Wichtige Termine
ab dem 1. Juni 2026
Beginn der Vorqualifizierung der Projekte für das Förderjahr 2027 durch die IB.SH.
bis zum 1. September 2026
Kommunen teilen dem Innenministerium mit der Vorhabenliste Bauvorhaben mit.
bis spätestens 30. September 2026
Einreichung der genannten Unterlagen zur Vorqualifizierung bei der IB.SH.
Ende November/Anfang Dezember 2026
Voraussichtlich Entscheidung, welche Vorhaben die Möglichkeit auf eine Förderung 2027 erhalten.
In den Jahren 2023 bis 2025 hat das Land neue Höchstzahlen bei den Förderzahlen erreicht. Allein 2025 wurden mehr als 2.100 bezahlbare Wohnungen gefördert. Wegen der hohen Nachfrage wurden in den vergangenen vier Jahren mehr als 475 Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich für die Soziale Wohnraumförderung bereitgestellt – allein für die Jahre 2025 und 2026 jeweils zusätzlich 100 Millionen Euro, sodass in diesen Jahren jeweils 400 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel bereitstanden bzw. bereitstehen.
Die Soziale Wohnraumförderung wird auch im Jahr 2027 auf dem aktuellen Rekordniveau fortgeführt. Gemeinsam mit den Mitteln des Bundes werden erneut 400 Millionen Euro bereitgestellt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Juni 2026 von der Landesregierung und dem Haushaltsgesetzgeber gefasst.
Verfahren Förderung 2027
Das Verfahren für die Fördermittelvergabe 2027 ist bereits gestartet. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind ausgeschöpft. Änderungen können sich nur noch im Einzelfall durch ein Nachrücken von der Warteliste ergeben. Eine Auswahl wird voraussichtlich wieder zum Jahresende 2026 getroffen. Im Folgenden sind die einzelnen Schritte und Voraussetzungen dieses Verfahrens beschrieben.
Vorqualifizierung
Förderkriterien
- 70 Prozent maximale Förderquote
- mindestens sechs und maximal 80 geförderte Wohneinheiten
- Nur noch der Regelstandard wird gefördert
Zum Jahresende wird ausgewählt, welche Vorhaben die Möglichkeit auf Fördermittel im darauf folgenden Jahr erhalten. Es stehen nur solche Vorhaben zur Auswahl, die zuvor die sogenannte Vorqualifizierung bei der IB.SH erfolgreich bestanden haben. Hierfür ist es notwendig, dass die Investorinnen und Investoren möglichst frühzeitig Kontakt zur IB.SH aufnehmen und das Projekt dort vorstellen. Für die Vorqualifizierung ist die Einhaltung der Förderkriterien (Regelstandard Erleichtertes Bauen etc.) erforderlich. Zudem sind bis spätestens 30. September 2026 folgende Unterlagen bei der IB.SH einzureichen:
- Projektinformationen (Kostenschätzung, Anzahl der Wohnungen und Wohnflächen aufgeteilt nach gefördert und frei finanziert),
- Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der zukünftigen Kreditnehmerin bzw. des zukünftigen Kreditnehmers,
- aktuelle Kommunale Stellungnahme mit Bestätigung des Bedarfs an gefördertem Wohnraum durch die Kommune,
- Aufnahme des Bauvorhabens in die Kommunale Vorhabenliste.
Regelstandard Erleichtertes Bauen (PDF, 135KB, Datei ist barrierefrei)
Auswahl
Nur solche Vorhaben, die über die IB.SH vorqualifiziert werden können, kommen in die nähere Auswahl zur Fördermittelvergabe 2027. Anhand folgender Kriterien werden dann im zweiten Schritt die Vorhaben ausgewählt, welche die Möglichkeit auf eine Förderung mit Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung in 2027 erhalten:
- städtebauliche Ziele der Kommunen (Reihenfolge Kommunale Vorhabenliste),
- gesetzlicher Auftrag, eine bedarfsangemessene Verteilung der Fördermittel zwischen den Wohnungsmarktregionen herzustellen und Projekte im ganzen Land zu fördern,
- Wartezeit einzelner Projekte.
Für diese ausgewählten Vorhaben startet anschließend mit dem Termin zum ARGE-Erstgespräch (nicht zu verwechseln mit den Informationsgesprächen der ARGE) das formelle Förderverfahren. Im Anschluss an die Erstellung des ARGE-Erstvermerkes haben die betreffenden Investorinnen und Investoren vier Wochen Zeit, einen Förderantrag für ihr Vorhaben bei der IB.SH zu stellen. Nach der Antragsstellung müssen die Projekte innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass sowohl eine Förderzusage erteilt als auch 2027 mit dem Bau begonnen werden kann.
Aufgrund der hohen Nachfrage wird jeweils zum Jahresende entschieden, welche Vorhaben die Möglichkeit auf eine Förderung im jeweils darauf folgenden Jahr erhalten.
Kommunale Vorhabenliste
Die kommunale Vorhabenliste ist ein im Jahr 2024 eingeführtes Instrument, mit dem in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Verteilung der Fördermittel gesteuert werden soll. Mit ihr ist jedoch keine Garantie auf eine Förderung verbunden. Die Kommunen sind aufgerufen, dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bis 1. September 2026 die ihnen bekannten Bauvorhaben mitzuteilen, die vor allem 2027 begonnen und nach Möglichkeit gefördert werden sollen. Sie können ein entsprechendes Muster dafür im Referat für Wohnraumförderung anfordern.
Die Kommunale Vorhabenliste wird durch das Referat für Wohnraumförderung an die IB.SH weitergeleitet. Diese gleicht die einzelnen Projekte mit dem dort bekannten Stand ab (z. B. ob das Projekt dort schon bekannt ist) und macht eine Angabe zum aktuellen Status Quo. Jede Kommune erhält nach der Übersendung der Vorhabenliste einen Link, über welchen sie diesen Status Quo einsehen und auch bis zum 1. September 2026 noch Änderungen an der Liste vornehmen kann.
Fragen und Antworten
1. Förderverfahren
1.1. Wie kann ich einen Termin für ein ARGE-Erstgespräch erhalten?
Terminanfragen für das ARGE-Erstgespräch können im Anschluss an die Bekanntgabe der Fördermittel formlos bei der IB.SH angefragt werden. Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Ansprechperson oder alternativ den Bereich Mietwohnungsbau bei der IB.SH.
IB.SH: Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
1.2. Was ist die Voraussetzung, um einen Termin für ein ARGE-Erstgespräch zu erhalten?
Voraussetzung für einen Termin für ein ARGE-Erstgespräch ist eine Vorqualifizierung des Vorhabens durch die IB.SH. Diese findet bereits seit dem 1. Juni 2026 statt. Für diese Vorqualifizierung benötigt die IB.SH folgende Informationen, die hauptsächlich durch die Investorinnen und Investoren vorgelegt werden:
- Aktuelle Kommunale Stellungnahme mit Bestätigung des Bedarfs an gefördertem Wohnraum
- Aufnahme des Bauvorhabens in die Kommunale Vorhabenliste
- Einhaltung der Förderkriterien
- Projektinformationen (Kostenschätzung, Anzahl der Wohnungen und Wohnflächen aufgeteilt nach gefördert und frei finanziert)
- Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der bzw. des zukünftigen Kreditnehmerin bzw. Kreditnehmers
1.3. Ich habe im letzten Jahr bereits eine Kommunale Stellungnahme für mein Projekt eingereicht, wurde jedoch bei der Fördermittelvergabe nicht berücksichtigt. Benötige ich nun eine neue Stellungnahme?
Die IB.SH wird auf Sie zukommen, sollte eine neue Stellungnahme notwendig sein.
2. Vorhabenlisten
2.1. Wo erhalte ich das Muster für die Vorhabenliste 2027?
Das Muster wurde an die Kommunen in Schleswig-Holstein per Rundmail verschickt, kann jedoch auch bei Iris Maas (
iris.maas@im.landsh.de
) und Madleen Bergmann (
madleen.bergmann@im.landsh.de
) per E-mail angefragt werden.
2.2. An wen wird das Muster für die Vorhabenliste 2027 vergeben?
Das Muster wird nur an Kommunen vergeben.
2.3. An wen schicke ich die Vorhabenliste?
Kreisfreie Städte schicken die Vorhabenliste per E-mail im Excel-Format an
iris.maas@im.landsh.de
.
Kreisangehörige Kommunen übersenden die Vorhabenliste an
madleen.bergmann@im.landsh.de
.
Frist ist der 1. September 2026.
2.4. Wer reicht die Vorhabenliste ein?
Die Vorhabenlisten sind ausschließlich durch die Kommunen einzureichen. Sie haben den Überblick über die geplanten Vorhaben in der Kommune und entscheiden als Expertin vor Ort, welche Vorhaben von besonderer Relevanz sind.
2.5 Müssen Vorhaben, die bereits im vergangenen Jahr auf der Liste standen, erneut in der Liste aufgeführt werden?
Wenn das Vorhaben keine Fördermittel erhalten hat bzw. Fördermittel nicht in Aussicht gestellt wurden und Sie dieses Vorhaben als Kommunen weiterhin gefördert sehen möchten, dann sollten Sie dieses wieder in der Vorhabenliste aufführen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Vorhaben schon eine Förderzusage erhalten hat, nehmen Sie dieses sicherheitshalber mit auf.
2.6 Wie kann ich deutlich machen, welche Vorhaben besonders wichtig sind und im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung gefördert werden sollten?
Die Nummerierung der Vorhabenliste bildet die Bearbeitungsreihenfolge ab. Zusätzlich können Sie die Bedeutung bei Bedarf über die Spalte „Anmerkung“ kenntlich machen.
2.7 Ich möchte eine Vorhabenliste einreichen, allerdings steht für ein Vorhaben die Anzahl der Wohneinheiten noch nicht fest. Wie gehe ich damit um?
Sie können die Vorhabenliste trotzdem einreichen und einen entsprechenden Vermerk in der Spalte „Anmerkungen“ machen. Bis zum 1. September können Sie zudem noch Änderungen vornehmen.
2.8 Kann ich auch das alte Muster für die Vorhabenliste verwenden?
Nein. Bitte verwenden Sie das neue Muster.
2.9. Woher weiß ich als Kommune, ob ein Projekt schon eine Förderzusage erhalten hat?
Wird eine Förderzusage ausgestellt, so erhalten immer auch die Kommunen eine entsprechende Info seitens der IB.SH.
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