Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 13. Mai 2025 im Kabinett die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ziel ist es, die Prävention zu verbessern, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen sowie die Strafverfolgung in Fällen häuslicher Gewalt zu stärken.
Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen (SCHIFF): Initiative zur Beseitigung von struktureller Gewalt gegen Frauen
Seit 2018 wird die Umsetzung der Konvention durch das Projekt SCHIFF – Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen – des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) auf drei Ebenen begleitet: Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, gesamtgesellschaftliche Bewusstseinsbildung sowie regionale und landesweite Pilot-Projekte.
www.lfsh.de/schiff
www.ab-jetzt.org
Arbeitsgruppe 35 Landespräventionsrat
Am 30. August 2019 wurde beim Landespräventionsrat die Arbeitsgruppe 35 (im Folgenden AG 35) in Form einer Lenkungsgruppe eingerichtet. Ziel war es, den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu gestalten und das Thema „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ effektiv zu bearbeiten. In der AG 35 arbeiteten Vertretende der Ministerien, der NGOs und anderer Institutionen sektorenübergreifend zusammen. Im Zuge der Einrichtung dieser AG mit ihren fünf Unterarbeitsgruppen konnten über 50 Fachleute für die Mitarbeit gewonnen werden. Nach zweijähriger Arbeit hat die AG 35 am 18. März 2022 ihre Empfehlungen im Rahmen eines Fachtages vorgestellt.
Empfehlungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein