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Thema : Kompetenzzentrum
gegen
geschlechtsspezifische Gewalt

Istanbul-Konvention

Nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland Anfang 2018 hat sich Schleswig-Holstein im gleichen Jahr als eines der ersten Bundesländer auf den Weg gemacht, die Konvention umzusetzen und die einzelnen Vorgaben mit Leben zu füllen.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2025

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 13. Mai 2025 im Kabinett die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ziel ist es, die Prävention zu verbessern, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen sowie die Strafverfolgung in Fällen häuslicher Gewalt zu stärken. 

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen (SCHIFF): Initiative zur Beseitigung von struktureller Gewalt gegen Frauen

Seit 2018 wird die Umsetzung der Konvention durch das Projekt SCHIFF – Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen – des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) auf drei Ebenen begleitet: Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, gesamtgesellschaftliche Bewusstseinsbildung sowie regionale und landesweite Pilot-Projekte.

www.lfsh.de/schiff
www.ab-jetzt.org

Arbeitsgruppe 35 Landespräventionsrat

Am 30. August 2019 wurde beim Landespräventionsrat die Arbeitsgruppe 35 (im Folgenden AG 35) in Form einer Lenkungsgruppe eingerichtet. Ziel war es, den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu gestalten und das Thema „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ effektiv zu bearbeiten. In der AG 35 arbeiteten Vertretende der Ministerien, der NGOs und anderer Institutionen sektorenübergreifend zusammen. Im Zuge der Einrichtung dieser AG mit ihren fünf Unterarbeitsgruppen konnten über 50 Fachleute für die Mitarbeit gewonnen werden. Nach zweijähriger Arbeit hat die AG 35 am 18. März 2022 ihre Empfehlungen im Rahmen eines Fachtages vorgestellt.

Empfehlungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

  • Karin Heß, VIII GS 7, Stabstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung
  • Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Schleswig-Holstein
  • E-Mail : Karin.Hess@sozmi.landsh.de i

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