Sollten Sie zu einem von Ihnen gesuchten Stichwort nicht fündig werden, freuen wir uns über eine Rückmeldung. Denn für diese Seiten gilt, was für den Kinderschutz in Schleswig-Holstein insgesamt gilt: Gemeinsam machen wir ihn stärker!
Förderung
Das MSJFSIG fördert Beratungsstellen zur Sicherstellung eines Beratungsangebotes für betroffene Kinder und Jugendliche nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt gem. § 201a Abs. 6 Nr. 3 LVwG SH.
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