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Thema : Wohnen

Genossenschaftlich Wohnen

Bezahlbar und gemeinsam mit anderen wohnen – das geht in Form einer genossenschaftlichen Wohnform. In Schleswig-Holstein gibt es ca. 100 Wohnungsgenossenschaften nicht nur in den Städten, sondern insbesondere kleine neugegründete Genossenschaften auch im ländlichen Raum und sogar auf den Inseln.

Letzte Aktualisierung: 01.02.2026

Tipp

Auf den Seiten der Stiftung trias oder "Gemeinsam statt einsam" können Sie nach Projekten in bestimmten Regionen suchen.

Wohnprojekte Portal der Stiftung trias

Wohnprojekt-Ideen: Gemeinsam statt einsam

Beim FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung finden Sie Gesuche für und Angebote von bestehenden oder geplanten Wohnprojekten.

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen - Projektbörse

Genossenschaften haben schon lange Tradition in Schleswig-Holstein. Um 1900 zogen die Menschen noch zusammen, weil sie zu arm waren oder keine Chance auf eine Wohnung hatten. Bezahlbar Wohnen wollen die Menschen auch heute. Darüber hinaus wollen viele aber auch nicht mehr allein, sondern in guter Gemein- oder Nachbarschaft oder generationenübergreifend leben.

Lebenslange Solidarität

In einer Wohngenossenschaft können die Mitglieder lebenslang wohnen und mitbestimmen. In manchen werden Gemeinschaftsräume eingerichtet, andere bieten einen kompletten-Service rund ums Wohnen an bis hin zur Betreuung im Alter.

Genossenschaften bieten insbesondere bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit kleinerem Einkommen bis hin zur Mitte der Gesellschaft. Deshalb werden sie bei vielen Projekten auch immer wieder mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung unterstützt. Weil sie als Bestandshalter ein dauerhaftes Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen für ihre Mitglieder und für Neuinteressierte attraktiv bleiben, sind sie für Städte und Gemeinden wertvolle Partner, wenn es um Stadt-und Ortsentwicklung geht, um Unterstützung der Quartierserneuerung oder um quartiersübergreifende Angebote für Pflege und ein familiengerechtes Umfeld.

Weitere Informationen

Zahlen und Fakten

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 50 große, traditionelle Wohnungsgenossenschaften mit mehreren tausend Einheiten in Wohnbeständen und Quartieren. Zusammen haben sie mehr als 124.000 Mitglieder. Zwischen 2015 und 2020 wurden von ihnen mehr als 2.000 Wohneinheiten mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung geschaffen.

Dazu kommen ebenfalls rund 50 kleine private, genossenschaftliche Siedlungen oder Wohnanlagen in der Rechtsform der Genossenschaft als Gemeinschaftseigentum. Häufig sind diese Projekte auf zehn bis 30 Wohneinheiten begrenzt. Zusammen haben sie derzeit weniger als 1.000 Wohneinheiten.

Finanzierung

Genossenschaften sind nicht am Profit ausgerichtet. Sie investieren einen Großteil des Erlöses im Interesse der Mitglieder in die Werterhaltung und Erweiterung des Immobilienbestands. Wenn die Genossenschaft Gewinne macht, können auch Dividenden an die Mitglieder ausgegeben werden.

Statt einer Mietsicherheit zahlt das Genossenschaftsmitglied einen Geschäftsanteil ein und erwirbt damit das Recht, eine passende Wohnung gegen ein Wohnungsentgelt angeboten zu bekommen. Häufig finden mehrere Generationen einer Familie im Rahmen ihrer Genossenschaft ein Zuhause über alle Lebensphasen hinweg als Single oder Familie bis ins hohe Alter.

Neugründung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts

Am Anfang stehen eine Interessengruppe, der Bedarf und im Idealfall ein passendes Grundstück oder eine Immobilie. Für das Gelingen eines Projekts ist es hilfreich, wenn Kommunen sogenannte „Anhandgaben“ für ein Grundstück aussprechen, damit die Gruppe Spielräume zur Vorabstimmung und Planung hat.

Die Ausgründung und Planung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts benötigt viel ehrenamtliches Engagement, Vorinvestitionen, Risikobereitschaft und in der Regel die Beratung von Experten. Genossenschaftsverbände, Banken und Selbsthilfeorganisationen unterstützen die Gruppe dabei ebenfalls.

Förderung von Wohnprojekten

Zuschüsse für Privatpersonen

Zuschüsse für Privatpersonen mit Wohnberechtigungsschein

Jetzt neu: Das Land Schleswig-Holstein fördert unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Genossenschaftseinlagen. Damit der Zuschuss beantragt werden kann, darf noch keine Auszahlung an die Genossenschaft erfolgt sein.

mehr Informationen

Darlehen für Privatpersonen

Darlehen für Privatpersonen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit ihrem Programm 134 den Erwerb von Genossenschafts­anteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Form von Darlehen. Sie können ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro bei der IB.SH beantragen und dieses grundsätzlich auch mit anderen Programmen kombinieren.

mehr Informationen

Investive Förderung

Investive Förderung

Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung wird auch der Neubau und Ersterwerb von Genossenschaftswohnungen mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Näheres regelt die Nr. 15 der Wohnraumförderungsrichtlinien SH (WoFöRL), die kürzlich überarbeitet und zum 1. Februar 2026 in Kraft getreten ist.

Zu den Wohnraumförderungsrichtlinien

Wohnprojekt-Gründungsfonds

Wohnprojekte-Gründungsfonds

Das Innenministerium stellt für die Starterphase bis Ende 2026 insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereit. Mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss werden Gruppen und Baugemeinschaften darin unterstützt, sich bei der frühen Entwicklung des Projekts Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen zu holen.

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Förderung von Wohnprojekten

Zuschüsse für Privatpersonen

Zuschüsse für Privatpersonen mit Wohnberechtigungsschein

Jetzt neu: Das Land Schleswig-Holstein fördert unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Genossenschaftseinlagen. Damit der Zuschuss beantragt werden kann, darf noch keine Auszahlung an die Genossenschaft erfolgt sein.

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Darlehen für Privatpersonen

Darlehen für Privatpersonen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit ihrem Programm 134 den Erwerb von Genossenschafts­anteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Form von Darlehen. Sie können ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro bei der IB.SH beantragen und dieses grundsätzlich auch mit anderen Programmen kombinieren.

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Investive Förderung

Investive Förderung

Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung wird auch der Neubau und Ersterwerb von Genossenschaftswohnungen mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Näheres regelt die Nr. 15 der Wohnraumförderungsrichtlinien SH (WoFöRL), die kürzlich überarbeitet und zum 1. Februar 2026 in Kraft getreten ist.

Zu den Wohnraumförderungsrichtlinien

Wohnprojekt-Gründungsfonds

Wohnprojekte-Gründungsfonds

Das Innenministerium stellt für die Starterphase bis Ende 2026 insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereit. Mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss werden Gruppen und Baugemeinschaften darin unterstützt, sich bei der frühen Entwicklung des Projekts Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen zu holen.

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Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

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