine Vereine und Verbände beim Aufbau und bei der Durchführung von gezielten Programmen und Projekten im Bereich der Lebenswelten/ Settings wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Quartieren, Unternehmen und Pflegeeinrichtungen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Präventionsgesetz sowie das Schul- und Pflegegesetz. Die Vereine im Landessportverband sollen befähigt werden, gezielte Angebote in den Lebenswelten/ Settings zu konzipieren und vor Ort durchzuführen. Die vom organisierten Sport subsidiär übernommenen Aufgaben sollen von den Trägern finanziell gefördert werden.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 43: Der Landessportverband Schleswig-Holstein kommuniziert gute Beispiele zur Vereinsentwicklung und bietet hierzu Fortbildungen an. Dabei wird auch über die Grenzen des organisierten Sports hinausgedacht und geprüft, ob gute Beispiele aus anderen gesellschaftlichen Bereichen auf den Sport übertragen werden können.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 44: Die Sportvereine entwickeln über Zukunftswerkstätten oder andere Instrumente Handlungsstrategien zur Sicherung und zur Weiterentwicklung des Vereins. Die Sportvereine werden durch den Landessportverband Schleswig-Holstein, die Kreissportverbände und sportwissenschaftliche Einrichtungen bei der Entwicklung von Vereinsstrategien durch eine systemische Fach-, Organisations- und Prozessberatung sowie durch eine Ausweitung der Vereinsmanagementausbildung unterstützt. Die Sportvereine können ausgebildete Vereinsberater:innen bei allen Fragen zur Vereinsentwicklung einbeziehen und sich deren Know-how zunutze machen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 45: Der Landessportverband Schleswig-Holstein intensiviert die Moderation der Kommunikation zwischen den Landesfachverbänden mit dem Ziel, eine engere Kooperation, insbesondere der kleineren Verbände, zu erreichen. Dabei steuert er auch eine Diskussion über eine Veränderung der bisherigen Struktur der Fachverbände.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 46: Die Sportvereine profilieren sich als anerkannte Träger der Jugendhilfe, indem sie die überfachliche Jugendarbeit ausbauen und die formalen Strukturen (z.B. Jugendvorstand, demokratische Teilhabe, Jugendbudget, Sitz im Vorstand) deutlich verstärken und systematisieren.
Die Umsetzung ist geplant.
Kreissportverbände und Landesfachverbände bieten mehr Service für die Vereine
Status
Empfehlung 47: Um allen Sportvereinen eine gute Unterstützung zukommen zu lassen, verstärken die Kreissportverbände und Landesfachverbände deutlich die Vereinsberatung zur Weiterentwicklung der örtlichen Sportvereine, möglichst mit hauptamtlichen Stellen. Sie erarbeiten dafür gemeinsam mit dem Landessportverband eine Strategie.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 48: Die Landesfachverbände unterstützen ihre Mitgliedsvereine durch eine bessere Beratung im fachlichen Bereich wie z.B. in Qualifizierungsfragen, im Schiedsrichterwesen oder bei der Weiterentwicklung der Sportarten.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 49: In den Kreissportverbänden und Landesfachverbänden gibt es eine Jugendvertretung und einen Jugendbeauftragten mit den entsprechenden Kenntnissen.
Die Umsetzung ist geplant.
Digitalisierung konsequent einsetzen
Status
Empfehlung 50: Die Landesfachverbände, die Kreissportverbände und der Landessportverband Schleswig-Holstein erarbeiten für die Mitgliedsvereine Strategien für Erleichterungen durch digitale Anwendungen. Um die Kosten niedrig zu halten, erarbeiten sie möglichst zentral zu nutzende Anwendungen und bieten umfangreiche Schulungen für die Sportvereine an. Die Sportvereine wenden die standardisierten Softwarelösungen an.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 51: Zur Finanzierung bemühen sich der Landessportverband Schleswig-Holstein, die Landesfachverbände und die Kreissportverbände um ein langfristiges Sponsorship. Landesregierung und Kommunen fördern digitale Anwendungen in den Sportvereinen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Mitarbeit in Sportvereinen und Sportverbänden
Neue Formen der Mitarbeit entwickeln
Status
Empfehlung 52: Die Sportvereine und -verbände entwickeln neue Formen der Mitarbeit im Verein / Verband, indem beispielsweise projektorientierte Mitarbeit verstärkt ermöglicht wird.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 53: Die Sportvereine und -verbände bauen in Absprache mit den Trägern des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahrs im Sport ihre Stellen aus.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 54: Die Sportvereine und -verbände werden in zunehmendem Maße Arbeitgeber für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die Umsetzung ist geplant.
Die Engagementstrategie des Landes umsetzen und die Ehrenamtskarte ausbauen
Status
Empfehlung 55: Die Engagementstrategien der Kommunen und des Landes berücksichtigen die Belange der Sportvereine und -verbände.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 56: Das Land Schleswig-Holstein erarbeitet gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Ehrenamt.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 57: Die Anerkennung von Bildungsurlauben ist zu erweitern und in der vorliegenden Richtlinie ehrenamtsfreundlicher zu gestalten
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 58: Im Rahmen der Engagementstrategie des Landes wird mit allen relevanten Akteuren das Angebot der Ehrenamtskarte weiterentwickelt.
Die Umsetzung ist geplant.
Förderung der Sportvereine und der Sportverbände
Sportvereine und -verbände werden von Städte, Gemeinde und Kreise, und Land gefördert
Status
Empfehlung 59: Die gesellschaftspolitischen Leistungen des organisierten Sports werden durch die Städte, Gemeinden und Kreise und durch das Land anerkannt. Der organisierte Sport wird auf den verschiedenen politischen Ebenen in den Diskurs eingebunden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 60: Der organisierte Sport erfährt durch das Land, die Städte und Gemeinden eine dauerhaft gesicherte und auskömmliche finanzielle Förderung. Dabei sind vor allem die Leistungen der Sportvereine und -verbände zu honorieren, die sie subsidiär über ihr eigentliches Aufgabengebiet hinaus übernehmen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 61: Die kommunalen Landesverbände kommunizieren den Wunsch der Sportvereine und -verbände zur stärkeren, kommunalpolitischen Einbindung bei Fragen der Sport- und Bewegungsförderung an ihre Mitglieder.
Die Umsetzung ist geplant.
3. Schwimmen und Schwimm-Sportstätten
In einem Land, das zwischen zwei Meeren liegt, sollten eigentlich alle schwimmen können. Das ist in Schleswig-Holstein leichter gesagt als getan.
Schwimmenlernen
Jedes Kind in Schleswig-Holstein kann spätestens nach Ende der Grundschule schwimmen
Status
Empfehlung 62: Daher müssen Kinder in Schleswig-Holstein so früh als möglich die Schwimmfähigkeit auf Bronze-Niveau erlangen, optimaler Weise bis zum Ende der Grundschule, spätestens jedoch bis zur sechsten Klasse.
Die Umsetzung ist auf dem Weg.
Empfehlung 63: Neben einer bedarfsgerechten Anzahl von Schwimmsportstätten mit Lehrschwimmbecken ist eine bedarfsgerechte Anzahl an Schwimmkursen notwendig. Bei der Infrastruktur liegt die Verantwortlichkeit primär bei den Städten, Gemeinden und Kreisen und dem Land Schleswig-Holstein. Hinsichtlich der Schwimmkurse sind die schwimmsporttreibenden Vereine und Organisationen die ersten Ansprechpartner.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
In Schleswig-Holstein gibt es in zumutbarer Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmmöglichkeit
Status
Empfehlung 64: Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner Schleswig-Holsteins muss in einer zumutbaren Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätte zur Verfügung stehen, um Schwimmen erlernen zu können.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 65: Durch eine gezielte Förderung durch die öffentliche Hand und/ oder durch Dritte müssen Investitionsmaßnahmen vor allem in Gebieten mit einer Unterversorgung an ganzjährig nutzbaren Schwimmsportstätten unterstützt werden.
Die Landesregierung hat Investitionsmaßnahmen bei Schwimmstätten von 2020 bis 2024 mit 3,47 Millionen Euro unterstützt. Zusammen mit dem Eigenanteil der Träger kann von Gesamtinvestitionen von mindestens sieben Millionen Euro ausgegangen werden.
Empfehlung 66: Bei baulichen Maßnahmen sollen auch die Anforderungen des Gesundheits- und Rehasports berücksichtigt werden.
Die Fördermittel für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten müssen einerseits mit dem Ziel der Gleichbehandlung aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen – eingesetzt werden. Andererseits werden Maßnahmen, die u.a. überwiegend die Verbesserung der Barrierefreiheit umfassen, vorrangig gefördert.
Schwimmenlernen in Bildungseinrichtungen
Kinder im Vorschulalter kommen in Schleswig-Holstein früh mit dem Element Wasser in Berührung
Status
Empfehlung 67: Kindertageseinrichtungen bzw. die Träger der Einrichtungen können bei Interesse bei der Organisation und Durchführung von Angeboten zur Wassergewöhnung durch die Landesregierung gezielt unterstützt und angesprochen werden.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 68: Die Aufnahme des Themas "Wassergewöhnung" in den Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen wird geprüft.
Die Umsetzung ist geplant.
Alle Schulen in Schleswig-Holstein erteilen Schwimmunterricht nach den Vorgaben der Fachanforderungen Sport
Status
Empfehlung 69: Alle Schulen müssen in die Lage gebracht werden, Schwimmunterricht nach den verbindlichen Vorgaben der "Fachanforderungen Sport" zu erteilen. Die Landesregierung unterstützt die Schulen bei der Ausbildung der Lehrkräfte. Die Kommunen unterhalten die Schwimmsportstätten und beschäftigen das dortige Fachpersonal. Im Rahmen der Unterstützung von schulischen Schwimmlernkursen prüfen die Landesregierung und die Kommunen weitere Unterstützungsleistungen (z.B. die anteilige Übernahme von Fahrtkosten).
Die Umsetzung ist geplant.
Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und schwimmsporttreibenden Vereinen und Organisationen werden finanziell gefördert
Status
Empfehlung 70: Alle Bildungseinrichtungen, die Schwimmsport- und Schwimmenlernangebote unterbreiten, müssen finanziell unterstützt werden, um den quantitativ und qualitativ erforderlichen und sicheren Zugang zum Schwimmen zu ermöglichen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Schwimmen als Familien- und Breitensport
Schwimmsporttreibende Vereine und Organisationen in Schleswig-Holstein übernehmen die Schwimmausbildung von Kindern insbesondere in den Nachmittagsstunden
Status
Empfehlung 71: Alle schwimmsporttreibenden Vereine und Organisationen müssen finanziell unterstützt werden, um die Kosten für die dafür notwendigen Wasserflächen und Übungsleiterhonorare aufbringen zu können.
Mit der Umsetzung wurde begonnen
Empfehlung 72: Die Träger von Schwimmsportstätten sowie die Städte, Gemeinden und Kreise müssen die zum Zweck der Schwimmausbildung notwendigen Wasserflächen - zusätzlich zu den Wasserflächen, die zur Ausübung des Schwimmsports benötigt werden - in zweckmäßigem Umfang zur Verfügung stellen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 73: Im Rahmen von regelmäßig stattfinden "runden Tischen" oder vergleichbaren Zusammenkünften müssen die gemeinsamen Ziele von Schulen, Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise, schwimmsporttreibenden Vereinen und Organisationen, Badbetreibern und/ oder Sponsoren sowohl regional, als auch landesweit koordiniert werden.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Die Akteure des Schwimmsports in Schleswig-Holstein vernetzen sich und führen einen regelmäßigen, systematischen Austausch
Status
Empfehlung 74: Die Akteure des Schwimmsports in Schleswig-Holstein müssen sich stärker vernetzen und stärker gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit agieren. In einem regelmäßigen und systematischen Austausch müssen die Akteure eine gemeinsame Zielvorstellung zum Schwimmen in Schleswig-Holstein erarbeiten und die Funktion des Schwimmens und der Bäder im Sinne der Daseinsvorsorge hervorheben.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Die Öffentlichkeitsarbeit für Schwimmen in Schleswig-Holstein wird verbessert
Status
Empfehlung 75: Die Landesregierung erarbeitet zusammen mit Partnern eine Strategie für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Schwimmen und Bäder in Schleswig-Holstein und setzt diese Strategie zusammen mit Dritten um.
Die Umsetzung ist geplant.
Schwimmen als Wettkampf- und Leistungssport
Im Land Schleswig-Holstein gibt es regionale Zentren zur Nachwuchsförderung im Schwimmsport
Status
Empfehlung 76: Es müssen mehrere regionale Zentren für die Nachwuchsförderung im Schwimm-Leistungssport aufgebaut werden, die die Athletinnen und Athleten professionell betreuen (vgl. auch "Schleswig-Holstein benötigt ein zeitgemäßes System von Landesstützpunkten"). Die Zentren müssen eng zusammenarbeiten, um so die größtmögliche Synergie zur Herausbildung von Talenten zu erzeugen. Idealerweise findet hier auch der Rettungssport als Disziplin des Schwimmsports entsprechende Berücksichtigung. Die Zentren müssen über gute Rahmenbedingungen hinsichtlich Infrastruktur und Personal verfügen. Die Zentren sollten als Mindestanforderungen über eine Schwimmbahn von 25 Metern Länge, einem Drei-Meter-Sprungturm sowie einer Beckentiefe von drei bis fünf Metern im Sprungbereich verfügen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 77: Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband erstellt eine Konzeption zur Nachwuchsförderung. Die Rettungssport betreibenden Organisationen erstellen ebenfalls eine Konzeption zur Nachwuchsförderung im Bereich des Rettungssports. Auf die dualen Karrieremöglichkeiten (kurze Wege zwischen Schule und Schwimmsportstätte / Koordination zwischen Schule und Sport) muss besonderer Wert gelegt werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 78: Zur Erreichung des Ziels muss die Landesregierung mit dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband, dem Landessportverband Schleswig-Holstein, den Rettungssport betreibenden Organisationen und den infrage kommenden Städte, Gemeinden und Kreise ein Finanzierungs- und Förderkonzept erarbeiten.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 79: Der Landessportverband Schleswig-Holstein muss die Bedeutung des Leistungssports Schwimmen anerkennen und der Bedeutung bei den finanziellen Zuwendungen einen deutlich höheren Stellenwert beimessen.
Die Umsetzung ist geplant.
In Schleswig-Holstein gibt es einen Stützpunkt für Schwimmen als Leistungssport
Status
Empfehlung 80: Mittelfristig muss ein Stützpunkt für leistungsorientiertes Schwimmen in Schleswig-Holstein aufgebaut und mithilfe der institutionellen Förderung des Landessportverbands Schleswig-Holstein unterstützt werden.
Auf Grundlage des Stützpunktkonzeptes für den Leistungssport in Schleswig-Holstein vom 1. Januar 2022 wurden mit Anerkennung vom 2. November 2022 drei Landesstützpunkte "Schwimmen" an den Standorten Flensburg, Kiel und Lübeck in Schleswig-Holstein anerkannt und aktuell mit jährlich 50.000 Euro gefördert.
Rettungsschwimmen
In Schleswig-Holstein gibt es in zumutbarer Entfernung ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätten, die die Infrastruktur und Ausstattung für die Ausbildung von Rettungsschwimmern:innen, Spezialisten der Wasserrettung und Multiplikatoren vorhalten
Status
Empfehlung 81: Jeder in der Ausbildung von Rettungsschwimmern, Spezialisten der Wasserrettung und Multiplikatoren tätigen Organisation Schleswig-Holsteins muss in einer zumutbaren Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätte zur Verfügung stehen, um im Rettungsschwimmen bzw. in der Wasserrettung ausbilden zu können.
Die Umsetzung ist geplant.
4. Nachwuchs- und Leistungssport
Nachwuchs, Leistungs- und Spitzensportlerinnen und -sportler sollten in Schleswig-Holstein trainieren und leben können. Bei den passenden Bedingungen hat das Land noch Nachholbedarf.
Leistungssportpersonal
Schleswig-Holstein benötigt zusätzliche hauptamtliche Landestrainerinnen und -trainer
Status
Empfehlung 82: Das Land Schleswig-Holstein erhöht die finanziellen Mittel, welche durch den Landessportverband an die Landesfachverbände zur Einstellung von Landestrainerinnen und -trainern vergeben werden.
Auf Grundlage des Stützpunktkonzeptes für den Leistungssport in Schleswig-Holstein vom 1. Januar 2022 erhält der Landessportverband jährlich 500.000 Euro, die u.a. zur Einstellung von Landestrainerinnen und -trainern durch den jeweiligen Landesfachverband zur Verfügung stehen.
Empfehlung 83: Die Landestrainerinnen und -trainer erhalten gemäß den Förderrichtlinien des Bundes für Leistungssportpersonal ein auskömmliches Einkommen.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Schleswig-Holstein benötigt zusätzlich sportartübergreifendes und überfachliches Leistungssportpersonal
Status
Empfehlung 84: Der Landessportverband beschäftigt sportartübergreifend einzusetzende Trainerinnen und Trainer und weiteres Personal.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 85: Der Landessportverband ist hinsichtlich des Einsatzes für die Abstimmung zwischen den Landesfachverbänden zuständig.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Nachwuchsförderung
Schleswig-Holstein benötigt ein Netzwerk für die Talentsichtung und -förderung
Status
Empfehlung 86: Der Landessportverband Schleswig-Holstein und die Landesfachverbände bauen gemeinsam ein Talentsichtungsnetzwerk auf.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 87: Die sportartübergreifende Talentsichtung soll durch hauptamtliches Personal (Sichtungsscouts) aktiv unterstützt werden. Dabei ist eine Anbindung an einzelne Landesstützpunkte oder zentral beim Landessportverband Schleswig-Holstein denkbar.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 88: Für die Koordination und Durchführung der Talentsichtungsmaßnahmen werden den Landesstützpunkten bzw. dem Landessportverband Schleswig-Holstein durch das Land Schleswig-Holstein entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage des Stützpunktkonzeptes für den Leistungssport in Schleswig-Holstein vom 1. Januar 2022 erhält der Landessportverband jährlich 500.000 Euro, die u.a. für Talentsichtungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Schleswig-Holstein benötigt einen Bewegungscheck.
Status
Empfehlung 89: Der geplante Bewegungscheck wird als ergänzendes Instrument zur Entdeckung von Talenten genutzt.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Infrastruktur für den Leistungssport
Schleswig-Holstein benötigt ein zeitgemäßes System von Landesstützpunkten
Status
Empfehlung 90: Im Land Schleswig-Holstein wird das vorhandene System der Landesstützpunkte nach den Anforderungen der Sportfachverbände und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein ausgebaut, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und wurde zuletzt geändert am 16. April 2024. Derzeit bestehen 40 Landesstützpunkte in den Sportarten Badminton, Basketball, Handball, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Segeln, Tennis, Tischtennis, Turnen, Beachvolleyball, Volleyball sowie den Para-Sportarten Tischtennis, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Fußball.
Empfehlung 91: Die Landesfachverbände und der Landessportverband erarbeiten gemeinsam einen Kriterienkatalog für ein System an Landesstützpunkten.
Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein wurde gemeinsam zwischen dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie dem Landessportverband erarbeitet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 16. April 2024 geändert.
Empfehlung 92: Die Anerkennung von Landesstützpunkten und Landesleistungszentren erfolgt ab 2021 durch das Innenministerium. Bei der Anerkennung ist der LSV und der jeweilige Fachverband zu beteiligen. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage eines durch den LSV und das Innenministerium abgestimmten Konzeptes.
Das Stützpunktkonzept für den Leistungssport in Schleswig-Holstein wurde gemeinsam zwischen dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie dem Landessportverband erarbeitet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt am 16. April 2024 geändert.
Ausbau der Leistungssportinfrastruktur
Schleswig-Holstein benötigt einen dynamischen Ausbau der Leistungssportinfrastruktur.
Status
Empfehlung 93: Das Land Schleswig-Holstein fördert den Ausbau und die Anpassung der not- wendigen Infrastruktur für den Nachwuchs- und Leistungssport.
Die Landesregierung stellt jährlich 400.000 Euro zur Förderung des Ausbaus und der Anpassung der notwendigen Infrastruktur für den Nachwuchs- und Leistungssport zur Verfügung.
Empfehlung 94: Im zu überarbeitenden Leistungssportkonzept werden vom Landessportverband und den Landesfachverbänden die dafür notwendige Infrastruktur evaluiert und dem Land Schleswig-Holstein eine priorisierte Maßnahmenliste vorgelegt.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Athletinnen und Athleten im Fokus
Schleswig-Holstein benötigt einen Ausbau der dualen Karriere
Status
Empfehlung 95: Der Olympiastützpunkt Hamburg / Schleswig-Holstein übernimmt im Rahmen der Laufbahnberatung z. B. hinsichtlich der Karriereplanung von Athletinnen und Athleten die zentrale Rolle.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 96: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Landessportverband Schleswig-Holstein und den Olympiastützpunkt Hamburg / Schleswig-Holstein bei der Weiterentwicklung des Verbundsystems schulische / berufliche Karriere und Nachwuchs- und Leistungssport.
Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Empfehlung 97: Es werden auf die Athletinnen und Athleten zugeschnittene Lösungen im Umfeld Schule, Studium und Betrieb entwickelt. Den individuellen Lernbiographien soll dabei Rechnung getragen werden.
Die Zertifizierung von Partnerschulen ist 2024 erfolgt. Konkrete Lösungen werden mit der Fachaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur auf der Schulseite gefunden.
Empfehlung 98: An den Partnerschulen des Leistungssports werden die Ressourcen zur Koordination zwischen schulischen und sportlichen Anforderungen für die Lehrkräfte, die sich um Nachwuchssportlerinnen und -sportler kümmern, ausgebaut, wenn es – wie bisher – begründete Bedarfe gibt. Bei einer besonderen Anzahl förderungswürdiger Talente an einem Schulstandort wird die anteilige Bereitstellung von Lehrer- bzw. Trainerstellen geprüft.
Das Ministerium für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur stellt an der ausgewählten Partnerschule des Leistungssports für die anfallenden Aufgaben an der Schnittstelle Schule-Leistungssport Stundendeputate für die Einrichtung einer Koordinatorenstelle und zur Sicherung des Frequenzausgleichs zur Verfügung. Die genaue Anzahl der Deputatsstunden sowie die lt. Haushaltsplan des Landes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden in einer Vereinbarung mit der Schule geregelt.
Empfehlung 99: Zur Stärkung von Landesstützpunkten ohne ausgewiesene Partnerschule des Leistungssports wird geprüft, inwieweit in den örtlichen Schulen Lehrerstunden für die Koordination vorgehalten werden können.
Das Verbundsystem Schule-Leistungssport wird im Sportland Schleswig-Holstein weiterentwickelt. Zukünftig bildet ein Netzwerk von "Partnerschulen Talentförderung" die erste Stufe im Verbundsystem Schule-Leistungssport, aus dem die "Partnerschulen des Leistungssports" als zweite Entwicklungsstufe herausragen. Für die anfallenden Aufgaben der Schnittstelle Schule-Leistungssport wird eine Lehrkraft durch die Schule mit der Koordination verbindlich beauftragt (Talentkoordinator/in). Diese Lehrkraft koordiniert zusammen mit dem Koordinator bzw. der Koordinatorin des Vereins eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Klassenlehrkräften bzw. zuständigen Sportlehrkräften und den Trainer/innen der beteiligten Vereine und Landesfachverbänden. Das Bildungsministerium stellt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stundendeputate ein Stundenkontingent zur Verfügung und weist es den Schulen, die die vereinbarten Aufgaben lösen, jährlich zu.
Empfehlung 100: Die Anzahl der Partnerschulen des Leistungssports wird bei Bedarf an die Struktur der Landesstützpunkte angepasst und erhöht.
Neben der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg (Schwerpunksportart Rudern) und der Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe in Kiel-Friedrichsort (Schwerpunktsportart Segeln) wurde vom Schuljahr 2024/2025 das Fördergymnasium Flensburg (Schwerpunksportart Handball) als dritte Partnerschule des Leistungssports in Schleswig-Holstein zertifiziert. Die Zertifikate werden für eine Olympiade (der vierjährige olympische Zyklus) vergeben. Am Ende des Zyklus' erfolgt ein Rezertifizierungsverfahren.
Schleswig-Holstein benötigt eine individuelle Förderung von Topathletinnen und Topathleten
Status
Empfehlung 101: Das Land Schleswig-Holstein und der Landessportverband Schleswig-Holstein stellen entsprechende Mittel für die Ausstattung des Team Schleswig-Holstein zur Verfügung und werben über die Wirtschaft und Sponsoren in stärkerem Maße als bisher weitere Mittel ein.
Vor 2022 hat die Landesregierung jährlich 20.000 Euro für die Unterstützung des Team SH zur Verfügung gestellt. Seit 2022 wurden die Fördermittel auf jährlich 100.000 Euro erhöht. Die Athletinnen und Athleten aus den olympischen bzw. paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten werden über den vierjährigen Olympiazyklus gefördert. Die Förderung soll mindestens einen Teil der sogenannten materiellen Grundabsicherung sicherstellen, um die Konzentration auf den Sport und die entsprechenden Trainingsumfänge zu erleichtern.
5. Sport und Tourismus
Sport ist auch ein Tourismusfaktor, zum Beispiel Wassersport, Wandern oder Reiten. Sport- und Tourismus könnten mehr voneinander profitieren und müssten sich dazu besser vernetzen.
Vernetzung von Sport und Tourismus
Sportpolitik und Tourismuspolitik vernetzen
Status
Empfehlung 102: In der Tourismuspolitik des Landes muss die Bedeutung von Sport- und Bewegungsangeboten als Reiseanlass und für die Generierung touristischen Mehrwerts nachhaltig sichtbar werden. Dies umfasst neben den Sportarten Radfahren und Wandern auch weitere Sportangebote und -veranstaltungen. Auf der anderen Seite müssen auch die Belange des Tourismus in der Sportpolitik vermehrt Gehör finden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 103: Die Akteure in den Feldern Sport- und Tourismuspolitik auf Landesebene arbeiten konzeptionell und strategisch zusammen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 104: Auf kommunaler Ebene sollten sich die Akteure (z.B. Kommune, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Sportvereine, Tourismusbetrieb, Privatanbieter) vernetzen und ihre Angebote gemeinsam vermarkten.
Die Umsetzung ist geplant.
Informationsplattform Sport und Tourismus aufbauen
Status
Empfehlung 105: In Schleswig-Holstein gibt es eine zentrale Informationsplattform zu sporttouristischen Veranstaltungen, Angeboten und der dafür vorhandenen Infrastruktur.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 106: Die Konzipierung und Entwicklung dieser Informationsplattform wird im Rahmen der Digitalisierungsstrategie vom Land übernommen und finanziert. Wesentlich ist, dass die Informationen vollständig und aktuell dargestellt werden (Aufgabe der Nutzer) und offen zugänglich sind (open data). Daher sollen regelmäßig Qualitätschecks durchgeführt werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 107: Die für Sport, Tourismus und Digitalisierung zuständigen Landesressorts erarbeiten gemeinsam mit Praktikern (u.a. mit den vorhandenen open-data-Managern der Tourismusverbände) eine entsprechende Strategie und setzen sie um.
Die Umsetzung ist geplant.
Veranstaltungen im Bereich Sport und Tourismus
Eventstrategie Sport und Tourismus entwickeln
Status
Empfehlung 108: Die Tourismusverbände erarbeiten gemeinsam mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein und der Landesregierung eine Eventstrategie für den Bereich Sport und Tourismus.
Empfehlung 109: In Schleswig-Holstein finden vermehrt imagebildende sportliche Großveranstaltungen (darunter auch Meisterschaften mit nationalem und internationalem Charakter) statt und werden vom Land gefördert.
Zur Umsetzung dieses Zieles dient die "Richtlinie zur Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein" (Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie) vom 1. Oktober 2022. Die Richtlinie regelt die Förderung von internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen (maximale Zuwendung: 250.000 Euro) sowie Meisterschaften und sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung (maximale Zuwendung: 50.000 Euro). Seit Einführung der Richtlinie wurden bislang (Stand: 31.12.2024) insgesamt rund 3,032 Mio. Euro für insgesamt 50 Veranstaltungen bewilligt. Davon entfielen rund 2,530 Millionen Euro auf 18 Sportgroßveranstaltungen sowie rund 502.000 Euro auf 32 Meisterschaften etc.
Empfehlung 110: In Schleswig-Holstein gibt es ein Konzept für innovative Sportveranstaltungen.
Konzeptionell hinterlegt ist die Förderungen von Sport(groß)veranstaltungen in der entsprechenden Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Richtlinie vom 1. Oktober 2022 hat die bis dahin geltende Förderung von "Meisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung" gemäß der Sportförderrichtlinie zugunsten erweiterter Fördermöglichkeiten und -höhen von Sportgroßveranstaltungen mit größerer Besucherrelevanz und Strahlkraft über Schleswig-Holstein hinaus abgelöst.
Empfehlung 111: Sportveranstaltungen im Binnenland erfahren eine besondere Beachtung und Unterstützung.
Siehe die Ausführungen zu Handlungsempfehlung Nr. 109. Bei der Förderung erfahren Sportveranstaltungen im Binnenland eine besondere Bedeutung, wenn entsprechende Anträge im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eingehen.
Koordinierungsstelle Sport und Tourismus (One-Stop-Stelle) einrichten
Status
Empfehlung 112: In Schleswig-Holstein wird eine Koordinierungsstelle (One-Stop-Stelle) Sport und Tourismus geschaffen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 113: Die mit den entsprechenden Qualifikationen besetzte Koordinierungsstelle ist u.a. Ansprechpartner für Genehmigungswege und Förderanträge. Sie ist mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet. Die bürokratischen Hemmnisse (z. B. verschiedene Ansprechpartner in den Verwaltungen und Genehmigungsbehörden) bei der Genehmigung und der Förderung von Sport- und Tourismusveranstaltungen in den Städten, Gemeinden und Kreisen und beim Land werden so weit wie möglich abgebaut. Eine zusätzliche Aufgabe besteht in Hilfestellungen bei der Vermarktung und Sponsorensuche der Veranstaltungen.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 114: Die Koordinierungsstelle arbeitet in allen hier genannten Gremien und Strategiegesprächen mit.
Die Umsetzung ist geplant.
Infrastruktur für Sport und Tourismus
Attraktive Sporträume für den Sporttourismus schaffen
Status
Empfehlung 115: Die für Sport geeigneten Wege werden insbesondere im Binnenland für eine sportliche Nutzung aufgewertet. Geeignet sind z. B. die Einrichtung und Beschilderung von Rundstrecken mit Kilometerangaben, die Einführung von Strecken mit Zeitmessungen oder die Ergänzung durch zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten (z. B. Crossfit). Auch die zusätzliche Ausweisung von Reitwegen ist hier zu beachten.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 116: Bei Parks, Grünflächen und Promenaden sollen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten verstärkt berücksichtigt werden.
Die Umsetzung ist geplant.
Infrastruktur für Großveranstaltungen verbessern
Status
Empfehlung 117: In Schleswig-Holstein muss an einem zentralen Standort eine große, multifunktional nutzbare Veranstaltungshalle für mindestens 15.000 Zuschauer:innen geschaffen werden. Die Halle soll sowohl für leistungssportliche Veranstaltungen als auch für kulturelle und andere Events multifunktional nutzbar sein. Dafür ist ein Nutzungskonzept notwendig.
Die Umsetzung ist geplant.
Empfehlung 118: Als weitere Maßnahme soll – vor allem zur Verbesserung der Vermarktung herausragender Wassersportveranstaltungen (z. B. Kieler Woche und Travemünder Woche) – das Zuschauen bei Wassersportveranstaltungen gemäß dem Konzept der ehemaligen Olympiabewerbung 2024 verbessert werden.
Die Umsetzung ist geplant.
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